Was glaubst Du denn was wir hier machen? :p
MfG BigDaddy
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MfG BigDaddy
Und wenn man keine Lust auf bestellen hat, dann besucht man einfach mal eine der regelmäßigen DVD-Börsen, wo man stets von 131ern angelächelt wird...
ZitatOriginal geschrieben von Man-Eater
...Solche Filme dürfen in einem Geschäft nicht offen ausliegen und nur auf Nachfrage verkauft werden, sind also die, welche in der Regel unter dem Ladentisch liegen....
Der Annahme war ich bisher auch, aber nun musste ich feststellen, dass genau solche Filme ("nicht freigegeben unter 18 Jahren") bei einer großen Supermarkt-Kette neben den restlichen DVD´s im Regal stehen. Sind alle mit einem schönen roten Aufkleber versehen.
Gilt diese Regelung nicht mehr, oder weiß der Supermarkt nichts davon?
Semmal
ZitatOriginal geschrieben von Semmal
Der Annahme war ich bisher auch, aber nun musste ich feststellen, dass genau solche Filme ("nicht freigegeben unter 18 Jahren") bei einer großen Supermarkt-Kette neben den restlichen DVD´s im Regal stehen. Sind alle mit einem schönen roten Aufkleber versehen.
Gilt diese Regelung nicht mehr, oder weiß der Supermarkt nichts davon?
Semmal
Nicht jeder FSK18 ist indiziert und die dürfen dann schon rumliegen. Die neue Freigabe KJ, darf ja ohnehin nicht mehr indiziert werden. Aber Du hast schon Recht, ich hab auch in so ziemlich jedem dieser Läden schon indizierte Filme frei rumliegen sehen. Von den Verkäufern kann man sicher nicht unbedingt verlangen das die wissen, welcher Film nun indiziert ist und welcher nicht und überprüfen tut es ohnehin keiner, ob die sich daran halten.
ZitatOriginal geschrieben von Man-Eater
....Beschlagnahmte Filme unterliegen einem kompletten Werbe- und Verkaufsverbot, obwohl auch hier was den nicht gewerbsmäßigen Verkauf angeht, ein Urteil existiert, welches den Verkauf erlaubt....
Das ist so falsch, was du schreibst trifft auf indizierte Filme zu. Wer beschlagnahmte Titel verkauft riskiert gem. § 131 StGB FS bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Wobei das nur für den Verkäufer zutrifft, der Käufer (nur für Eigenenbedarf) bleibt straffrei, solange es sich nicht um Kinderpornos o.ä. handelt.
Semmal
ZitatOriginal geschrieben von Semmal
Das ist so falsch, was du schreibst...
Nein das LG Münster hat es ja nunmal so gesagt, dass auch der Verkauf von 131ern, unter bestimmten Vorraussetzungen nicht strafbar ist.
auch ne ganz gute seite
ZitatOriginal geschrieben von 8-]
...auch ne ganz gute seite
... welche Du ganz schnell wieder löschen solltest, die wurde von den Mods schonmal aus einem Beitrag entfernt.
MfG BigDaddy
Mich würden mal die genauen Kriterien - so es sie überhaupt gibt, ist mir jedenfalls nicht ersichtlich - interessieren.
Ist zu viel Gewalt zusehen?
Wird Gewalt verherrlicht?
Gibts denn da feste Regeln wie der berühmte Body Count?
Als Beispiele für die Willkür, die von den TV-Sendern meiner Meinung nach beim Beschneiden der Filme an den Tag gelegt wird nenne ich mal Resident Evil (RTL) und The Killer (Pro7). Bei Resident Evil sah man genau, wie die Spezialeinheit in diesem einen Gang von den Laserstrahlen zerstückelt wird, bzw. wie die einzelnen Körperteile abrutschen und die Wunden zu sehen sind. Bei The Killer wurde der Showdown in der Kirche um ca. 20 Minuten gekürzt. Hier gehts nur um Ballerei, zwei Männer wehren sich gegen eine Horde schießwütiger Typen und ballern sie eben über den Haufen.
Resident Evil: kotzende Kids sind nicht schlimm, Alpträume vergehen wohl wieder!?
The Killer: Hm, Gewaltverherrlichung? Nicht das wieder ein armer Junge mit ner Knarre losgeht und ein Massaker anrichtet! Da ist dann bestimmt der Film Schuld
Was mich bei der ganzen Geschichte unheimlich nervt, ist einfach, daß ich als mündiger Bürger nicht das sehen darf was ich will, weil irgendeine Bundesprüfstelle meint mich davor bewahren zu müssen... bin ich jetzt alt genug oder nicht? :mad:
Das Filme mit rechtem Gedankengut verboten sind, ist IMHO O.K., denn da gibts nachweislich genug Idioten, die das nach machen wollen...
Allerdings ist Vaterland IMHO nicht verboten... vielleicht weil Christopher Walken mitspielt?
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