Täterschutz
ZitatOriginal geschrieben von mojn
[...]Zumindest ein Leben lang einsperren und nicht nach 2 oder 3 Jahren wieder herauslassen. Hier sollte der Schutz der Bevölkerung VOR den Rechten des Täters stehen. [...]
Die Rechte von Tätern sollten eigentlich immer zuletzt beachtet werden, um das mal ganz pauschal zu sagen.
Klar muss man nach der Art und Schwere des Deliktes unterscheiden, aber prinzipiell ist Jemand, der straffällig geworden ist, der Letzte in der Reihe, der irgendwas zu fordern hat.
Und dabei gibt es bei der deutschen Rechtssprechung leider ein sehr starkes Missverhältnis.
Selbst Sexualverbrecher, die selber sagen, dass es ein innerer Zwang ist, dass sie nicht anders können...selbst die werden in den offenen Vollzug gegeben.
Wer bewusst, vorsätzlich und aus niedersten Beweggründen (wie eben Geld) einfach einem Menschen das Leben nimmt, der sollte meines Erachtens nie weider in die Gesellschaft zurückkehren dürfen.
Denn wer einmal diese Grenze, eine Menschen zu töten, überschritten hat, der wird es im Zweifelsfalle wieder tun.
Das Thema Todesstrafe kommentiere ich an dieser Stelle nicht weiter, da wird ja grad an anderer Stelle bereits diskutiert.
So long...