Bankier-Sohn ermordet....

  • Wurde nicht die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt ? Somit erübrigen sich doch jegliche Versuche nach 15 Jahren den Knast zu verlassen.


    Wenn er es wirklich ernst meint, dann habe ich kein Problem mit einer solchen Stiftung. Ich mag das aber nicht beurteilen da ich die Person und den Hintergrund nicht kenne.

  • 25.000 € Kapital? Bei einer Stiftung wird nicht das Geld selbst sondern nur die Erträge daraus für den guten Zweck verwendet, das wären bei großzügigen 3,5 % Zins gewaltige 875 € im Jahr mit denen man helfen kann, abzüglich der Verwaltungs- und sonstigen Kosten...


    Ein lächerlicher und geradezu Opfer verhöhnender Versuch ein paar Jahre früher rauszukommen.


    Der Typ ist eh die härte, hat nachweislich ein unschuldiges Kind auf dem Gewissen, versucht sich aber trozdem über juristische Winkelzüge vor der Strafe zu drücken.


    Hoffentlich fällt da der Gutachter nicht wieder drauf rein :flop:

  • Ein paar mehr Hintergründe liefert [url=http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,457465,00.html]Spiegel-Online[/url].


    Zum Urteil ein kurzes [url=http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,437274,00.html]Zitat [small](ebenfalls von Spiegel-Online)[/small]:[/url]

    Zitat

    Er kann nicht schon nach 15 Jahren entlassen werden, weil das Landgericht Frankfurt eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hat.


    Dazu aber noch eine Anmerkung aus dem bereits genannten Artikel von http://www.tagesspiegel.de :

    Zitat

    Gegen das Urteil und die Folterandrohung im vorherigen Polizeiverhör ging Gäfgen wiederholt juristisch vor: Zunächst bestätigte der Bundesgerichtshof jedoch den Richterspruch, dann scheiterte Gäfgen mit einer Verfassungsbeschwerde. Schließlich legte er beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Beschwerde ein. Das dortige Verfahren ist noch im Gange.

  • Für solche Leute würde ich wieder die Folterstrafe einführen,was bildet sich der Typ eigentlich ein ? Er tötet einen Menschen und will dann eine Stiftung gründen ? Unglaublich. :flop:

  • warum eigentlich nur fuer solche leute?


    glaube nicht an meinen gott...ab ins verlies zum raedern.
    morde jemand.... gehe auf das schafott ohne umweg ueber gefaegniss/gericht.
    schau nicht meine freundin an... sonst kommt der kerker und die augen werden ausgebrannt.
    und jetzt die frage...
    welche delikte sind faellig fuer abgetrennte hand, abgeschlagene zunge..ehebrechen hatte ich schon...ich moechte mir auch nicht vorstellen was bei diesem delikt abgerissen werden koennte....

    Riccardo Ricco`s Vater Rubhino
    "Einmal habe ich zu ihn gesagt:"Du bist mein Sohn, aber ich habe noch nie jemand mit so einem abstoßenden Charakter gesehen."Er hat keine Antwort gegeben."

  • Wenn er wirkliche Reue zeigen würde, würde er seine Beschwerde bei der EU annehmen und seine Strafe akzeptieren! Daneben finde ich seine Profilierungssucht und die seiner Mitstreiter absolut peinlich.
    Genauso pervers wäre eine Rudolf Hess Stiftung für die verfolgten Juden des Holocausts gewesen.


    Die beste Art ist, ihn zu ignorieren!

  • "Denn die deutschen Gerichte hätten bereits festgestellt, dass die Folterdrohungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstießen, erklärten die Richter."


    ... und was ist dann Mord?


    "Außerdem seien die beiden Polizeibeamten strafrechtlich verfolgt und verurteilt worden."


    Eins ist klar, ich dürfte heutzutage KEIN Polizist sein, denn die "Unfallgefahr" solcher Tätergruppen wäre bei mir sicher extrem hoch ...


    Klingt zwar sehr polemisch, aber ich zweifle schon seit Jahren an unserem Rechtssystem, mir fällt da spontan immer öfter ein bestimmtes Mittel aus den Staaten für solcherlei "Freaks" ein ...


    wrywindfall


    Wäre ja auch noch schöner gewesen, wenn der Sauhund damit durch gekommen wäre.

  • Zitat

    Original geschrieben von dragon-tmd


    Eins ist klar, ich dürfte heutzutage KEIN Polizist sein, denn die "Unfallgefahr" solcher Tätergruppen wäre bei mir sicher extrem hoch ...


    Du würdest mit so einer Geistesfehlhaltung auch nicht lange Polizist bleiben und sehr schnell Zellenbruder von solchen "Tätergruppen" werden-zu Recht!



    Zum Urteil:
    Völlig korrekt- der Gäffgen wurde nicht gefoltert und Punkt. Das ihm das angedroht wurde wurde bereits sanktioniert. Auf der anderen Seite muss man auch sagen, dass es dämlich ist Folter anzudrohen. Wen soll das beeindrucken, zumal sie zu Recht nicht angewendet werden darf.


    Das ist dann sehr schlampige Verhörarbeit, die dem Täter nur unnötig in die Hände spielt-sowas kann bei geringeren Delikten mit weniger Beweisen ganze Anklagen zu Fall bringen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!