ZitatOriginal geschrieben von spezi78
ich hab da mal ne dumme frage, was passiert denn wenn man das gewerbe aufgibt? hat man ein ausserordentliches kündigungsrecht? der vertrag läuft ja über den laden.
Ich denke mal, es muss im Vertrag jemand persönlich angegeben sein - der dann im Zweifelsfalle auch den Vertrag weiterführen muss, bis die Mindestvertragslaufzeit erfüllt ist.
Sonst wärs ja einfach: Gewerbe anmelden (unter 20€ in den meisten Kommunen), Vertrag abschließen, Handy bekommen, Gewerbe abmelden (wieder etwas unter 20€), und schwuppdiwupp hat man ein günstiges Handy...