Simyo und andere Prepaidanbieter min. 18 Jahre ?

  • Mal ne ganz ganz blöde Frage :)


    Muss mein kleiner Bruder, wenn er sich ne Prepaidkarte kauft und den Vertrag abschliesst 18 sein ? 16 Reicht ja aus für bedingt Geschäftsfähig...


    Hab nirgendwo ne Frage wie diese gefunden, vielleicht ja aus guten Grund :P


    Wäre trotzdem nett wenn ihr sie mir beantworten könntet.


    MfG

    Wenn ihr eine Klarmobil,Jamba,Simyo oder callmobile Prepaidkarte bestellen wollt, meldet euch bei mir, dann arbeiten wir etwas aus.

  • Die meisten Prepaidkarten kann man ab 16 J. registrieren. Simyo verlangt aber ein Mindestalter von 18 J., um die Karte zu bestellen.

  • Was ja auch Sinn macht. Schließlich kann man die Karte ja auch nur über Kreditkarte bzw. Überweisung aufladen.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Mein Bruder (17) konnte seine Simyo Karte problemlos bekommen. (Richtiges Geb.-Datum angegeben).
    Allerdings kann er sein Passwort im Kundenmenü nicht ändern, weil er noch keine 18 Jahre ist - Seeeehr witzig SIMYO... :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Bei VF ist Registrierung grundsätzlich ab 7 Jahren möglich. ;)


    Nun kommen wir einer korrekten rechtlichen Würdigung dieser Frage immerhin schon etwas näher.


    Ab einem Alter von sieben Jahren ist man beschränkt geschäftsfähig, die nächste Altersgrenze ist dann die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit mit 18 Jahren. Dazwischen gibt es nichts, auch wenn unter Laien immer wieder von Abstufungen bei 14 oder 16 Jahren o.ä. die Rede ist. Diese Altersgrenzen sind zum Teil in anderen Rechtsgebieten (Schuldfähigkeit im Strafrecht mit 14, Testierfähigkeit mit 16 etc.) relevant, hier jedoch nicht.


    Nun ist der Abschluß eines Mobilfunkvertrages ein Rechtsgeschäft, welches für den Kunden nicht nur rechtliche Vorteile mit sich bringt (immerhin müssen die in Anspruch genommenen Leistungen bezahlt werden). Grundsätzlich bedarf der wirksame Abschluß daher der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Mit dieser Zustimmung kann ein Minderjähriger übrigens auch völlig problemlos einen Postpaid-Vertrag abschließen!


    Bei Prepaid-Verträgen berufen sich die Mobilfunkanbieter in der Regel auf den sogenannten Taschengeldparagraphen, da der Minderjährige die meist relativ niedrigen Aufladebeträge unter normalen Umständen von dem ihm zur Verfügung stehenden Taschengeld bezahlen kann und kein Verschuldungsrisiko besteht.
    Damit ist der Abschluß eines Prepaidvertrages rechtlich gesehen ab einem Alter von sieben Jahren wirksam möglich. Ob sich ein Mobilfunkanbieter darauf einläßt oder im Rahmen seiner Vertragsautonomie andere Regelungen trifft, bleibt ihm überlassen

  • Bei uns sind es 14 Jahre bei den Prepaidkarten wegen dem Ausweis


    Bei Simyo das mit den 18 Jahren ist afaik nur wegen dem Fernabsatz

  • VF und E-Plus geht auf alle Fälle mit 16. Bei Debitel teilweise schon mit 14, Rest mit 16. Bei den anderen weiß ich es nicht auswendig.

    Bin gerade im Urlaub und lasse mich von meinem Double sponsored by E-Plus/Medion/Aldi vertreten.


    9.1. EPS darf Sie jederzeit ... austauschen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Bei uns sind es 14 Jahre bei den Prepaidkarten wegen dem Ausweis


    Bei uns?! = Ausland? *grübel*
    In D hat man doch erst ab 16 Jahren eine Personalausweis... Un den Kinderauswes hat man schon vor 14...

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