Rücktritt E-Plus, Handy zum vierten Mal defekt

  • Hallo Forum,
    ich lese zwar schon eine Zeitlang hier mit, allerdings melde ich mich jetzt zum ersten Mal zu Wort.
    Hoffentlich habe ich das richtige Forum erwischt.
    Auch über die Suche habe ich zwar Thread zu dem Thema gefunden, allerdings haben sie nicht alle Fragen klären können.


    Mein Fall:
    Ich habe am 17.6 meinen E-Plus Time&More Web Vertrag verlängert und mir dazu in einem laden (und nicht über die Webseite) das Motorola Razr V3 geleistet.


    1. Reparatur:
    Nachdem ich feststellte, dass ich keine MMS versenden konnte, habe ich das Handy zur Reparatur eingeschickt, allerdings nicht über E-Plus, sondern direkt zu Motorola.


    2. Reparatur:
    Als ich mein Handy wieder hatte, viel mir auf, dass die Tastaturbeleuchtung nicht mehr funktionierte, der Akku keine 48h hielt und der Lautsprecher knarzte. Also hab eich das Handy diesmal direkt bei E-Plus reparieren lassen.


    3. Reparatur:
    Leider hatte auch diese Reparatur keinen wirklichen Erfolg, die Akkulaufzeit war unter 70h und das Problem mit dem Lautsprecher bestand immer noch. Also wieder zu E-Plus.


    Jetzt:
    Ich habe mein Handy gestern mit einem neuen Akku wiederbekommen, allerdings knarzt der Lautsprecher immer noch. Heute habe ich deswegen mit der E-Plus Hotline telefoniert, kam aber zu keinem Ergebnis.
    Es wurde mir angeboten, mein aktuelles V3 gegen ein "neuwertiges" (d.h. ehemals defektes, aber generalüberholtes Handy) V3 zu tauschen.
    Da ich aber mit diesem Handy sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe ("Gebranntes Kind scheut das Feuer") habe ich darauf bestanden, dass mir die Möglichkeit gegeben wird, mir stattdessen ein anderes Handy auszusuchen. Daraufhin wurde das Gespräch beendet.


    Was für Möglichkeiten habe ich?
    Am liebsten würde ich das Razr zurück geben und stattdessen ein Sony Ericsson (mit denen ich nie Probleme hatte) Gerät bekommen. Aber dies scheint von E-Plus nicht möglich zu sein. Da die Verlängerung erst ab 12.9.2005 in Kraft tritt, würde ich dann mangels Alternativen vom Vertrag zurück treten.


    Welche Wege stehen mir eurer Meinung nach offen und wie kann ich dieses Problem aus der Welt schaffen?


    Vielen Dank für eure Tipps
    Gruß
    Andi

  • Der von dir beschriebene Vorgang wird "Wandlung" genannt und wird z.B. bei Vodafone und T-Mobile einem Kunden angeboten. Ich verstehe nicht warum die sich so querstellen.


    [EDIT] Das mit der ersten Reperatur bei Motorola hatte ich eben überlesen - Du musst dein Handy nun noch einmal bei E-Plus abgeben, dann hast du Anspruch auf eine Wandlung


    http://telefon-treff.de/search…post&sortorder=descending

  • Zitat

    Original geschrieben von IrieDaily2809
    (...)[EDIT] Das mit der ersten Reperatur bei Motorola hatte ich eben überlesen - Du musst dein Handy nun noch einmal bei E-Plus abgeben, dann hast du Anspruch auf eine Wandlung


    Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
    Aber warum muss ich denn mein Handy noch mal bei E-Plus abgeben, es steht ja nirgendwo etwas, dass nur E-Plus Reparaturen anerkannt werden. Aber mit Infos zu diesem Thema siehts bei E-Plus sowieso sehr mau aus.


    Das Handy wird also wieder eingeschickt und kommt voll funktionsfähig zurück und wenn es dann kaputt geht habe ich erst einen Anspruch?

  • Klick mich!


    Der Thread ist zwar schon älter, jedoch für dich immer noch aktuell :)


    Zusammenfassend ist zu sagen, dass du nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen ein Recht auf Rücktritt besitzt. Dies ist bei dir gegeben.


    (Somit ist es bei deinem Fall auch unerheblich, ob du beim 1. Reparaturversuch die Garantie und nicht die Gewährleistungspflicht des Händlers in Anspruch genommen hast.
    Grundsätzlich wäre aber zu beachten, dass dein Anspruch auf Gewährleistung nach Inanspruchnahme der Herstellgarantie erlischt.)


