Vertrag kündigen-Gerichtsurteil gesucht.

  • Zitat

    Original geschrieben von bigbutler4
    und auch wenn die kündigung nicht klappt, ich habe mir versprochen, das
    dieser **** von händler nicht ungeschoren davonkommt, und wenn ich persönlich
    zu ihm fahre und ihm zeige, was ich von betrügern halte.


    Das nenne ich doch mal eine gesunde Einstellung! :D

    Schönen Tag noch & charmanten Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    ...
    Das BGH-Urteil, das Handyvertrag und Telefon (und damit ja auch die Provision) als einheitliches Rechtsgeschäft ansieht kommt übrigens vom 1. Zivilsenat des BGH, 7. Juni 2001, Aktenzeichen: I ZR 210/97.


    ...


    Noch 3 Entscheidungen, zwei davon ebenfalls vom BGH (I ZR 94/97 war Grundlage für das von qwqw genannte), die die wirtschaftliche Einheit von Netznutzungsvertrag und Kaufvertrag belegen:



    Daß das Gerücht von den zwei selbständigen Verträgen hier im Forum einfach nicht tot zu kriegen ist, ist schon sehr verwunderlich. Aber wenn es schon die Leute aus der Praxis nicht wissen, oder möglicherweise nicht wissen wollen ... :confused:


    Gruß


    muli

  • Dürfte man erfahren um welchen Händler es geht ? Erinner mich da an einen ellenlangen Thread im Werbungsteil mit nem Händler der ja auch keine Auszahlungen mehr gemacht hat und alles auf e+ geschoben hat und der ja jetzt wohl wieder aktiv sein soll. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von bigbutler4
    ich habe einen handyvertrag über einen händler abgeschlossen.
    der sollte mir dafür eine provision zahlen. hat er aber nicht.( vor 6 monaten)
    nicht erreicht, gar nichts)


    das gesuchte urteil besagt, dass ich dafür meinen vertrag kündigen darf,
    beim netzbetreiber.


    Was sprichst du von einem "Kaufvertrag" über ein Handy, dessen Mangel wegen vielfach angenommener wirtschaftlicher Einheit auch auf den "Mobilfunkdienstvertrag " durchschlagen könnte, wenn gerade nicht die Übergabe und Übereignung eines Handys vereinbart wurde?


    Zwischen dir und dem Vermittler wurde stattdessen eine Zahlungsvereinbarung getroffen, die der Händler nun nicht einhält.


    Ich gehe davon aus, dass Übergabe und Übereignung eines Handys nicht Inhalt des von dir ausgefüllten Antrags, der dem Mobilfunkprovider weitergeleitet wurde, war.


    Fraglich ist, ob der Vertrag zwischen dir und dem Händler über die Auszahlung des vereinbarten Betrags eine wirtschaftliche Einheit mit dem Mobilfunkdienstvertrag bildet.


    Allein schon das Abstellen des BGH auf die "Funktionseinheit von Telefon und Netzzugang" wirkt in Zeiten der Gier um die effektivsten Schubladenverträge doch etwas antiquiert...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Verstehe nicht, was dieses Urteil mit dem geschilderten Fall zu tun haben soll.
    Das sind gänzlich unterschiedliche Sachen.

    nothing else

  • Das Urteil ist doch eindeutig.
    Es ist doch eine Einheit ohne Zweifel, denn die Azszahlung wurde ja an Stelle eines Handys vereinbart.
    Zudem gibt es von den OLG und BGH nun auch keine anderslautende Urteile (sondern im Gegenteil beharren z.B. die OLG ja darauf, dass es bei Mobilfunkverträgen eine Einheit gäbe, z.B. in neuerem Urteil über Stromverträge mit Subventionen (in denen es anders ist)).


    Allerdings sollte sich bigbutler4 überlegen, ob er von seinem Recht auch Gebrauch macht. Eplus schädigt nämlich gerne die rechtschaffenden Kunden mit einem Eintrag in den Fraud Prevention Pool, wenn sie bei Fehlern seitens des Netzbetreibers von Ihrem Recht auf Kündigung Gebrauch machen.
    Als Student sollte man es sich daher zweimal überlegen, um später nicht immer bei neuen Handy-Verträgen (um nicht von den Netzbetreibern abgelehnt zu werden) draufzuzahlen - oder halt vor der Kündigung ein oder zwei Schubladenverträge etc. abzuschließen bei Providern, bei denen man immer zwischen allen Tarifen aller Netzbetreiber wechseln kann (falls die in Zukunft bessere Tarife einführen) und bei denen man dann ein ganzes Leben lang bleiben möchte.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

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