Niedersachsen: Kein Abhören wie zu Stasi-Zeiten

  • Das wichtigste Thema für alle Telekommunikations-Interessierten heute
    (IMHO):


    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird die Regelungen des Niedersächsichen Polizeigesetzes kippen, nachdem im Prinzip die niedersächsiche Polizei ohne konkreten Verdacht, ohne Anordnung und ohne Kontrolle Telefone von jedermann vorsorglich im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr abhören kann. Auch Handys orten etc.


    Ich stelle das mal so als Tatsache hin, denn ich würde nicht sagen, die Bundesrepublik Deutschland wäre ein Rechtsstaat, wenn die Regelungen in dieser Form Bestand haben würden.


    Was meint Ihr...?
    Wegen der aktuellen Terrorgefahr sollte alles erlaubt sein?
    Sind potentielle Straftäter nicht sowieso clever genug, z.B. falsch registrierte Prepaid-Handys zu nutzen etc.?


    Ich freue mich auf eine kontroverse Diskussion...

  • Scheint niemanden zu interessieren :rolleyes:


    Ach ja, natürlich hat das BVerfG diesem Wahnsinn jetzt ein Ende gemacht:
    Spiegel-Eilmeldung: "BUNDESVERFASSUNGSGERICHT:
    Präventiver Lauschangriff verstößt gegen Grundgesetz"
    http://www.spiegel.de/politik/…and/0,1518,366997,00.html


    Edit: Ich würde vorschlagen, von allen CDU- und FDP-Politikern, die für dieses niedersächsische "Polizeistaatsgesetz" gestimmt hatten, u.U. alle Telefone abzuhören, da sie IMHO die Grundprinzipien des bundesdeutschen Rechtsstaates in unerhörter Weise angegriffen haben und damit potentiell eine schwerwiegende Gefahr für die demokratische Grundordnung darstellen ;)
    Beobachtung durch den "Verfassungsschutz" (wenn man diesen Namen zur Abwechselung wörtlich verstehen würde) wäre angebracht :p
    ;)

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