ZitatOriginal geschrieben von Intruder
Schnallt ihr eigentlich nicht, wie klasse das Urteil des EuGH ist?
Prinzipiell wurde festgestellt, dass Folter ungesetzlich ist und sanktioniert werden muss. Clevererweise wurde das Urteil aber eben gerade nicht auf Basis der "unter Folterandrohung" entstandenen Geständnisse gefällt. Zudem wurden die beiden Polizisten bereits "bestraft" (Geldstrafen, wohlgemerkt).
Damit ist das bisherige Urteil rechtskräftig und Gaefgens Möglichkeiten erschöpft! Der Typ geht für immer in den Bau, siehe "besondere Schwere" der Schuld.
Es kann ja noch weiter gehen.
Gegen die EGMR-Entscheidung kann immer noch die Große Kammer des Straßburger Gerichts angerufen werden - der streitbare Jurist Gäfgen und sein Anwalt werden das prüfen. Beim Landgericht Frankfurt schwelt zudem noch der Zivilprozess, den Gäfgen gegen das Land Hessen angestrengt hat. Er will Schadensersatz und Schmerzensgeld für die angeblichen psychischen Belastungen in der Folge der Folterdrohung.
Quelle: Weltonline.de
Und wer zahlt das ganze?