Wenn Du sagst, daß die Todesstrafe für Dich legitim ist, wenn sicher feststeht, daß der Verurteilte der Täter ist, dann stellt sich die Frage, wie Du das festlegen willst, daß die Schuld sicher feststeht. Und zwar so, daß es in einem Gesetz verankert werden kann. Also Aussagen wie "Im Fall XY war das so, daß es sicher feststand" zählen nicht, weil das Einzelfälle sind. Es muß so festgelegt werden, daß es allgemein für alle Fälle anwendbar ist, und jeden Zweifel ausschließt.
Also wann ist das so sicher, daß es eine Todesstrafe rechtfertigt?
Wenn ein Richter zu der Auffassung gelangt, daß der Angeklagte der Täter ist?
Das ist auch heute schon so. Wenn der Richter zweifel an der Schuld des Angeklagten hat, darf der noch nichtmal zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, in denen Unschuldige verurteilt werden.
Also muß man mehr in der Hand haben. Aber was?
Wenn der Täter gesteht?
Das würde dazu führen das einfach keiner mehr ein Geständnis ablegt. Das Verlängert die Verfahren, und verschlimmert die Situation für die Opfer (weil diese noch aussagen müssen, was ihnen bei Geständigen Tätern oft erspart bleibt). Nicht umsonst werden Geständnisse heute oft Strafmildernd angerechnet. Zum Tode kann kaum einer verurteilt werden, eben weil kein Geständnis mehr vorgelegt wird.
Als Strafverschärfung, wenn der Angeklagte nicht gesteht?
Wo bleibt dann die Sicherheit?
Wenn der Mob auf der Straße schreit: Der war's hängt Ihn auf?
Hoffentlich nicht.
Also wie willst Du sicherstellen, daß keine Unschuldigen verurteilt werden? Es gibt kein Verfahren, daß absolute Sicherheit bietet. Justiz wird von Menschen gemacht, und Menschen machen Fehler. Egal welche Art der Beweisfindung man anwendet, es bleibt immer eine Fehlerquote. Man kann diese Quote verringern, aber nicht auf 0 absenken. Daher wird es immer Fälle geben, in denen Menschen unschuldig verurteilt werden. Wenn einer Unschuldig im Gefängniß sitzt, kann man den wieder rauslassen. Wenn einer Hingerichtet ist, kann man den nicht wieder ausgraben.