Update auch von meiner Seite:
Ich habe hier auf Grundlage eines von mir veranlassten Mahnbescheides und keinem Widerspruch darauf, einen (theoretisch) vollstreckbaren Titel [small](mit dem ich mir offensichtlich die Wand tapezieren kann)[/small].
Nachdem ich die Unterlagen dem zuständigen Gerichtsvollzieher zwecks Umsetzung der Vollstreckung zugesandt habe, bekam ich nach ein paar Tagen Post vom OGV, in dem mir mitgeteilt wurde, dass keine Vollstreckung wegen lfd. Insolvenzverfahren vorgenommen werden konnte.
Echt "super"...
Mal unabhängig vom möglicherweisen Vertreichen des o.g. Termins..., ist der vollstreckbare Titel nun ausreichend, um als berechtigter Gläubiger betrachtet zu werden oder müsste ich weitere Maßnahmen ergreifen?