Event / Party veranstalten. Was kommt auf einen zu?

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Zwingend vorgeschrieben ist das aber IMHO nicht bzw. nur in Sportheimen o.ä.


    Doch, rate mal warum H-Milch in Kneipen immer sooo günstig ist... :rolleyes:


    Gruß, Axel

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Sicher??? Das wäre mir ehrlich gesagt neu. Kannst Du das näher begründen?



    Sorry, kann ich leider nich begründen, da ich das auch nur mündlich von nem befreundeten Anwalt erzählt bekommen hab. Hab das dann auch geglaubt, aber wenn mir jemand was anderes sagen kann lass ich mich auch überzeugen.

    Klicke hier für ein nerviges Klick-Geräusch

  • Zitat

    Original geschrieben von axcel
    Doch, rate mal warum H-Milch in Kneipen immer sooo günstig ist... :rolleyes:


    Gruß, Axel

    Hast Du dafür einen Link o.ä.? Ich meine, ich kenne einige Kneipen, in denen durchaus Bier usw. das billigste Getränk ist.


    Zitat

    Original geschrieben von Smover
    Sorry, kann ich leider nich begründen, da ich das auch nur mündlich von nem befreundeten Anwalt erzählt bekommen hab. Hab das dann auch geglaubt, aber wenn mir jemand was anderes sagen kann lass ich mich auch überzeugen.

    Ich würde eben schlichtweg davon ausgehen, dass die Einnahmen zu den sonstigen Einnahmen der Person x dazu zählen und ganz einfach versteuert werden müssen - sofern Person x eben nicht gerade Schüler/Student ohne Bafög/Nebenjob etc. ist.


    Aber endgültig klären kann ich das jetzt auch nicht.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Gaststättengesetz (GastG § 6):

    Zitat

    Ausschank alkoholfreier Getränke
    Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke. Die Erlaubnisbehörde kann für den Ausschank aus Automaten Ausnahmen zulassen.


    Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gastg/inhalt.html


    EDIT: Noch ein Link zum Thema: http://www.abseits.de/preisauszeichnung.htm


    Gruß, Axel

  • Also wenn ihr dann mal soweit seit mit der Planung für die Weihnachtsparty steh ich euch gerne mit Sicherheitstips zur Verfügung...

    on a mission 42.195...
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