Bankier-Sohn ermordet....

  • Zitat

    Original geschrieben von Intruder
    Schnallt ihr eigentlich nicht, wie klasse das Urteil des EuGH ist?


    Prinzipiell wurde festgestellt, dass Folter ungesetzlich ist und sanktioniert werden muss. Clevererweise wurde das Urteil aber eben gerade nicht auf Basis der "unter Folterandrohung" entstandenen Geständnisse gefällt. Zudem wurden die beiden Polizisten bereits "bestraft" (Geldstrafen, wohlgemerkt).


    Damit ist das bisherige Urteil rechtskräftig und Gaefgens Möglichkeiten erschöpft! Der Typ geht für immer in den Bau, siehe "besondere Schwere" der Schuld.


    Es kann ja noch weiter gehen.


    Gegen die EGMR-Entscheidung kann immer noch die Große Kammer des Straßburger Gerichts angerufen werden - der streitbare Jurist Gäfgen und sein Anwalt werden das prüfen. Beim Landgericht Frankfurt schwelt zudem noch der Zivilprozess, den Gäfgen gegen das Land Hessen angestrengt hat. Er will Schadensersatz und Schmerzensgeld für die angeblichen psychischen Belastungen in der Folge der Folterdrohung.


    Quelle: Weltonline.de


    Und wer zahlt das ganze?

  • Zitat

    Original geschrieben von chulo
    Es kann ja noch weiter gehen.
    ....
    Und wer zahlt das ganze?


    Das ist doch offensichtlich.
    Dreimal darfts du raten!

  • Ganz interessant, mal seine eigenen Meinungen von vor 6 Jahren auf diesem Wege wieder vorgehalten zu bekommen... ;)


    Aber ich stehe nach wie vor dazu. Genauso wie ich übrigens umgekehrt durchaus der Ansicht bin (und das mag dem einen oder anderem im Lichte dessen, was ich damals zum Thema gesagt habe, vielleicht etwas merkwürdig vorkommen), dass ein Verbrecher, egal was er gemacht hat, natürlich alle Möglichkeiten des Rechtstaates in seinem Interesse nutzen können muss. Egal ob Massenmörder, Terrorist oder Kinderschänder - der Rechtsstaat gilt für alle gleichermaßen. Und selbstverständlich bin ich auch NICHT dafür, Aussagen durch Folter zu erpressen. Selbstverständlich muss der Rechtsstaat mit legalen Mitteln Straftaten aufklären.


    Das ändert aber nichts daran, dass ich nach wie vor der Meinung bin, dass so jemand - nachdem seine Tat zweifelsfrei feststeht und wie gesagt mit rechtsstaatlichen Mitteln aufgeklärt wurde - das Recht auf Leben verwirkt hat.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zweifelsfrei wurden leider schon einige Menschen verknackt und dennoch stellte sich später heraus das diese Unschuldig waren.

  • Ich sehe das auch so, die Todesstrafe ist eine Brutalität, für die es eigentlich keine rationale Begründung gibt. Eine generalpräventive wirkung der Todesstrafe läßt sich nicht zeigen und zur Spezialprävention gibt es genügend andere Möglichkeiten. Insbesondere sollte "lebenslänglich" wieder zu dem werden, was es vom Namen her eigentlich sein sollte.


  • Das muss man individuell entscheiden, ausserdem war ich bei dem Verhör ja nicht dabei-wie soll ich da also Alternativen aufzeigen. Ändert ja nichts, ein Gericht hat festgestellt das das nicht richtig war und dann muss man sich, sofern man denn vom Fach ist eben damit auseinandersetzen und was verändern.


    Darüberhinaus musst du dir auch mal die Aussenwirkung anschauen. Was bleibt beim Bürger hängen? Der Kinderkiller ist schnell vergessen, da kommt alsbald ein neuer. Aber das die Polizei gerne mal Rechtsbruch begeht und zu Geständnissen nötigt, das merken sich die Leute.


    Man erreicht dadurch auf lange Sicht nur, das die Bürger der Polizei nicht vertrauen und alles dafür tun, um garnicht erst in Kontakt mit selbiger zu geraten. Zeugenaussagen bekommt man so jedenfalls nicht, wenn der Bürger fürchten muss, von einem übermotivierten, aber fachlich überforderten Beamten drangsaliert zu werden.


    Angenommen Nötigung wäre noch legal im Verhör. Wie lange wirds wohl dauern, bis einer meint, die nächste Hürde zu nehmen?


