ZitatOriginal geschrieben von supercracker
[...] ich mir nen Anwalt nehme [...]
und, was sagt er?
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von supercracker
[...] ich mir nen Anwalt nehme [...]
und, was sagt er?
ZitatOriginal geschrieben von supercracker
Online ist die Karte gelöscht
Äh - wie jetzt? Die schalten ab ohne das Guthaben abtelefonieren zu lassen?
Dann sollen die die SIM reaktivieren und du kannst damit wenigstens surfen, telefonieren oder Simsen. Für 50€ einen Anwalt bemühen - das lohnt für keinen Rechtsverdreher.
Die Simkarte muss man ja mit einschicken wenn man das Guthaben ausbezahlt haben will.
http://hilfe.vodafone.de/syste…CLES&HANDLERMODE=NOJSPAGE
Aber ich finde es auch abgeschmackt die Karte abzuschalten und das Guthaben einfach einzuziehen.
Hat Simyo übrigens auch so gemacht
Aber so kann man auf Dauer auch seinen Laden finanzieren.
Wie gesagt ich war noch nicht beim Anwalt.
Einen Prozess würde meine Rechtschutz zahlen !
Werde mal abwarten was Vodafone schreibt. Hab mich beschwert und mit Anwalt gedroht.
Ich hatte vor einiger Zeit zwei (wohl wegen längerer Nichtnutzung) deaktivierte Vodafone-SIMs eingeschickt und soeben die Gutbuchung der Restguthaben auf dem Kontoauszug erblickt.
Persönlich hatte ich (auch bei anderen Anbietern) noch nie ein Problem mit der Abwicklung solcher Fälle - und zwar obwohl die Verteilung von Ablichtungen meines BPA für mich ein absolutes "No-go" ist.
Wenn die Abwicklung etliche Wochen oder wenige Monate (zeitlich halte ich das nicht nach) benötigt, stört mich das nicht - gut Ding will Weile haben und der allgemeinen Hektik bei derartigen Finanzgeschäften konnte ich noch nie was abgewinnen.
Möglicherweise erübrigten sich einige Threads, wenn die Betroffenen ein wenig mehr Geduld zeigen könnten. Die Einsendung der SIM-Karten halte ich (aus meiner höchstpersönlichen Sicht) im Regelfall für eine Selbstverständlichkeit, weil Prepaid-SIMs nicht selten weitergereicht werden. Geht eine SIM im Einzelfall verloren, bin ich davon überzeugt, dass auch eine glaubhafte Verlusterklärung vollkommen ausreichend sein dürfte, wenn der TK-Anbieter keine Zweifel an der Redlichkeit des registrierten Karteninhabers hegt.
Wie man in den Wald hineinruft ... (den Rest kennt Ihr)
LG aus Wedau
Frankie
Edit:
Ach ja ... bei mir ist noch nie etwas mit der Begründung "Startguthaben" o.ä. abgezogen worden. Ich denke, dass VF & Co. schon unterscheiden können, ob es sich um eine "normal" genutzte Prepaid-Sim handelt oder ob es der einsendende Nutzer darauf angelegt hat, irgendwelche Boni zu sammeln, um dann irgendwann "Kasse" zu machen.
Edit 2:
Ähhhm ... wie erkennt man eigentlich, ob Startguthaben vom zu erstattenden Kartenguthaben abgezogen wurden?
Eine Guthabenabfrage ist vor Einsendung der deaktivierten SIM ja nicht mehr möglich. Wenn dann kommentarlos der Betrag x,yz € erstattet wird, bin ich - jedenfalls bisher - davon ausgegangen, dass dies dem Nominalbetrag des Restguthabens entspricht.
Wenn ich allerdings die gewöhnlichen Geschäftspraktiken der Branche betrachte, mag ich gar nicht mehr ausschließen wollen, möglicherweise (heimlich) über den Tisch gezogen worden zu sein.
ZitatOriginal geschrieben von supercracker
Die Simkarte muss man ja mit einschicken wenn man das Guthaben ausbezahlt haben will.
