Bankier-Sohn ermordet....

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    Mit exakt derselben Begründung wird in Guantanamo und sämtlichen anderen black sites munter & heiter gewaterboarded, bis die Lunge brennt; wohlgemerkt geht es nicht darum, ein Schuldgeständnis zu erwirken, sondern darum, Amerikaner vor dem Tod durch vermutet geplante Anschläge zu bewahren.


    Merkst was?


    Der Unterschied ist freilich, dass DIE das wirklich MACHEN, während es hier nur eine DROHUNG, also quasi psychischer Druck war. Auch wenn ich persönlich auch dies schon für nicht legitim halte, sind das ja nun trotzdem zwei völlig verschiedene Dinge.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    Mit exakt derselben Begründung wird in Guantanamo und sämtlichen anderen black sites munter & heiter gewaterboarded, bis die Lunge brennt; wohlgemerkt geht es nicht darum, ein Schuldgeständnis zu erwirken, sondern darum, Amerikaner vor dem Tod durch vermutet geplante Anschläge zu bewahren.


    Merkst was?


    Es wurden alle, bis auf eine verbale Drohung, Rechtsvorschriften eingehalten. Hier wurden nicht wahllos/willkürlich/zufällige Opfer entführt, gefoltert, ohne Rechte eingesperrt, etc. wie in deinem Vergleich angesprochen.


    Merkst du was? Genau, dein Vergleich hinkt gewaltig.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989
    Vielleicht einigst Du Dich mit Deinem Alter Ego mal darauf, welcher Meinung ihr beiden denn nun seid. :D


    Es ist offen gesagt extrem nervig und auch recht niveaulos (und ich bin auch nicht der Erste, dem das auffällt), dass Du oftmals Zitate aus dem Zusammenhang reißt, Deine eigene Interpretation in eckigen Klammern drübersetzt und dann darauf aufbauend argumentierst... :flop:


    Meine Aussage, dass mir der Widerspruch mit dem Grundgesetz bekannt sei, bezog sich auf EINEN Satz Deines entsprechenden vorherigen Postings, nämlich diesen:


    "Auch wenn es Dir schwerfällt, das zu akzeptieren, aber Deine Ansicht widerspricht dem Grundgesetz."


    Und das habe ich auch genau so gequotet.


    Ich möchte Dir nahelegen, Dich ein wenig damit zu beschäftigen, wie man in Foren richtig quotet und das richtige Quoten anderer Teilnehmer richtig versteht. Damit hast Du gelegentlich massive Probleme... :rolleyes: Bzw. hast Du wahrscheinlich nicht, aber Du legst Dir die Worte anderer gerne so zurecht, wie sie Dir passen, aber nicht, wie sie - deutlich erkennbar - gemeint waren. Da ich mit sowas - wenn ich das wollte - auch ganz gut wäre, bist Du damit bei mir leider an der falschen Adresse... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Es wurden alle, bis auf eine verbale Drohung, Rechtsvorschriften eingehalten.


    Und diese klitzekleine Haarspalterei macht leider den essentiellen Unterschied aus. Es wurden alle Rechtsvorschriften eingehalten bis auf, naja, a klein's Stromstößle hier und da, aber der war -der Fairness halber- aus Windkraft gespeist, ökologisch völlig unbedenklich [/Ironie]

    Zitat


    Hier wurden nicht wahllos/willkürlich/zufällige Opfer entführt, gefoltert, ohne Rechte eingesperrt, etc. wie in deinem Vergleich angesprochen.


    Ähm, in den Gefangenenlagern sitzen also Leute einfach so ein. Die man mal wahlos/willkürlich/zufällig eingeknastet hat. Könnt ja sein.


    Ist es nicht vielleicht doch ein wenig wahrscheinlicher, daß die USA sich recht genau überlegen, wen sie in Grund und Boden verhören? Verdachtsmomente wird es wohl gegen die (überwiegende) Mehrheit geben, ob sie sich bewahrheiten - ein vollkommen anderes Thema. Aber mal eben so einen von der Straße aus Jux und Dollerei wegschnappen? So blöd wird eine Supermacht mit gigantischen Investitionen in CIA/NSA/FBI eher nicht sein (natürlich kommt das mit Sicherheit vor, klar, aber ganz ganz grundlos? Das fällt schwer zu glauben).


    und zu besagtem Zeitpunkt war G. genau das: ein Verdächtiger.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto


    Mit exakt derselben Begründung wird in Guantanamo und sämtlichen anderen black sites munter & heiter gewaterboarded, bis die Lunge brennt; wohlgemerkt geht es nicht darum, ein Schuldgeständnis zu erwirken, sondern darum, Amerikaner vor dem Tod durch vermutet geplante Anschläge zu bewahren.


    Merkst was?

