ZitatOriginal geschrieben von uwm
Ich gestehe selbstverständlich jeder Firma zu, mir einen bestehenden Vertrag zu kündigen - sofern ich bei der Nutzung der Leistung, die die Firma aufgrund dieses Vertrages erbringt, gegen meine in dem Vertrag genannten Pflichten verstoße.
Vor allem, da ich als Kunde dasselbe Recht ja auch für mich in Anspruch nehmen kann und bei Nichterfüllung durch die Firma den Vertrag ebenfalls kündigen kann.
Du sprichst aber von ausserordentlicher Kündigung. Wenn O2 gegen seine vertraglichen Pflichten verstösst (z.B. einfach die Preise wärend der Vertragslaufzeit erhöht), kannst Du vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Wenn Du Deinen Verpflichtungen nicht nachkommst (z.B. Deine Rechnungen nicht bezahlst) kann O2 Dir vor Ablauf des Vertrages kündigen.
Darum geht es hier aber nicht. Der Vertrag lief aus. Das er explizit gekündigt werden musste liegt nur daran, daß man sich geeinigt hatte daß der Vertrag sich automatisch verlängert, falls nicht eine Seite fristgerecht den Wunsch zur Beendigung äussert. Aber eine fristgerechte Kündigung ist immer und ohne Angabe von Gründen möglich. Weder musst Du Deinen Vertrag nach 2 Jahren verlängern, wenn O2 seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, noch muss O2 Dir Deine alten Vertragsbedingungen weiter anbieten, wenn die mittlerweile veraltet sind.