Verträgsverlägerung länger 24 Monate???

  • Hallo,
    hab mal eine Rechtliche Frage.
    Ich habe einen Hutchison Vertrag der noch bis 02.2003 läuft.
    Ich wollte ihn vorzeitig verlängern um ein neues Handy zu bekommen.
    Die haben mir auch ein Angebot gemacht,
    allerdings mit 24 Monatiger Vertragsverlängerung ab ende normale Laufzeit.
    Ich würde mich also sozusagen,wenn ich das heute annehmen würde,
    für 29 Monate einen handyvertrag unterschreiben.


    Ich bin mir da nicht sicher ob das überhaupt zulässig ist,
    ich meine das es dazu schon mal ein Urteil gab das mehr als 24 Monate "sittenwidrig" o.ä. wäre.


    Weiß da jemand was genaueres?


    Danke,
    gruß
    Frank

    Mein Motto:
    Der Mutige lebt vielleicht nicht lange,
    aber der Vorsichtige lebt überhaupt nicht !!!

  • Sittenwidrig ist das mit Sicherheit nicht. Du mußt Deinen jetzigen Vertrag ja erstmal erfüllen. Ist doch eigentlich ganz klar, daß die Verlängerung nur an das Ende des Vertrages neu "angehängt" wird. Sonst hättest Du ja nicht 24+24=48 Monate, sondern 19+24=43 Monate. Es ist ja nur ein Entgegenkommen der Netzbetreiber und Provider Dir schon vor Ablauf der 24 Monate ein neues Handy zu gewähren.

  • Du verlängerst ja nicht länger als 24 Monate.


    Die ersten 24 Monate hast du bereits mit Abschluß verbindlich vereinbart.
    Wenn der Vertrag nun verlängert werden soll, wird er natürlich erst ab Ablauf der ersten 24 Monate um weitere 24 Monate verlängert.


    Da ist alles O.K.


    Dass du vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schon verlängern kannst, ist nur ein entgegenkommen des Providers.
    Ich habe kürzlich meinen Vertrag bei O2 verlängert. Die Verlängerung wirkt auch erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit im Dezember.


    Rechtlich ist das nicht zu beanstanden.


    Gruß
    DaFunk

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  • Hallo,
    danke für die Info´s!


    ich kam nur dadurch ans überlegen da T-Mobile immer die Restlauzeit fallengelassen hat und ich dadurch dachte dass das so sein müßte!


    Danke und
    gruß
    Frank

    Mein Motto:
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    aber der Vorsichtige lebt überhaupt nicht !!!

  • Jein! Rechtlich zulässig ist das wirklich probelmlos, aber bei über 24 Monaten Vertragsdauer gibts zwingend ein normales(!!!) Kündigungsrecht. Die Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von über 24 Monaten ohne Kündigungsrecht ist rechtswidrig, was bedeutet, dass dir ein solches auch trotz Kündigungsausschluß zusteht. Daher hat D1 die Restlaufzeit auch immer fallen gelassen, denn dann sind es wieder nur 24 Monate. Kann mir nicht vorstellen, dass Hutchison das anders macht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Micha2500
    Jein! Rechtlich zulässig ist das wirklich probelmlos, aber bei über 24 Monaten Vertragsdauer gibts zwingend ein normales(!!!) Kündigungsrecht. Die Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von über 24 Monaten ohne Kündigungsrecht ist rechtswidrig, was bedeutet, dass dir ein solches auch trotz Kündigungsausschluß zusteht. Daher hat D1 die Restlaufzeit auch immer fallen gelassen, denn dann sind es wieder nur 24 Monate. Kann mir nicht vorstellen, dass Hutchison das anders macht.


    Das mit der erlassenen Restlaufzeit war einmal... :( Afaik hat T-Mobile das vor über einem Jahr geändert - war zumindest bei den Verträgen, die ich verlängert habe so.

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