Mobilcom - 24 Monate sind bei denen 25 Monate

  • Hallo,


    ich muß mal ein Problem schildern, was ich bei meiner Freundin entdeckt habe. Sie hat leider noch so einen dollen MogelCOM Vertrag. Den hat sie letztes jahr im Dezember abgeschlossen. GENAU am 2. Dezember 2004 und zahlt jetzt auch ab dem Tag die Grundgebühr. Im Monat Dezember waren das anteilig vom 2-31. Dezember!


    Jetzt hat sie vorsorglich schon mal gekündigt und jetzt kam der MobilCOM hammer!


    Sie hat fristgerecht zum 2. Dezemer 2006 gekündigt. IN DER KÜNDIGUNG's BESTÄTIGUNG steht jedoch 31. DEZEMBER 2006 !


    Nach einem Anruf bei MobilCOM teilte man Ihr mit, dass sie quasi "Pech" gehabt hätte. Da immer ganze Kalendermonate gerechnet werden würde. Und sie hätte ja schon anteilig für Dezember 2004 bezahlt.


    UND JETZT DER NÄCHSTE HAMMER: Hätte sie den Vertrag am 1. Dezember 2004 geschlossen würde er zum 1. Dezember 2006 enden! Könnt Ihr mir mal diese Unlogik erklären?


    Was ist das denn für ein Quatsch bitte? Für mich entsprechen 24 Monate genau 730 bzw. 731 Tage(Schaltjahr). Scheinbar hat MobilCOM aber irgendwie ihre eigenen AGB's nicht gelesen oder sie interpretieren Sie anders.


    Meine Freundin will nix unternehmen, jedoch habe Ich ihr gesagt, dass ich dann exact nicht für 24 Monate sondern für 25 Monate Grundgebühr bezahlt! Da ja der Dezember 2006 auch voll bezahlt werden muß anstatt nur 2 Tage.


    Jede MobilFunk Gesellschaft in Deutschland kennt ANTEILIGE Grundgebühren. Jedoch MogelCom wohl nicht!


    Vielleicht habe ich ja auch was falsch verstanden in den AGB's von MogelCOm.


    Daher meine Frage: Ist das Verhalten von MogelCOM rechtmässig oder soll meine Freundin auf 24 Monate pochen, sowie es auch im Vertrag steht?


    Über ein Paar Meinungen wäre ich dankbar!.

  • Ein Anwaltsschreiben kann da Wunder wirken ... und nicht vorher Androhen, sondern gleich durchziehen, alles andere wird sonst nicht ernst genommen.


    Da macht Mogelkom seinen Namen alle Ehre, widerlich! :flop:

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • hmmm... also wirklich toll ist das natürlich nicht... aber mobilcom sind da nicht die einzigen, bei telco ist das leider genauso :(
    den Widerspruch hab ich mir allerdings gespart weils eh nur 10 tage sind un wegen 3€... da hab ich mehr aufwand als ich gewinnen kann

  • Kurz gesagt: juristisch gilt bei einer nach Monaten bestimmten Frist der Ablauf des Tages mit der Bezeichnug dessen, der die First ausgelöst hat, als Fristende. Demnach wäre das der 2. Dezember 2006 24 Uhr. Es sei denn, in den AGB ist irgendeine Schweinerei eingebaut, die die Frist explizit anders beziffert. [Rein vom Gefühl her würde ich einen solchen Passus als überraschend und damit unwirksam bezeichnen.]


    Sorry für die komplizierte Erklärung ... dieses ungewohnte juristendeutsch hat der Gesetzgeber der Eindeutigkeit wegen benutzt. :D


    Ich würde bei Mobilcom nochmal mit Bezug auf § 188 BGB nachfragen. Auf die Erklärung bin ich gespannt.

  • Ich würde zum Anwalt gehen.

    No Sig
    <------------------------------------------------------>

  • der Anwalt wird dich auslachen...selber schuld, wenn man vor dem Unterschreiben nicht die AGB liest. Dort steht nämlich genau drin, daß immer bis zum Monatsende der Vertrag läuft.


    Also erst mal lesen und dann meckern (wenns berechtigt ist...in diesem Fall hier aber nicht!)

  • Dann ist das natürlich kein 24-Monats-Vertrag. Und hört auf mit diesen dämlichen "selber Schuld"-Phrasen. Natürlich kann man dem Kunden auch einen 10-Jahres-Vertrag in den AGBs unterjubeln, aber üblich sind echte 24 Monate.
    Ich z.B. habe 6 Verträge bei 3 verschiedenen Anbietern, und alle sin echte 24-Monats-Veträge.


    Mobilkom hat neben diesen Trick noch die Abbuchung der GGs für 3 Monate im Voraus als schlechte AGB-Manier. Die haben es nötig :flop: :flop:

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Hi,


    wieso denn direkt Anwalt?
    Ich hab bei meinem Cellway-Vertrag (gehören ja auch zu Mobilcom) genau dasselbe Problem gehabt.
    Habe denen einen netten Brief geschrieben, in dem ich denen das geschildert habe, sie auf den Fehler hingewiesen und mir darin rechtliche Schritte vorbehalten.
    Ein paar Tage später kam eine erneute Kündigungsbestätigung mit richtigem Datum :D


    Gruß
    Seby

  • Zitat

    Original geschrieben von boecki
    der Anwalt wird dich auslachen...selber schuld, wenn man vor dem Unterschreiben nicht die AGB liest. Dort steht nämlich genau drin, daß immer bis zum Monatsende der Vertrag läuft.


    Also erst mal lesen und dann meckern (wenns berechtigt ist...in diesem Fall hier aber nicht!)


    Dumm nur, dass eine solche AGB-Klausel, die dem Verbraucher eine über 2 Jahre hinausgehende Mindestlaufzeit aufbürdet, gem. § 309 Ziffer 9 lit. a) BGB schlicht unwirksam wäre.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Also mein Vertrauenverhältnis wäre bei so einer Aktion von meinem Mobilfunkanbieter erschüttert. Ich will doch schließlich auch, dass meine Gespräche die vielleicht 12 min dauern nicht zur vollen Stunde aufgerundet werden ...


    Ich will nun nicht das Wort Sonerkündigung in die Zusammenhang in den Mund nehmen, allerdings wäre mein Vertrauen doch schon erschüttert.


    @1
    Eine vorsorgliche Kündigung ist doch schon mal gut. Und auf die paar Tage sollte es ja auch nicht drauf an kommen, oder? Vielleicht kann sie ja eventuell auch vorzeitig verlängern, wenn sie sonst mit dem Vertrag zu frieden ist.

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