Auszahlung nach bereits erfolgter Deaktivierung
Servus in die rote Runde,
folgender Fall liegt vor:
- Mehrere Original-Callya-Karten im Bestand, direkt vom Netzbetreiber, registriert Anfang 2011 mit validen und immer noch aktuellen Daten.
- Letzte Einwahl ins Netz Ende 2012, also vor rund 8 Monaten. Bis dato Nutzung als "Sammelkarten", d.h. regelmäßiger Empfang von Transfers.
- Die betroffenen SIMs sind nun deaktiviert, eine entsprechende Ankündigung/Warnung etc. per Brief ging definitiv nicht ein, die bei Registrierung hinterlegten Adressdaten sind nachwievor aktuell. Wann die Kündigung seitens VF stattfand, ist also nicht nachvollziehbar.
- Aufgrund des o.g. Einsatzes ist die Summe des Guthabens nicht unerheblich.
- Gerade vor dem Hintergrund des diesbezüglich mehr als schwachen Kundenservicesbesteht an einer Reaktivierung der Karten kein Interesse: Wenn VF so mit Kunden verfährt und quasi still-heimlich einem die Möglichkeit nimmt, das vorhandene Guthaben weiter zu verwenden, soll es so sein.
- Fazit: Wer A sagt, muss auch B sagen, d.h. Erstattung bzw. Auszahlung der Schuld, also des Guthabens.
Wer hat schon Erfahrungen mit bereits deaktivierten SIM-Karten?
Wenn irgendwie nur möglich, soll die Rücksendung der original SIMs vermieden werden - ein ungutes Gefüh bleibt einfach, wenn man das "Beweismittel" in Richtung rote Servicewüste schickt.
Aktuelle Idee:
Briefversand mit Bezugnahme auf die Kündigung seitens VF und daraus resultierender Forderung der Guthabenerstattung samt Frist (14 Tage?) samt allen Daten der betroffenen Karten per Einschreiben.
Gut so? Wie geht's evtl. besser? Was meint die erfahrene Gemeinde?
Besten Dank und sonnige Grüße
mANoLo