    Mit solchen und ähnlichen Begründungen wurden und werden Folter und Drangsalierung durch Unrechtsregime gerechtfertigt: Man muß doch "die Freiheit verteidigen", "Unschuldige vor dem Tod bewahren", "den Sozialismus vor dem Klassenfeind schützen", Kriminelle davon abhalten, "von ihrer Freiheit gegen den Staat und seine Einrichtungen Gebrauch zu machen", "den rechten Glauben bewahren", "die Errungenschaften der Revolution schützen" dürfen usw. usw. :flop:


    Mit in Gesetzesformen gegossene Wischiwaschi-Formulierungen, wie sie schwammiger und allgemeinplatziger kaum sein könnten, werden dann elementare Rechte aufgeweicht und deren Einhaltung und Bewahrung umgangen. Zunächst natürlich nur mit der verbalen Androhung solcher eklatanten Rechtsbrüche, aber wenn man diese erst toleriert, ist es bis zur konkreten Tat leider nicht mehr weit. Vor den Taten in Guantanamo und den geheimen Folter-Camps der CIA stand die verbale Rechtfertigung solchen Unrechts. Das erdachte und formulierte Unrecht ging dem tatsächlich begangenen nur voran, es darf, da es die Grundlage für die Taten bildet, nicht losgelöst von der praktischen Umsetzung gesehen werden.

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Wo wir schon beim Haarespalten sind: er war zu diesem Zeitpunkt ein dringend Tatverdächtiger. Also liegen demnach zu diesem Zeitpunkt Indizien/Beweise vor, die die Schuld sehr stark vermuten lassen, sie ist aber noch nicht gerichtlich festgestellt. Deine Ironie kannst du dir hier sparen, sie isteinfach fehl am Platz weil sie gegen alle vorliegenden Fakten spricht.


    Eine Ironie muss man auch einsetzen können, hat aber in Verbindung zu dem von dir genannten Zitat meinerseits absolut nichts zu suchen. Oder willst du mich etwa in diesen, von dir genannten, Topf stecken?


    Meine Überspitzung zu dem Thema Gefangenenlager kommt nicht ganz von ungefähr. Wäre z.Bsp. Nelson Mandela bis vor kurzem noch ohne Sondererlaubnis in die USA gereist hätte ihm das gleiche Schicksal drohen können. Siehe z.Bsp. hier: http://www.tagesschau.de/ausland/mandela12.html Sicherlich gibt es Gründe für den Heimatschutz, jemanden als feindlichen Kämpfer einzustufen. Aber wenn ich dann sowas lese wie bei Mandela kommt mir doch sehr stark meine oben genannten Worte in den Sinn. Aber ich denke, dass ist ein anderer Diskussionfaden und verwäsert diese Diskussion.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Und genau damit hast Du exakt das getan, was Du mir jetzt vorwirfst, nämlich einen Satz meines ursprünglichen Beitrags aus dem Zusammenhang gerissen und somit mein Aussage verfälscht, denn die bezog sich klar und deutlich auf den Artikel 1 GG. Wie nennt man das wohl, wenn ein Zitatverfälscher einen anderen User der Zitatverfälschung bezichtigt? :rolleyes:


    Also spiel hier bitte nicht die gekränkte Unschuld vom Lande, die Rolle steht Dir nicht. ;)

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    § 323c StGB verpflichtet uns zur Hilfeleistung. Hierbei dürfen, um diese Hilfeleistung zu erbringen, andere Gesetze gebrochen werden. Das reicht von den Übertretungen der StVO (zu schnelles Fahren des Krankenwagens) bis hin zum Brechen von Grundgesetzen. So ist es z.Bsp. erlaubt, in eine Wohnung einzubrechen (Art. 13 (1) GG) um dort Verbandsmaterial zu suchen oder den Rettungsdienst telefonisch zu verständigen.


    Irgendwie verdrehst du alles. :confused:


    §323c StGB soll Menschen bestrafen, wenn sie nicht Hilfe leisten.


    Diese Vorschrift erlaubt nur dem Staat den "Nichthelfer" zu bestrafen. Dem Helfer erlaubt sie gar nichts!


    Die Erlaubnis zum Brechen von Gesetzen bei der Hilfeleistung findest du in §§ 32 ff. StGB und in einigen BGB Normen.


    Das GG kann aufgrund der Normenhierarchie niemals durch einfache Gesetze wie StGB, BGB gebrochen werden.


    Was glaubst du warum unsere aller Freund Wolfgang ständig das Grundgesetz ändern will, um seine Träume vom Vollkaskoüberwachungsstaat durchzusetzen?


    Mit deiner Argumentation wäre das Grundgesetz gar nichts mehr wert und Wolfgang wäre am Ziel seiner Träume!


    Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Wie aus diesem einfachen Beispiel ersichtlich, geht die körperliche Unversertheit vor der Einhaltung anderer Gesetze. In manchen Situation gibt es einfach keinen andren Ausweg außer das kleinere Übel in Kauf zu nehmen.


    Falsch, die Menschenwürde geht in Deutschland vor allem anderen!

  • Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989 Der Artikel 1 GG gilt immer und ohne jegliche Einschränkung! Das ist ja schließlich Sinn und Zweck des uneingeschränkten und uneinschränkbaren Grundrechts auf menschliche Würde, dessen "Achtung und Wahrung Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" ist. Davon ist niemand ausgenommen, auch nicht die Polizei im Rahmen der "Gefahrenabwehr."


    Es geht hier also nicht um eine Abwägung des höherrangigen Rechtsgutes, weil das Grundrecht auf menschliche Würde eben per Definition durch die für alle in Deutschland lebenden Menschen verbindliche Verfassung das höchstrangige Rechtsgut ist, das wir überhaupt haben. Alles andere hat dahinter zurückzustehen, auch der polizeiliche Wunsch nach einer Verbesserung der Effektivität der Gefahrenabwehr durch die Genehmigung von Folter oder Folterandrohung.


    Vielleicht vergisst Du dabei, dass das Opfer ebenfalls eine Menschenwürde besitzt?! Und gleichrangige Rechtsgüter sind sehr wohl untereinander abwägbar.


    Die Wesentlichkeitsgarantie bestimmt ja auch, dass das Recht auf Leben ein indisponibles Rechtsgut ist und der Kernbereichsschutz hier eingreift. Daher ist eine aktive Sterbehilfe ja auch nicht erlaubt. Ein Eingriff in diesen Kernbereich ist auch dem Staat nicht erlaubt.


    Demgegenüber steht aber z.B. das Eingriffsinstrument des "finanalen Rettungsschusses", denn hier kann das Leben des Täters mit dem des gegenwärtig erheblich gefährdeten Lebens des Opfers aufgewogen werden.


    Hier hat der Täter schließlich die Ursache gesetzt und demnach stünde ein Eingriff in das Grundrecht des Täters auf Leben auch nicht in einem krassen Mißverhältnis zum Recht auf Leben des Opfers.


    Anders wäre es widerum wenn der Staat eine Handvoll Menschen töten möchte, die ihrerseits keine Ursache gesetzt haben, um eine größere Anzahl von Menschen retten zu wollen. Darum ist das Gesetz zum Abschuß gekaperter Flugzeuge ja auch vom BVerfG zu Recht gekippt worden.


    Eine ähnliche Abwägung muss man hier nun vornehmen und diese ist meiner Meinung nach auch möglich und sinnvoll. Hier ging es schließlich nicht um sowas wie eine abstrakte Terrorgefahr mit einer Vielzahl mehr oder minder Verdächtigen, sondern um einen konkreten Einzelfall mit einem dringend Tatverdächtigen.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989
    Und genau damit hast Du exakt das getan, was Du mir jetzt vorwirfst, nämlich einen Satz meines ursprünglichen Beitrags aus dem Zusammenhang gerissen und somit mein Aussage verfälscht, denn die bezog sich klar und deutlich auf den Artikel 1 GG. Wie nennt man das wohl, wenn ein Zitatverfälscher einen anderen User der Zitatverfälschung bezichtigt? :rolleyes:


    Der Unterschied ist, dass ich klar kenntlich gemacht habe, auf was genau sich meine Aussage bezieht.

    Zitat

    Also spiel hier bitte nicht die gekränkte Unschuld vom Lande, die Rolle steht Dir nicht. ;)


    Die steht mir nicht nur nicht, ich habe sie auch tatsächlich nicht. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Falsch, die Menschenwürde geht in Deutschland vor allem anderen!


    Nö, geht sie nicht. Wenn ich z.B. zwangsweise zum Wehrdienst oder Wehrersatzdienst herangezogen werde, dann beschränkt dies meine persönliche Freiheit und ggf. auch Würde in erheblichem Maße. Und zwar ohne, dass dies mit Art. 1 in Widerspruch stünde. Und zwar deswegen nicht, weil an anderer Stelle im Grundgesetz eben die Wehrpflicht geregelt ist. Und so macht das Grundgesetzt eben einige Ausnahmen von Art. 1 für bestimmte Situationen bzw. Personengruppen. Und genauso wäre es natürlich denkbar, dass es statt des Artikels 102 einen anderen Artikel geben könnte, der eine Todesstrafe, oder von mir aus auch eine garantierte lebenslängliche (im Wortsinne) Verbringung hinter Gitter regelt, ohne dass dies ein Verstoß gegen Art. 1 wäre.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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