CallYa Guthaben auszahlen lassen

  • Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Ab wann befindet sich Vodafone im Verzug?


    Das ist wirklich eine sehr gute Frage! :top:


    Meiner Meinung nach sollte man gleich bei Kündigung per Einschreiben eine Auszahlungsfrist von 14 Tagen setzen. 14 Tage sind in der Regel eine angemessene Frist für solche Angelegenheiten.


    Vodafone gibt auf der Website keinen Zeitraum dafür an, erfahrungsgemäß dauert es bei höheren Beträgen aber mind. 6 Wochen oder mittlerweile noch deutlich länger.


    Vodafone Website: "Einen CallYa-Vertrag brauchen Sie nicht zu kündigen. Möchten Sie es trotzdem, legen Sie Ihrem Kündigungsschreiben bitte Ihre CallYa-Karte bei." und "Ist Ihr CallYa-Vertrag beendet, dann kann Ihnen ein bestehendes CallYa-Restguthaben per Überweisung auf ein nationales Girokonto ausgezahlt werden. "


    Ich bin kein Anwalt und kann keine Beratung dazu geben, aber würde sagen nachdem was auf der Vodafone Homepage steht: Wenn man kündigt und denen eine Frist von 14 Tagen setzt muss auch innerhalb dieser Zeit ausgezahlt werden, wenn das nicht geschieht zum Anwalt gehen und Mahnverfahren eröffnen!


    Und ob es Vodafone passt oder nicht wenn ihre Kunden höhere Beträge auf die Callya Karte aufladen, nachdem was auf der Website steht verpflichten sie sich ganz klar selbst dazu das Guthaben auszuzahlen und eine Aufladelimit existiert in den AGB nicht! Es ist vollkommen inakzeptabel dass sich die Auszahlungen Monate verzögern.


    Wenn Vodafone ein Problem damit hat, dann sollen sie einfach ein Aufladelimit einführen und dementsprechend ihre AGB anpassen.

  • Bin ich eigentlich wirklich verpflichtet die SimKarte einzuschicken?


    Beim letzten mal reichte bei mir ein Fax und nach zwei Wochen war das Geld da.


    Nachdem was ich anderswo im Internet gelesen habe, kann es seit letztem Sommer auch trotz permanenten Nerven beim Support bis zu 7Monate dauern bis das Geld ausgezahlt wird.


    Darauf habe ich keinen Bock. Deswegen die Frage was man machen muss damit Vodafone im Verzug ist.

  • Denke die Frage bzgl. Verzug kann dir nur ein Anwalt wirklich beantworten!


    Um in Verzug zu sein muss es zuerst mal eine Frist geben die du Vodafone selbst setzen musst da Vodafone von sich aus nirgendwo einen Zeitrahmen für die Auszahlung in den AGB etc. festgehalten hat.


    Karte einschicken ist offenbar nicht (mehr) erforderlich. Steht aber noch so auf der Vodafone-Website.


    Wie hoch war denn der Betrag der letztes Mal innerhalb von 2 Wochen ausgezahlt wurde und wie hoch ist der Betrag um den es jetzt geht?

  • Ich habe das letzte Mal (vor vielleicht 3 Monate) angerufen, nachdem auch nach 3 Monate kein Geld auf dem Konto war. Darauf kam aber die Überweisung schnell.

  • So ich hab mal bei der 22911 angerufen. Erst wurde gesagt, dass das Fax nicht angekommen ist. Nachdem ich gesagt habe, dass ich einen qualifizierten Sendungsbericht habe, ist das Fax einfach noch nicht bearbeitet worden. Der Vorschlag ich sol die Karte doch einfach zwei Monate nicht nutzen, dann wird die Karte schon von selber abgeschaltet werden. Was für ein Saftladen :flop:


    Ich bekomme nun ein Formular per Mail mit dem ich mein Kundenkennwort neu vergeben kann. Wenn ich das weiß kann ich angeblich die Karte sofort an der 22911 deaktivieren lassen.

  • nachdem auf "normalen wege" monatelang nichts zu stande kam, habe ich letztes mal per einschreiben an die geschäftsführung geschrieben und eine letzte frist vor gerichtlichen mahnverfahren gesetzt.
    dann ging es recht schnell.


    ich würde aber zumindest die kündigungsbestätigung (3 Wochen) + nochmals 3 Wochen (bzw. bei verträgen 3 Wochen nach Abschlussrechnung) abwarten. dann letztmalig frist per einschreiben setzen.


    wenn dann nichts kommt, kann man imho sorglos den mahnbescheid beantragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ich würde aber zumindest die kündigungsbestätigung (3 Wochen) + nochmals 3 Wochen (bzw. bei verträgen 3 Wochen nach Abschlussrechnung) abwarten. dann letztmalig frist per einschreiben setzen.


    Auszug aus einer Antwortmail (von vor 3 Tagen) auf die Nachfrage, wann das Restguthaben aus einem beendeten Vertrag ausgezahlt wird:


    "... Wir bitten Sie bezüglich der Auszahlung um noch etwas Geduld. Derzeit liegt die Bearbeitungszeit bei einer Auszahlung bei 4 - 6 Wochen. ..."

  • So, nach fast 2 Monaten und etlichen Mails/Telefonaten endlich die Auszahlung erhalten.


    ABER: 51€ zu wenig erhalten !!! (Ok, 1€ davon Startguthaben, dann sind es noch 50€ die mir zustehen.)


    Auf Nachfrage per Mail: "Servicegebühr" für hohen Bearbeitungsaufwand. :mad: :mad: :mad:


    Ganz klar unzulässig, dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil: http://www.teltarif.de/handy-p…g-gebuehr/news/46213.html


    Hab ich denen auch so geschrieben dass es unzulässig ist, bin mal gespannt ob sie dann jetzt noch zahlen.

  • Der genaue Text der Mail, die als Begründung seitens VF den hohen Aufwand anführt, würde mich doch brennend interessieren ... ;)

  • Die Mail von VF bezüglich "Servicegebühr" für Bearbeitungsaufwand:


    Zitat

    Guten Tag Herr ***, vielen Dank für Ihre Antwort. Das Guthaben von 51 Euro ist eine Servicegebühr die erhoben wird auf Grund des Bearbeitungsaufwandes. Eine Auszahlung des Betrages wird nicht vorgenommen. Auch wenn dies nicht die von Ihnen gewünschte Nachricht ist, bitten wir Sie um Verständnis für unsere Entscheidung. Ich gehe davon aus, dass Ihr Anliegen geklärt ist und wünsche Ihnen einen schönen Wochenstart. Freundliche Grüße K. *** Vodafone-WebTeam #vfteam11*


    Schon lustig wie die auf einmal auf eine willkürliche Servicegebühr kommen die absolut nirgendwo in den AGBs steht und sonst auch nirgendwo nachlesbar ist und laut 2 Gerichtsurteilen unrechtmäßig ist!


    Fragt sich nur noch ab welchem Auszahlungsbetrag diese 50€ abgeknöpft werden... Gibt's da ne Staffelung oder sollen jetzt alle Kunden die einen Betrag unter 50€ Restguthaben ausgezahlt haben wollen jetzt am Ende noch draufzahlen?

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