    Nicht zuletzt sind Entführungsfälle nicht das Tagesgeschäft der Polizei. Deren immer wiederkehrende Kundschaft indes ist so abgebrüht, die wissen längst, dass man zu Anhörungen garnicht erst erscheinen muss bzw. nur hingeht, wenn eine Aussageverweigerung vor Ort zum Einstellen des Verfahrens führen wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von Intruder
    Schnallt ihr eigentlich nicht, wie klasse das Urteil des EuGH ist?


    das ist ein Urteil des EGMR. Der EuGH ist das oberste Gericht der EU und ist für Grundrechte nicht zuständig. Dazu müsste die EU erst mal einen Grundrechtekatalog haben, den sie aber wegen der Ablehnung der mühsam ausgehandelten EU-Verfassung bzw. des Lissabon-Vertrages nicht so schnell bekommen wird.


    der EGMR ist das durch einen multilateralen Staatsvertrag errichtete Gericht, das über die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wacht - von der EU gänzlich unabhängig, sondern die dort beteiligten Staaten hängen mit dem Europarat zusammen. Da sind insgesamt 47 beteiligt, sogar die Schweiz: http://de.wikipedia.org/wiki/Europarat , http://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Menschenrechtskonvention

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das ändert aber nichts daran, dass ich nach wie vor der Meinung bin, dass so jemand - nachdem seine Tat zweifelsfrei feststeht und wie gesagt mit rechtsstaatlichen Mitteln aufgeklärt wurde - das Recht auf Leben verwirkt hat.

    Auch wenn es Dir schwerfällt, das zu akzeptieren, aber Deine Ansicht widerspricht dem Grundgesetz. Da heißt es nämlich im Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Zur Menschwürde gehört unabdingbar (und damit so unantastbar wie "der Rest" der menschlichen Würde auch) das Recht auf Leben. Ansonsten wäre die Aussage, daß die Menschenwürde unantastbar ist, von vorneherein nur eingeschränkt gültig und damit die Menschenwürde auch nur noch eingeschränkt schützenswert. :rolleyes:


    Sicherlich hat G. ein verabscheuungswürdiges Verbrechen begangen, für das er bestraft werden muß (und z. Z. bereits wird). Aber das nimmt ihm nicht seine Menschenwürde, und entbindet die Vertreter der staatlichen Gewalt nicht davon, G. auch wie einen Menschen zu behandeln, und zwar ohne seine Menschenwürde aufgrund seines Verbrechens einzuschränken.


    Wie ernst es Menschen mit ihren Prinzipien ist, zeigt sich eben immer erst in solchen Extremsituationen. Die "Kopf-ab"-Diskussionen kochen nach besonders kaltblütigen und scheußlichen Verbrechen - besonders, wenn die Opfer Kinder oder Jugendliche sind, weil man bei ihnen davon ausgehen muß, daß sie keine wie auch immer geartete "Schuld" zu Verbrechensopfern machte, sondern eher der Umstand, daß sie für jeden Kriminellen eine leichte, weil praktisch wehrlose Beute sind - immer wieder hoch. Diese "besonderen Umstände" machen aber solche Eruptionen kollektiver Wut sachlich nicht richtiger und auch nicht menschenrechts- und verfassungskompatibler. :rolleyes:


    Überschreitet ein Staat die erste Barriere, indem er eine Wiedereinführung der Todesstrafe in ganz klar definierten Fällen wie Kindesentführung mit Mord, sexueller Mißbrauch von Kindern mit Mord u. ä. beschließt, dann ist es bis zum Durchbrechen der zweiten Barriere, z. B. Ausweitung der Anwendung der Todesstrafe auch bei "normalen Morden" aus Hass, Habgier, Rache usw. auch nicht mehr weit. Das ist dann eben nur noch eine Frage der Zeit, nicht mehr des rechtsstaatlichen Prinzips. Daher sage ich klar und deutlich: Wehret den Anfängen! :rolleyes:

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Zitat

    Original geschrieben von schmidt3
    Ich sehe das auch so, die Todesstrafe ist eine Brutalität, für die es eigentlich keine rationale Begründung gibt.


    Menschen sind keine Maschinen. Sie haben Gefühle. Wenn jemand ein abscheuliches Verbrechen begangen hat, dann kann ich das nicht einfach ungesühnt lassen, ohne Wut und Haß zu empfinden. Eine lebenslange Gefängnisstrafe in einem hiesigen Gefängnis mit freier Kost, Logis und medizinischer Versorgung ist für mich keine adäquate Sühne bei besonders schweren Kapitalverbrechen. Die Todesstrafe würde die Welt nicht besser machen, aber sie würde mein Gerechtigkeitsempfinden beruhigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von kkrammer
    Eine lebenslange Gefängnisstrafe in einem hiesigen Gefängnis mit freier Kost, Logis und medizinischer Versorgung ist für mich keine adäquate Sühne bei besonders schweren Kapitalverbrechen.

    Vielleicht sollte man Dich einfach mal für ein, zwei Tage in einen Hochsicherheitstrakt einsperren, damit Du Dir kraft Phantasie mal ausmalen kannst, wie es wohl wäre, bei dieser Art von freier Kost und Logis den Rest Deines Lebens zu verbringen. :rolleyes: (Und nein, ich schreibe diesen Beitrag nicht als Insasse (oder als ehemaliger Insasse) einer JVA. ;))


    Zitat

    Original geschrieben von kkrammer
    Die Todesstrafe würde die Welt nicht besser machen, aber sie würde mein Gerechtigkeitsempfinden beruhigen.

    Gott sei Dank geht es aber in einem Rechtsstaat nicht darum, das Verlangen des Mobs nach Menschenblut zu stillen... :rolleyes:

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

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