ZitatOriginal geschrieben von qwasy
Deine Verärgerung kann ich verstehen, aber schließlich stimmst Du beim Anmelden bei Ebay den AGBs zu und bestätigst, dass Du diese gelesen hast. (...)
Aber über andere schlecht reden, weil sie auf die Einhaltung von Regeln bestehen, die Du nicht verstanden hast, ist nicht gerade fair.
Das ist richtig, die AGB habe ich gelesen und auch virtuell abgezeichnet. Doch was spricht dagegen, in Absprache mit einem Käufer die entsprechende Auktion zurückzuziehen bzw. den durch den Auktionszuschlag entstandenen Kaufvertrag in gegenseitigem Einverständnis wieder zu lösen?
Btw: über wen genau, rede ich Deiner Ansicht nach schlecht und welche Regeln habe ich iyho nicht verstanden? Ich glaube schon, dass ich die Vorschriften kenne, nur bedeutet es nicht, dass ich anschließend meinen Verstand ausschalte und eine für mich adäquatere Lösung suche, wenn die ursprüngliche Variante nicht zum gewünschten Ziel führt. Sämtliche meiner Käuferanfragen sind über ebay-Benachrichtigungen und ganz offen und offiziell abgewickelt worden, inkl. Bewertungen. Man kann mir, glaube ich, kaum vorwerfen ich hätte etwas illegales getan oder versucht, etwas zu verschleiern.
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Jetzt hier den armen gequälten Verkäufer zu spielen ist mehr als lächerlich.
Du hast bei Deiner Auktion versucht über den 1 € Startpreis möglichst viele Leute zu locken, fängst dann aber an zu lammentieren wenn es für weniger weggeht als Du Dir vorgestellt hast...
*kopfschüttel*
CH
Ich persönlich habe nicht das Gefühl, dass ich hier den Eindruck eines "armen, gequälten Verkäufers" hinterlasse, trotzdem danke für Dein Mitgefühl... Außerdem lammentiere ich nicht, sondern habe eine Begebenheit geschildert, die mir bei ebay widerfahren ist und von der ich ausgehe, dass sie zu diesem Thema passt - mehr nicht.
*auchkopfschüttel*
ZitatOriginal geschrieben von Hilden
Du weißt aber schon, wenn Du auf den Falschen (bzw."Richtigen" ) triffst, dass er Dich auf Lieferung verklagt und Du eventuell noch Anwaltskosten trägst. Ich würde Dir dringend empfehlen Deine Startpreise höher zu wählen. Dass Du bald aus ebay rausfliegen wirst, versteht sich eigentlich von selbst. Begründung: siehe erster Satz!
Abgesehen davon, stehst Du mit Deinem Rechtsverständnis spätestens vor Gericht ziemlich dumm und alleine da.
Du glaubst wirklich, dass ich deshalb bei ebay aus dem System fliege? Entschuldige bitte, aber wie naiv bist Du eigentlich? Wem glaubst Du, könntest Du damit einen Schrecken einjagen? Ehrlich, ich könnt' mich schlapp lachen, wenn's nicht so traurig wäre, was Du schreibst.
Den höheren Startpreis werde ich zukünftig im Bedarfsfall natürlich in Erwägung ziehen, als probates Mittel, um solchen unerwünschten Ereignissen zuvor zu kommen.
Lasst mich abschließend noch sagen, dass es in meiner (möglicherweise antiquierten) Vorstellung einen reellen Preis für bestimmte Waren gibt. Es ist einfach so, dass ich damit aufgewachsen bin, dass gewisse Dinge einen gewissen Preis haben. Und ein fast neuwertiges Bett inkl. Lattenrost für 15,00Euro empfinde ich nicht als adäquat. Aber vielleicht muss ich da einfach meine Ansichten ändern. Will hier auch nicht den ganzen Thread aufhalten.
Gruß
Marc