Druckfehler in Tarifbroschüre hinnehmen?
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Ich liebe diese angehenden Jurastundenten, die nichts lieber machen als zum Anwalt zu gehen wenn sie sich die Zunge an ihrer Microwellenlasagne verbrannt haben und den Hersteller verklagen
Aber das ist ja immer die Beste möglichkeit die Rechnung zurückzuziehen und den Anwalt einzuschalten...In der angesprochenen Bröschüre handelt es sich IMHO auch nicht um einen Druckfehler. Da steht genau drin, dass die 10€ für NETZINTERNE und nicht EXTERNE SMS gelten.
"Bei Wahl des SMS-Paketes werden 50 bzw. 150 netzinterne SMS (ausgenommen Sonder- und Servicerufnummern) angerechnet. Die Inklusiv-SMS der SMS-Option greift nur, wenn die SMSZentralnummer +491722270000 oder +491722270333 verwendet wird. Nicht genutzte Inklusiv-SMS verfallen am Monatsende. Es kann nur eines der beiden SMS-Pakete gebucht werden."
Quelle: TPH Tarifflyer Vodafone 08/04Da die SMS-Pakete bei VF aber geändert wurden konnte der Händler nunmal nur noch die neue Option, welche interne und externe SMS für 15€ beinhaltet, freischalten.
Die Preise für solche Zusatzpakete stehen nicht im Vertrag, sondern in den Tarifflyern... Im Vertrag selber ist nur die Option ansich festgehalten...
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Zitat
Original geschrieben von FraDi
der inquisitor: gilt das denn auch bei handschriftlichen Eintragungen ?Grundsätzlich: stehen bei TPH die Preise für solche Zusatzpakete einzeln im Vertrag mit aufgeführt ?
Ich würde mal nach meinem Rechtsempfinden sagen, dass für den Kunden das zu gelten hat, was im Vertrag steht, auch wenn es handschriftlich vermerkt ist. Sollte eine handschriftliche Klausel ungültig sein, weil TPH das beispielsweise untersagt, dann liegt der Fehler klar beim Händler und dieser hat dafür geradezustehen.
Deine Freundin hat für das unterschrieben, was auf dem Papier steht, und dann haben diese Bedingungen Gültigkeit. Ich sehe, wie die meisten hier, den Fehler klar auf der Händlerseite. -
Zitat
Original geschrieben von bierinfos
Ich würde mal nach meinem Rechtsempfinden sagen, dass für den Kunden das zu gelten hat, was im Vertrag steht, auch wenn es handschriftlich vermerkt ist.Dann könnte man ja auch Schwein sein, trägt nachträglich irgendwas ein und behauptet dann das wäre bei Abschluß so besprochen worden, oder ?
Das der Fehler auf Händlerseite durch Falschberatung passiert ist, dürfte wohl feststehen.
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In diesem Fall hat der Händler ja "zugegeben", dass er den handschriftlichen Zusatz vermerkt hat. Was soll es dir bringen, im Nachhinein etwas zu verändern und dann zu behaupten, das wäre bereits zu Abschluss im Vertrag gestanden ? Wenn dir an einem Vertrag etwas nicht passt, kannst du doch stets von deinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, soweit du den Vertrag noch nicht von deiner Seite aus in Anspruch genommen hast (z.B. durch das Versenden von SMS).
Eine nachträgliche, handschriftliche Veränderung durch den Kunden dürfte eine Urkundenfälschung sein, was eine Straftat ist!
Wer lädt schon freiwillig Ärger auf sich ? -
Zitat
Original geschrieben von bierinfos
Wenn dir an einem Vertrag etwas nicht passt, kannst du doch stets von deinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, soweit du den Vertrag noch nicht von deiner Seite aus in Anspruch genommen hast (z.B. durch das Versenden von SMS).pfui, Irrglaube! Das 14Tägige Widerrufsrecht gilt nur bei Haustür- und Onlinegeschäften!
Das eigentliche Problem ist, dass nicht zeitnah gehandelt wurde. Wenn deine Freundin zeitnah gemeckert hätte und regeren Kontakt zu TPH über den Händler gehalten hätte, dann würde es jetzt anders aussehen. Einmal meckern und dann warten was pssiert reicht da leider nicht.
Bei o2 (z.B.) gibts die Möglichkeit innerhalb von 6 Wochen Änderungen (mit Begründung und nur bei Verschulden seitens des Vertriebsbeauftragten) kostenlos vorzunehmen. Was aber nicht heißt, dass man dann alles irgendwie ändern kann.
Wenn du genau hinguckst, dann wirst du mit 100%iger Wahrscheinlichkeit die Klausel "Irrtümer und Druckfehler vorbehalten" auf der Tarifinfo entdecken!
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Zitat
Original geschrieben von ArtIst.Max
Wenn du genau hinguckst, dann wirst du mit 100%iger Wahrscheinlichkeit die Klausel "Irrtümer und Druckfehler vorbehalten" auf der Tarifinfo entdecken!Davon gehe ich allerdings auch aus...
Wahrscheinlich haben wir wohl Pech gehabt, und ziehen die Lehre draus (das gilt für sie, weniger für mich...) nicht in irgendwelchen kleinen Hökerbuden Verträge abzuschliessen.
Ich habe nur das schlechte Gewissen, weil ich sie dazu überredet hatte.
Sie findet Verträge nämlich eigentlich doof, und wurde nun in ihren Zweifeln bestätigt. -
Ich hole diese Thema nochmal hoch, denn nun habe ich es nochmal schwarz auf weiß gesehen: (für alle, die es nicht glauben wollten)
Richtig ist, daß vorn in der Broschüre das interne vf-SMS-Paket 150 als Tarifoption für 10€ steht.
ABER: weiter hinten steht, bei den "besonderen Wünschen", die Tarifoption 150 SMS/Monat in alle Netze 10€.Es ist eine Phonehouse-Broschüre von 06/2004, der Shopmitarbeiter hat handschriftlich in den Vertrag die externe Option eingetragen und es wurde gegen alle bisher erstellten Rechnungen Widerspruch eingelegt.
Hat der Kunde keine Rechte, wenn sich ein Unternehmen verschreibt.
Man bedenke, der Vertrag wurde aufgrund des SMS-Pakets abgeschlossen.Im Nachhinein den Preis zu ändern (der Kunde weiß wohl kaum, daß in der Broschüre was falsches steht) ist in meinem Rechtsempfinden ein absolutes Ding der Unmöglichkeit!!!
Vielleicht hat ja nocheinmal jemand eine Preisbroschüre von 06/2004 zur Hnad, und gibt mir wenigstens in der Hinsicht Recht, daß solch ein Verhalten eine Frechheit ist.
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also da musst du schon zwischen den ansprüchen gegenüber dem Händler und gegenüber The Phonehouse unterscheiden.
The Phonehouse hat den Händlern sicherlich solche Handschriftlichen Änderungen verboten und diese auch verpflichtet akuelle Tarifbroschüren zu verwenden.Als Kunde würde ich die Differenz einfach von dem Händler verlangen. Der hat den Fehler gemacht! Ich denke mal, dass man diesen schon gerichtlich zur Zahlung der Differenz verklagen könnte.
Ob das allerdings bei den Summen, die hier zur Debatte stehen, wirtschaftlich sinnvoll ist, bezweifle ich.Zugegeben, ich bin mittlerweile ein echter Fan von Online-Verträgen. Wenn sie nicht fehlerhaft sind haben die Computerprogramme (Webseiten), die das abwickeln, zumindest keine bösen Absichten oder sind provisionsgeil. Außerdem kann man online immer 2 Wochen lang widerrufen.
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