    Ruf die Hotline nochmal an und spreche sie eben auf oben dargelegten Sachverhalt an. Lass dich einfach nicht mit einem Austausch abspeisen.


    Mfg Hannes

  • [QUOTE] Original geschrieben von IrieDaily2809
    Der von dir beschriebene Vorgang wird "Wandlung" genannt und wird z.B. bei Vodafone und T-Mobile einem Kunden angeboten. Ich verstehe nicht warum die sich so querstellen.


    Hey,
    das hies mal so. Heisst jetzt "Rücktritt vom Kaufvertrag". Hat aber nicht mit Voda und TMOB zu tun sondern gilt für jeden Händler. Nach zwei erfolglosen Reperaturen und einem neuen Defekt hat der Kunde das Recht zurückzutreten.


    Bei Mobilfunkverträgen bezieht sich dies aber nur auf das Gerät. Also wenn das Handy drei mal kaputt war, kann man nicht den Mobilfunkvertrag zurückgeben.


    Ob es immer der selbe Fehler sein muss -- darüber streiten sich die Leute. Bin leider kein Jurist :-)


    Lt. Gesetz dreht sich auch dei Beweispflich nach sechs Monaten um. Darauf bestehen aber die wenigsten Händler.

  • Hat sich hoffentlich erledigt


    Danke für den Link zu dem anderen Thread.
    Habe gerade eben noch mal die Hotline angerufen und mit einem freundlichen Kundenbetreuer geredet.
    Bekomme morgen wohl einen Rückruf von der entsprechenden Abteilung.


    Vielen Dank für eure Tipps und Unterstützung.
    Man muss wohl bloss die Worte "Kündigung" und "§440,441 BGB" sagen.


    Gruss
    Andi

  • Hallo.


    Das Recht auf Wandlung hat man nur, wenn das Gerät innerhalb kurzer Zeit (3-4 Monate nach erhalt) 2-3x mit dem gleichen Fehler zur Nachbesserung (Gewährleistungsanspruch geltend machen) war. Danach wird geprüft ob alle kriterien für eine Wandlung erfüllt sind. Die Vertragsverlängerung bleibt davon unberührt da man ja 2 Verträge geschlossen hat. Den Diesntleistungsvertrag für die Mobilfunkleistung und einen Kaufvertrag für das Handy.

  • Falsche Information


    zwaehn1:


    Dies ist nicht korrekt, les dir noch mal die §440,441 BGB durch.


    Ausserdem:



    Und dazu noch der Link, den beastieboy gepostet hat.

  • kurze frage dazu.


    ich hab einen MDA2 von T-Mobile aus einer Vertragsverlängerung.



    Der Vertrag war aber nicht meiner, sondern vom geschäft meines Vaters.
    Der Benutzt halt jetzt mein Handy und ich den MDA2..


    da der Vertrag aber nicht mehr läuft (vorzeitig gekündigt... oder so ähnlich)
    hat das gerät immer noch garantie, aber keinen t-mobile vertrag mehr.


    nach mehreren Defekten, Display, Touchscreen reagiert nicht usw... haben mir die T-Punkt mitarbeiter gesagt, dass ich statt den Swaps auch eine Wandlung machen kann..


    soweit so gut, das wurde alles ausgefüllt und eingetütet, als ich (vielleicht dummerweise) sagte, dass ich gar kein T-Mobile Kunde mehr bin.
    ... nach langen Diskussionen, wurde es eingeschickt und ich warte grad noch auf ne Antwort.


    eigentlich müsste ich doch, weil damals der subventionierte Preis durch den Vertrag erworben wurde, und das jetzt gewandelt wird, auf einen MDA3 auch nur die Differenz des Subventionierten Handys zahlen, oder???


    der verkäufer meinte dauernd, dass das net gehe, weil sich ja der mobilfunkvertrag dann um 24monate verlängert
    :D



    ich hatte aber schonmal ne wandlung, und da war das nicht der fall... weil genau diesen vertrag damals bei t-mobile, hab ich nach 24monaten gekickt...





    vielleicht hat ja jm insiderwissen parat!!! wäre euch dankbar!!!

  • ohne Insiderwissen...


    ... mobilfunkvertrag und kaufvertrag sind von einander getrennt.
    Du wandelst nur den kaufvertrag.
    Das heisst, dass du den alten kaufpreis zurück bekommst und dir ein neues (wieder sub) handy aussuchen kannst.


    Natürlich macht man es dem kunden nicht all zu leicht, da man so ja auch ständig mit vorgeschobenen fehlern neue handys bekommt...

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