Frage an FranziH und IndianaHorst:
Wie sollte denn eurer Meinung nach der Nachweis geführt werden, dass es keine (geschenkten) Treueprämien sondern selbst via Cashcards getätigte Aufladungen waren?
Sind die Aufladebons ( deren Bar-Kassenquittungen) noch vorhanden?
Bei Gericht muss bekanntlich jede Partei für ihr Vorbringen den Vollbeweis antreten ...