Ihr vergesst hier in der Diskussion noch eins:
Die Polizisten hier haben den Täter nicht genötigt um an Geständnis zu kommen, sondern lediglich um herauszufinden wo der Junge sich befindet, um eventuell sein Leben noch retten zu können!
Wenn es nur darum ginge, eine Bestrafung herbeizuführen, wäre das Nötigen absolut verwerflich...aber hier ein "erhöhten" Druck auszuüben um einem Menschen das Leben zu retten, kann eben durchaus auch über eine Nothilfe/Notstandslage gerechtfertigt sein!
Den Polizisten war auch sicher durchaus bewusst, dass sie mit dieser Vorgehensweise das folgende Strafverfahren wegen gesetzlicher Beweisverwertungsverbote gefährden würden, doch gilt bei der Polizei immernoch der Grundsatz "Gefahrenabwehr VOR Strafverfolgung".
Alle weiteren Diskussionspunkte sind hier einfach Sachfremd und gehören nicht hierher.