ZitatOriginal geschrieben von Boogieman
Mich würden mal die genauen Kriterien - so es sie überhaupt gibt, ist mir jedenfalls nicht ersichtlich - interessieren.
Die Kriterien für eine Indizierung oder Beschlagnahme sind ziemlich schwammig und Auslegungssache und letztlich liegt es immer am Ermessen oder sagen wir mal der Tagesform des prüfenden Gremiums der BPS (Indizierung) bzw. des jeweiligen Richters (Beschlagnahme). Die Beschlagnahme eines ABSURD anzufechten oder anzuzweifeln ist ziemlich aussichtslos/sinnlos, der wird für immer auf der 131er-Liste bleiben solange sie existiert. Beschlagnahmungen von harmlosen wie GEISTERSCHIFF DER SCHWIMMENDEN LEICHEN, HALLOWEEN 2, oder gar der völlig gekürzten VPS-Kassette von DAWN OF THE DEAD (von den ungekürzten mal abgesehen), angesichts der FSK16 eines WRONG TURN sind sicherlich nicht ganz plausibel zu erklären. Oder die ungekürzte X-Box-Version eines SOLDIER OF FORTUNE 2 hat eine Freigabe bekommen und was für olle Kamellen sind dagegen indiziert, oder was hat man noch für ein Theater bei der PC-Version gemacht. Und es hat auch keinerlei Sinn sich darüber aufzuregen, die Einzigen die dagegen was unternehmen könnten, sind die Label selber. Nur haben sie es nicht nötig, sie verkaufen von ihrem gekürzten Zeug genug (die meisten Leute wissen doch garnicht, dass gekürzt wurde oder es ist ihnen scheißegal) und verdienen ihr Geld mit Blockbustern und haben es garnicht nötig solche billigen und vorallem schwierigen Filme hier zu veröffentlichen. Wer sie haben will holt sie aus dem Ausland, oder greift zu dem Schrott was Astro, LP und Konsorten hier auf den Markt werfen. Das ganze Theater mit den Indizierungen und Beschlagnahmungen in Zeiten des Internet ist doch nur noch lächerlich, aber man muss halt einen Popanz am Leben erhalten, wenn wieder irgendeiner Amok läuft, auf den man es dann schieben kann - ganz vorne auf Seite 1 der BILD.