Mindestvertragslaufzeit bei Mietverträgen?

  • Morgen,


    erst mal danke für eure Antworten. Ich habe gestern mit dem Vermieter telefoniert und er meinte halt dass er den Mietvertrag fertig machen würde und hat dabei diese Sache mit den zwei Jahren erwähnt.
    Der genaue Wortlaut war dass ein "Mietvertrag auf unbestimmte Zeit" abgeschlossen würde, wobei wir aber zwei Jahre drinbleiben müssten.
    Ich habe erst mal mündlich zugestimmt, weil ich ja nicht mal Zeit hatte darüber nachzudenken. Sicherlich habe ich mich jetzt damit auch nicht verpflichtet und wollte halt jetzt darüber nachdenken ob sich das lohnt.


    Zwei Jahre sind sicherlich keine so lange Zeit, gerade für nen Wohnungswechsel der für beide Parteien "anstrengend" ist. Es ist nur so dass keiner von uns beiden sich die Wohnung komplett allein leisten könnte. Dementsprechend hätten wir bei dem unwahrscheinlichen Fall einer Trennung (Und sowas kann nun mal immer passieren) ein grosses Problem.
    Ich habe mal gehört (und es auch hier in den Antworten teilweise gelesen) dass man in diesem Fall die Wohnung für die Restlaufzeit untervermieten kann. Ist das denn so korrekt bzw. kann man das irgendwo nachlesen?


    Ich werde natürlich noch bei Mietervereinen etc. nachschauen. Gibt es da ne zentrale Anlaufstelle oder Empfehlungen?


    Dank euch :top:

    Gruss Dacoco

  • Jetzt mal unabhängig von der rechtlichen Seite würde ich mir die Sache noch einmal sehr genau überlegen. Ihr zieht, soweit ich dich richtig verstanden habe, das erste Mal in eine gemeinsame Wohnung, oder?


    Wenn ja, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich unter euch, naja ... Schwierigkeiten einstellen sicher nicht zu vernachlässigen. Dazu kommt, dass sich lt. deiner Auskunft die Wohnung keiner von euch alleine leisten kann bzw. will.


    Mein Rat: Ich würde nicht direkt so "schwierig" starten. Sofern der Vermieter einen vernünftigen Eindruck macht, würde ich ihm eure Situation erklären. Das sollte er verstehen. Hinzu kommt, dass es im Moment eher schwierig ist, selbst gute Wohnungen ordentlich vermietet zu bekommen, insofern hat der Vermieter vielleicht mehr "Druck" als ihr.


    Viel Erfolg!


    BTW:
    Der Vergleich mit einem Mobilfunkvertrag ist mehr als schlecht, zu einem, weil damit eine bestimmte Vorleistung (Subvention) des Anbieters abgedeckt werden soll und zum anderen ist eine Wohnung eine weitaus bedeutsamere Sache, als ein Mobilfunkvertrag. Und dieses sowohl finanziell, wie auch gesellschaftlich. Im Zweifel steht man aufgrund dieses Kündigungsverzichtes vor einem Scherbenhaufen, der ohne finanzielle Standfestigkeit (z.B. für ein Gerichtsverfahren) nicht so einfach zu beherrschen ist.

  • Ich kann nur noch einmal mein "Tu es nicht" wiederholen.
    [list=1]
    [*]2 Personen die sich wieder trennen könnten (Risikofaktor 2)
    [*]2 Personen die wegen einem Job umziehen könnten (Risikofaktor 2)
    [*]Ihr bekommt ein Baby und das Ding wird Euch zu Klein (Risikofaktor 1)
    [*]Es stellen sich im Nachhinein gravierende Mängel am Mietobjekt fest (zu laut, schlechte Wärmedämmung, Schimmel) Risikofaktor nicht bezifferbar
    [*]Es kommt billiger sich was zu kaufen und die Eigenheimzulage noch auszunutzen. Kann man später ja selber weitervermieten...
    [/list=1]

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • So wir haben's gemacht.


    Stop - Aber runtergehandelt auf ein Jahr und 5€ weniger für den Stellplatz den wir nun doch nutzen können.
    Denke so wird das schon okay sein... ;)


    Danke für eure Antworten.

    Gruss Dacoco

  • Nun ist es so dass wir den Mietvertrag gestern zur Durchsicht und Unterschrift erhalten haben. Da wir uns für ein Jahr an diese Wohnung und somit den Vertrag binden, wäre interessant ob die Klauseln bei denen wir nicht genau bescheid wissen so auch okay sind.
    Vielleicht kann ja der ein oder andere etwas dazu sagen:


    1) [...]mit einer Wohnfläche von ca. 60m² zur Nutzung durch zwei Personen.
    Die Flächenangabe ist unverbindlich. Grundlage für den Mietpreis und die Anmietung der Wohnräume ist die örtliche Besichtigung.


    Ist soweit üblich oder?



