Fragen zu Mietvertragklauseln & Wo gibts günstige Küchen...

  • Hallo zusammen,


    ich muss leider schon wieder ein Wohnungsthread aufmachen. :rolleyes:


    Es ist so dass ich in wenigen Wochen mit meiner Freundin zusammenziehe und wir den Mietvertrag gestern zur Durchsicht und Unterschrift erhalten haben. Da wir uns für ein Jahr an diese Wohnung und somit den Vertrag binden, wäre interessant ob die Klauseln bei denen wir nicht genau bescheid wissen so auch okay sind.
    Vielleicht kann ja der ein oder andere etwas dazu sagen:


    1) [...]mit einer Wohnfläche von ca. 60m² zur Nutzung durch zwei Personen.
    Die Flächenangabe ist unverbindlich. Grundlage für den Mietpreis und die Anmietung der Wohnräume ist die örtliche Besichtigung.


    Ist soweit üblich oder?



    2) Der Mieter verpflichtet sich, kleine Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Wohnräume bis zu einem Betrag von 100 Euro im Einzelfall zu tragen und dem Vermieter die angefallenen Kosten zu erstatten, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf die Teile der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, dies sind insbes. die Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- u. Kocheinrichtung, Fenster u. Türverschl. sowie Rolläden.


    Meine gelesen zu haben, dass soetwas mit der Einschränkung auf Mietsachen mit häufigen Zugriff okay sein soll.



    3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. §536a Abs.1 BGB findet in soweit keine Anwendung. Für Mängel der Mietsache, die bereits beim Abschluß des Vertrags vorhanden sind, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


    Was ist wenn wir im Nachhinein Schimmel in der Wohnung entdecken? Pech gehabt?



    4)[...]Die einzelnen Vertragspartner bevollmächtigen sich jedoch hiermit unter Vorbehalt des schriftl. Wiederrufs jeweils gegenüber dem andeeren Vertragsteil bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt insbesondere für die Entgegennahme einer Kündigung, die Geltendmachung der Erhöhung der Miete und der Nebenkosten sowie einer Vereinbarung hierüber, nicht jedoch für den Ausspruch von Kündigungen und den Abschluss von Mietaufhebungsverträgen.


    Wird normal sein!?



    5)Sofern einzelne Betriebslkostenarten, wie z.B. Müll, Wasser u. Strom, durch das Versorgungsunternehmen direkt mit dem Mieter abgerechnet werden können, ist der Mieter vepflichtet, diese Kosten direkt zu übernehmen u. entsprechende Versorgungsverträge abzuschliessen.


    Okay, für Strom mag das korrekt sein. Weiter vorne steht aber das Müll u. Wasser in den Nebenkosten drin sind!!?



    6)Dem Vermieter steht in angemessenen Abständen oder aus besonderem Anlass die Besichtigung der Mieträume nach vorheriger Anmeldung zu verkehrsüblicher Tageszeit an Werktagen frei.
    Bei mehrtägiger Abwesenheit des Mieters sind die Schlüssel unter schriftl. Benachrichtigung des Vermieters leicht erreichbar zur Verfügung zu halten, andernfalls darf der Vermieter in dringenden Fällen die Mieträume auf Kosten des Mieters öffnen lassen.


    Ich denke auch das steht überall drin, wird aber in der Form eh nicht gemacht und dient nur zur rechtl. Absicherung.



    7)Der Mieter ist zur Benutzung der Heizungsanlage verpflichtet. Nichtbenutzung befreit nicht von der Heizkostenverpflichtung.


    wie oben...




    Ich muss dazu sagen dass wir von Mietverträgen bisher überhaupt keine Ahnung haben. Bestimmt ist das meiste schon okay und standard, aber da wir uns für ein Jahr binden würden uns auch andere Meinungen interessieren.


