ZitatOriginal geschrieben von HappyDay989
Ich denke, es hat weniger mit Ethik zu tun, wenn man die Todesstrafe als insgesamt nicht abschreckend beurteilen muß, sondern mit empirischer Erkenntnis: In der Praxis hat sich gezeigt, daß Staaten, in denen staatlich sanktionierte Tötungen vorgenommen werden, eben keine niedrigere Rate an Gewaltverbrechen aufweisen, ergo ist die Todesstrafe als Abschreckungsinstrument untauglich. Diese Erkenntnis ist aber nicht ethisch, sondern empirisch.
Nicht empirisch, sondern ethisch begründet wäre die Feststellung, daß es Menschen nicht zusteht, über das Leben bzw. den Tod anderer Menschen zu entscheiden, wenn nicht eine unmittelbare, klare erkennbare (nicht wie im Fall der Vernehmung von G. eine durch die Polizei fälschlich vermutete!) Notwehr-/Nothilfesituation vorliegt. In diesem Fall muß man sich auf eine Diskussion über eine mögliche Abschreckungswirkung der Todesstrafe oder "die humanste Hinrichtungsart" gar nicht mehr einlassen, weil man die Todesstrafe aus ethischen Gründen (= Todesstrafe stellt staatlicherseits die flagranteste aller nur denkbaren Verletzungen der Menschenwürde dar) bereits als ein Instrument der Rechtspflege disqualifiziert hat.
Du hast meine Zitate aus dem Zusammenhang gerissen, leider ergeben Sie nur als Block einen Sinn. Der ethische Grund liegt für mich darin, daß die Befriedigung von niederen Rachegelüsten in einem Rechtsstaat keine Entscheidungsgrundlage sein kann, nicht sein darf. Und um nichts anderes geht es bei der Todesstrafe.