    2) Der Mieter verpflichtet sich, kleine Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Wohnräume bis zu einem Betrag von 100 Euro im Einzelfall zu tragen und dem Vermieter die angefallenen Kosten zu erstatten, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf die Teile der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, dies sind insbes. die Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- u. Kocheinrichtung, Fenster u. Türverschl. sowie Rolläden.


    Meine gelesen zu haben, dass soetwas mit der Einschränkung auf Mietsachen mit häufigen Zugriff okay sein soll.



    3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. §536a Abs.1 BGB findet in soweit keine Anwendung. Für Mängel der Mietsache, die bereits beim Abschluß des Vertrags vorhanden sind, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


    Was ist wenn wir im Nachhinein Schimmel in der Wohnung entdecken? Pech gehabt?



    4)[...]Die einzelnen Vertragspartner bevollmächtigen sich jedoch hiermit unter Vorbehalt des schriftl. Wiederrufs jeweils gegenüber dem andeeren Vertragsteil bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt insbesondere für die Entgegennahme einer Kündigung, die Geltendmachung der Erhöhung der Miete und der Nebenkosten sowie einer Vereinbarung hierüber, nicht jedoch für den Ausspruch von Kündigungen und den Abschluss von Mietaufhebungsverträgen.


    Wird normal sein!?



    5)Sofern einzelne Betriebslkostenarten, wie z.B. Müll, Wasser u. Strom, durch das Versorgungsunternehmen direkt mit dem Mieter abgerechnet werden können, ist der Mieter vepflichtet, diese Kosten direkt zu übernehmen u. entsprechende Versorgungsverträge abzuschliessen.


    Okay, für Strom mag das korrekt sein. Weiter vorne steht aber das Müll u. Wasser in den Nebenkosten drin sind!!?



    6)Dem Vermieter steht in angemessenen Abständen oder aus besonderem Anlass die Besichtigung der Mieträume nach vorheriger Anmeldung zu verkehrsüblicher Tageszeit an Werktagen frei.
    Bei mehrtägiger Abwesenheit des Mieters sind die Schlüssel unter schriftl. Benachrichtigung des Vermieters leicht erreichbar zur Verfügung zu halten, andernfalls darf der Vermieter in dringenden Fällen die Mieträume auf Kosten des Mieters öffnen lassen.


    Ich denke auch das steht überall drin, wird aber in der Form eh nicht gemacht und dient nur zur rechtl. Absicherung.



    7)Der Mieter ist zur Benutzung der Heizungsanlage verpflichtet. Nichtbenutzung befreit nicht von der Heizkostenverpflichtung.


    wie oben...




    Ich muss dazu sagen dass wir von Mietverträgen bisher überhaupt keine Ahnung haben. Bestimmt ist das meiste schon okay und standard, aber da wir uns für ein Jahr binden würden uns auch andere Meinungen interessieren.


    Herzlichen Dank wenn ihr es schon bis hierhin gelesen habt



    ---
    Ausserdem brauchen wir eine Küche. Es muss was spezielles her weil es eine Dachgeschosswohnung ist, die in der Küche ne Schräge hat. Das ganze muss auf einer bereits gekachelten Fläche von 2,2x2m stattfinden und aufgrund der Schräge kriegt man max. 1,50m an Hängeschränken (bzw. Abzugshaube) hin.
    Wir hätten gern ne Küche in U-Form auf diese Fläche platziert und aufgrund der relativ kleinen Wohnung auch gern ne Theke in die Küche integriert.
    Das soll auch gar nicht zur Diskussion stehen, eher wo man sowas gut&günstig kriegen könnte.
    Bei einem teureren Möbelhaus hatte man uns 3700 mit Geräte ausgerechnet, bei Ikea wiederum kamen wir schon auf deutlich bessere 2500. Bei beiden Küchen ging es um welche mit rot glänzender Front.
    Vielleicht hat jemand gute Links, Läden oder Adressen rund um Düsseldorf wo man fündig werden könnte.
    Alma-Küchen habe ich da z.B. selbst schon gefunden, allerdings noch nicht nach Preisen gefragt.

    Gruss Dacoco

  • Bzgl. Deiner Mietvertragsfrage:


    Schau mal hier:


    Muster vom Mieterbund


    Das ist ein Standartvertrag aus Mietersicht. Dasselbe lässt sich auch von Vermieterseite finden.


    Ohne das jetzt im einzelnen auseinanderzunehmen:


    Ich würde das Ding so nicht unterschreiben, erst recht nicht in Kombi mit der Mindestlaufzeit.


    Aber wie Nutellatoast das schon richtig schreibt, für eine detallierte Durchsicht solltest Du dann bei Zweifeln doch schon einen entsprechenden Beistand zu Rate ziehen. Das kostet nicht wirklich viel und kann ne Menge Ärger ersparen.


    CH

  • Gibt es denn dazu Empfehlungen an wen man sich wenden kann?


    Beim Mieterbund muss man für 66+15Euro Mitglied werden. Wenn es ne günstigere Alternative gibt fänd ich das schon okay. Sonst muss man halt in den sauren Apfel beissen.

    Gruss Dacoco

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