ZitatOriginal geschrieben von dragon-tmd
wrywindfall
Wäre ja auch noch schöner gewesen, wenn der Sauhund damit durch gekommen wäre.
Diese Wortwahl ist - auch wenn es sich um einen Kindermörder handelt - nicht angemessen.
Zum Urteil: Es wurde ja bereits angemerkt, dass die Kriminalbeamten bereits bestraft wurden und die Sanktionierung des Rechtsverstoßes damit vollzogen wurde. Dass das Urteil deshalb nicht ungültig hätte werden dürfen, sahen die Richter gottlob genauso wie die deutsche Justiz (Dies lag i.Ü. hauptsächlich daran, dass Gäfgen die Tat auch vor Gericht noch einmal gestanden hatte. Die Geständnisse nach der "Folterandrohung" waren nicht verwendet worden.).
MTT