Hallo Forum,
habe schon versucht bei google nachzusehen aber finde nix.
Suche nach der Index Liste bzw. Daten der Filme die verboten sind.
Hat da jemand was ?
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Hallo Forum,
habe schon versucht bei google nachzusehen aber finde nix.
Suche nach der Index Liste bzw. Daten der Filme die verboten sind.
Hat da jemand was ?
Hm was könnte man da wohl denken?
Also am offensichtlichsten hier:
Bundesprüfstelle für jugendgefährende Medien
und ansonsten immer gerne genommen:
über den 2ten Link innerhalb von 2 Sekunden zu finden:
CH
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
über den 2ten Link innerhalb von 2 Sekunden zu finden:
CH
Der Link ist ganz interessant, man glaubt gar nicht was so alles auf dem Index steht.
Semmal
Rambo 2 und Rambo 3 auf dem Index? :confused:
Indiziert ist nicht gleichzusetzen mit "komplett verboten" bzw. "darf nicht vertrieben oder gezeigt werden".
Ja nachdem welche Stufe der Film bekommt unterliegt er nur bestimmten Einschränkungen bzgl. des Verkaufs, Versands, Besitz und Ausstrahlung.
Also bei den Rambo Filmen wird es wohl eine >18 Indizierung sein, d.h. er darf in ungekürzter Fassung nur an Personen über 18 abgegeben werden.
(Daher ist die TV-Ausstrahlung derartiger Filme ja immer stark kastriert.)
Einfach mal bei der Bpjm schlau lesen
Gruß
CH
Indizierte Medien unterliegen diversen Werbe- und Verkaufssbeschränkungen. Geworben werden darf z.B. nur dort wo explizit nur Personen ab 18 Zutritt haben (Erwachsenen-Videothek) von aussen (wenn es für Jedermann also auch Kindern ersichtlich ist) darf also an solch einer Videothek kein Plakat für einen solchen Film aushängen. Solche Filme dürfen in einem Geschäft nicht offen ausliegen und nur auf Nachfrage verkauft werden, sind also die, welche in der Regel unter dem Ladentisch liegen. Beschlagnahmte Filme unterliegen einem kompletten Werbe- und Verkaufsverbot, obwohl auch hier was den nicht gewerbsmäßigen Verkauf angeht, ein Urteil existiert, welches den Verkauf erlaubt. Der Besitz ist nicht strafbar, ausgenommen es handelt sich um Kinderpornographie. Dieser ganze Indizierungs- und Beschlagnahme-Irrsinn hierzulande ist schon eine ziemliche Farce und sucht weltweit wohl seinesgleichen.
ZitatOriginal geschrieben von Man-Eater
Beschlagnahmte Filme unterliegen einem kompletten Werbe- und Verkaufsverbot, obwohl auch hier was den nicht gewerbsmäßigen Verkauf angeht, ein Urteil existiert, welches den Verkauf erlaubt.
Na jetzt bin ich aber mal gespannt, Quellen bitte. :confused:
MfG BigDaddy
ZitatOriginal geschrieben von BigDaddy
Na jetzt bin ich aber mal gespannt, Quellen bitte. :confused:
MfG BigDaddy
Nun es gibt ein Urteil vom LG Münster, welches auch nochmal vom OLG Hamm bestätigt wurde, dass der Verkauf von §131er an eine Einzelperson in abgeschlossenen Geschäftsräumen für Erwachsene (also im Sinne des JuSCHG) keine Straftat ist. Es ging damals um einen Videothekar, wenn ich nicht irre.
Quellen und Indexe hin oder her - im coolen Österreich kann man nahezu ALLE Filme uncut kaufen - auch indizierte natürlich. Manchmal ist auch Holland eine gute Quelle, um für sein vieles Geld kein verstümmelten Filme zu bekommen. Selbstverständlich braucht man nicht hin zu fahren, sondern bestellt in einem derartigen DVD-Versand online.
Gruß
Sackgesicht
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