:confused: Da frag ich mich wie ich die SIM auf das Fax bekommen habe? Ich hatte 2 Auszahlungen in den letzten 8 Monaten - jeweils ohne Einsendung der SIM. Fax hat gereicht. Allerdings normal genutzte SIM, bei denen ich zuletzt Guthaben zusammengezogen habe, damit ich das über eine SIM erledigen kann. Transferierte (Rest-Start-)Guthaben waren mind. 18 Monate alt.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von supercracker
Genau 50,- Euro Startguthaben gibt es nicht.
Die Call Now Transfers hatte ich bei ebay gekauft. Waren aber immer in einer Höhe von 20,- - 50,- Euro abzüglich der Überweisungsgebühren.
Kann das daran liegen ?
Teilweise habe ich dann das Guthaben auf meinen Festvertrag aufgebucht. Als das mit dem restlichen Guthaben nicht mehr gemacht wurde, habe ich dann die Auszahlung veranlasst.
also es gab schon hier und da mal karten, mit höherem startguthaben... mit 25 aktuell auch noch
http://ecx.images-amazon.com/i…/715Zo-NMe9L._SL1500_.jpg
andere beträge sicher auch. ausserdem aktionen von vodafone, mit nachträglich aufgebuchtem guthaben. sogar mit exakt 50 euro.
Wie lange hattest Du die Karte eigentlich?
tut eigentlich nichts zur Sache, interessiert mich nur, weil ja wie du schreibst, auf den vertrag buchen möglich gewesen sein soll. zunächst ja..? dann nein?
fakt ist auf jeden fall: guthaben ist guthaben. ob vertrag oder prepaid. und transfer ist transfer. transfer ist keine aufladung.
wenn aufgeladen wurde, ist die guthapartheid ad acta, obwohl das system keinen aktenkoffer sein eigen nennt... sag ich mal so. wenn man aber auf aktenkoffer steht und auf niederlagen ebenso, kann man ja doch noch rechtsschutz in anspruch nehmen.
Wäre ganz schön wenn einige hier auch mal mitlesen würden, anstatt nur die Überschrift !
Ich habe das ganze, weil Simkarte eingefordert, per Einschreiben geschickt.
So steht es ja auch in dem Link, also nicht gefaxt.
Nein ich mache sowas nicht regelmässig, verdiene damit nicht meinen Unterhalt und bin ein normaler Bürger
Die Callya Karte habe ich vor einem Jahr mit 10,- Euro Startguthaben gekauft !
Ich habe dann Call Now Transfer aufgebucht, daß wurde auch normal auf das Vertragskonto überwiesen. Sogar zusammen mit dem "Startguthaben".
Nach einem halben Jahr ging das plötzlich nicht mehr.
Ich habe mir dann Guthaben aus Callya Karten besorgt und die darauf transferiert.
Daraufhin wurde wieder ganz normal umgebucht.
Bei den beiden letzten Malen haben sie dann zwar Beträge umgebucht, aber dann zum Schluß bis zu 58,50 Euro stehen lassen !
Bei der krummen Summe kann es sowieso kein reines Startguthaben sein.
Egal das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen
Mal sehen was Vodafone sagt sonst spricht der Anwalt. Den Spaß gönne ich mir.
Anwalt ist sicher der harte und lange Weg mit zweifelshaftem Ausgang.
Ich persönlich würde um eine Callya bitten mit dem verbleibendem "Transferguthaben" um es zu verbrauchen. Kann an sich nicht abgelehnt werden. Ein Kompromiß - geht aber flotter als klagen. Dann aufladen, transferieren und ggf. bei einem Freund auszahlen lassen.
Wirklich komisch, das V. sogar von seinen eigenen Regeln abweicht und ohne SIM-Einsendung bei vielen Kunden auszahlt.
Ich gehe auch nicht gern zum Anwalt.
Ich werde aber VF keine 58,50 bzw. 48,50 Euro kampflos überlassen.
Ich habe nur das dumme Gefühl, daß ohne Anwalt wieder nix geht :flop:
Wenn du das mit RA durchziehst, dann hast du meinen allergrößten Respekt :top:
So Läden wie Vf lassen es zu oft darauf ankommen im Sinne "der dumme Kunde soll ruhig mal klagen" und hoffen das es nicht geschieht. Meist knicken die vor einer Verhandlung bereits ein.
PS: ich melde mich gerne als Zeugen, das es auch mit Transfer-Guthaben üblicherweise ausgezahlt wird :p
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!