    Herzlichen Dank wenn ihr es schon bis hierhin gelesen habt ;)



    ---
    Ausserdem brauchen wir eine Küche. Es muss was spezielles her weil es eine Dachgeschosswohnung ist, die in der Küche ne Schräge hat. Das ganze muss auf einer bereits gekachelten Fläche von 2,2x2m stattfinden und aufgrund der Schräge kriegt man max. 1,50m an Hängeschränken (bzw. Abzugshaube) hin.
    Wir hätten gern ne Küche in U-Form auf diese Fläche platziert und aufgrund der relativ kleinen Wohnung auch gern ne Theke in die Küche integriert.
    Das soll auch gar nicht zur Diskussion stehen, eher wo man sowas gut&günstig kriegen könnte.
    Bei einem teureren Möbelhaus hatte man uns 3700 mit Geräte ausgerechnet, bei Ikea wiederum kamen wir schon auf deutlich bessere 2500. Bei beiden Küchen ging es um welche mit rot glänzender Front.
    Vielleicht hat jemand gute Links, Läden oder Adressen rund um Düsseldorf wo man fündig werden könnte.
    Alma-Küchen habe ich da z.B. selbst schon gefunden, allerdings noch nicht nach Preisen gefragt.

    Gruss Dacoco

  • Ich finde das geht jetzt ein wenig zu weit:


    1. Weshalb nutzt du deinen eigenen Thread nicht weiter?


    2. Solltest du, sofern du Bauchschmerzen mit dem Mietvertrag hast, rechtlichen Beistand z.B. durch den örtlichen Mieterbund einholen. Ein oder zwei undurchsichtige Punkte hier klären lassen ok, aber "uns" hier die Prüfung deines Mietvertrages zu überlassen ist schon recht frech.


    3. Sollte es auch bei dir einschlägige Wochenblättchen geben, wo vorallem Möbelhäuser inserieren.

  • Oha, entschuldigung falls das hier so negativ rübergekommen ist.
    Mit dem alten Thread hast du recht. Werde die Sache dortrüber kopieren, dann kann hier geschlossen werden.


    Der ganze Mietvertrag erstreckt sich auf 10 Seiten, das ist eigentlich nur ein "kleiner Teil". Das ist aber ganz sicher nicht böse gemeint. Wenn es nicht geht dann lassen wir's. Ich dachte nur dass ihr als Leute mit Erfahrung da mal eben drüberschaut und mir sagt dass diese klauseln allgemein üblich und nix "schlimmes" sind. Sowas halt...


    Sicher gibt es Prospekte, aber durch diese Dachgeschossproblematik brauchen wir was spezielles. Und hat jemand ja da einen guten Tip.


    Wie auch immer, wenns denn nicht gewünscht ist lassen wirs halt...


    Hier gehts zum Thread

    Gruss Dacoco

  • hätte kurz mal eine frage zu einer formulierung aus einem mietvertrag:


    "...die oben genannte fläche wird hiermit beiderseits verbindlich anerkannt und zwar auch dann, wenn zwischen ihr und der tatsächlich ermittelten fläche abweichungen bestehen."


    ist das so üblich bzw. machbar?
    hab hier weder einen grundriss noch das ganze vor ort nachgemessen ob es stimmt
    evtl. noch von bedeutung: in dieser wohnun existieren weder schrägen noch ein balkon/terasse bei welchen es zu anderen berechnungsgrundlagen kommen könnte


    nokia*night*

  • Ohne jetzt auf die Vertragsfragen einzugehen nur zur Küchenfrage.:


    Du schreibst ja selbst, dass eine spezielle Lösung her muß. Also doch sehr ortsgebunden. Wenn die Wohnung nun irgendwann doch zu klein wird, und du vielleicht umziehen willst, wird die Küche also wahrscheinlich eher nicht mit umziehen, oder?


    Also aus Erfahrung würde ich bei einer Küche mit roter Front sofort das Argument bringen: "Eine rote Küche...., also dafür gebe ich als Vermieter bzw. Nachmieter höchstens ..... €. Also rot gefällt mir nicht so .... ."


    Verstanden was ich sagen will? Vielleicht eine etwas weniger geschmackunsabhängigere Wahl treffen. Zumindest bei einer Mietwohnung.


    EDIT: sorry habe übersehn, dass der urbeitrag schon aus 2005 ist

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