ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Lüni
Ihr vergesst hier in der Diskussion noch eins:
Die Polizisten hier haben den Täter nicht genötigt um an Geständnis zu kommen, sondern lediglich um herauszufinden wo der Junge sich befindet, um eventuell sein Leben noch retten zu können!
Wenn es nur darum ginge, eine Bestrafung herbeizuführen, wäre das Nötigen absolut verwerflich...aber hier ein "erhöhten" Druck auszuüben um einem Menschen das Leben zu retten, kann eben durchaus auch über eine Nothilfe/Notstandslage gerechtfertigt sein!
Den Polizisten war auch sicher durchaus bewusst, dass sie mit dieser Vorgehensweise das folgende Strafverfahren wegen gesetzlicher Beweisverwertungsverbote gefährden würden, doch gilt bei der Polizei immernoch der Grundsatz "Gefahrenabwehr VOR Strafverfolgung".
Alle weiteren Diskussionspunkte sind hier einfach Sachfremd und gehören nicht hierher.
Ich finden Deinen Beitrag ausgesprochen wohlüberlegt. Natürlich müssen in einem Rechtsstaat die gesetzlichen Normen Folter oder auch nur ihre Androhung ächten. Andererseits muß ich ganz ehrlich gestehen, daß ich mir, wenn ich versuche, mich in die Rolle des Vaters eines entführten Kindes hineinzuversetzen, wohl auch einen Polizeibeamten wünschen würde, der die entsprechenden Normen notfalls insoweit ignoriert, daß er auf einen hinreichend Verdächtigen entsprechenden Druck ausübt, wenn das Leben des Kindes in akuter Gefahr zu sein scheint. Natürlich ist dieses Verhalten rechtswidrig und erfordert eine entsprechende rechtliche Sanktionieriung und natürlich müssen die so gewonnenen Erkenntnisse dem Verwertungsverbot unterliegen. Aber man darf doch nicht bestreiten, daß die Polizeibeamten, auch wenn die Rechtslage eindeutig war, doch in einem moralischen Dilemma standen. Sollten sie den Tod eines unschuldigen Kindes in Kauf nehmen, um die körperliche Unversehrtheit desjenigen zu garantieren, der das Kind aus reiner Habsucht entführt und zumindest in Lebensgefahr gebracht hatte? Aus rechtlicher Sicht: Eindeutig ja. Aus moralischer Sicht: Durchaus fragwürdig.
Insofern bin ich der Ansicht, daß der Rechtsstaat im vorliegenden Falle gerade seine Funktionsfähigkeit bewiesen hat. Natürlich wurde der (leider schon ermordete) Junge unter Verwendung nicht-rechtsstaatlicher Mittel gefunden. Aber die unter Druck gewonnen Ergebnisse wurden nicht verwertet und die rechtswidrig handelnden Beamten ihrer persönlichen Schuld entsprechend (milde) bestraft. Tatsächlich kann es manchmal so etwas wie übergesetzlichen Notstand geben.
Mehr als problematisch wird dieses Konstrukt allerdings zugegebenermaßen, wenn es aufhört Einzelfall zu sein und wie im Fall Guantanamo oder bei der Frage des Abschusses entführter Zivilflugzeuge zur Staatsraison wird.