Reparaturdauer beim K750i

  • @ karsten
    DOCH, habe nämlich online bestellt und 14 Tage (also zwei Wochen) Rückgaberecht, das man wegen Nichtgefallen oder Defekt in Anspruch nehmen kann. Das sagt sogar der Retoure-Schein von dem Laden.


    @ 2400
    Wie sind den die entsprechenden Grundsätze der Gewährleistung? Wie lange dürfen die ein Handy behalten? Ich habe ja keinen Ersatz, werde für den Wertverlust nicht entschädigt und bin absolut schludlos.

  • Zitat

    Original geschrieben von phhesse
    @ karsten
    DOCH, habe nämlich online bestellt und 14 Tage (also zwei Wochen) Rückgaberecht, das man wegen Nichtgefallen oder Defekt in Anspruch nehmen kann. Das sagt sogar der Retoure-Schein von dem Laden.


    @ 2400
    Wie sind den die entsprechenden Grundsätze der Gewährleistung? Wie lange dürfen die ein Handy behalten? Ich habe ja keinen Ersatz, werde für den Wertverlust nicht entschädigt und bin absolut schludlos.


    jo genau hab meins bei o2 im Internet bestellt und 2 Wochen Rückgaberecht ohne Gründe zu haben! ;)


    Hab meins auch gestern zurückgeschickt wie schon weiter oben beschrieben!


    Aber zu o2 direkt!

  • Zitat

    Original geschrieben von 2400Hz
    . Parallel hast Du 24 Monate gesetzliche Gewährleistung. Ansprüche aus letzterer kannst Du gegen den Händler oder den Hersteller (S///) geltend machen.


    Gewährleistungsansprüche hast du ausschließlich gegenüber dem Händler. Der Hersteller hat damit nichts zu tun.

  • Habe mittlerweile die ganzen BGB Paragraphen gefunden, aber nirgends steht eine Frist oder sonst etwas, dass ungefähr die Zeit einschätzen lässt, wie lange sich der Händler zur Nachbesserung Zeit lassen darf?


    Hat da wirklich NIEMAND von euch Ahnung? Die letzten drei, vier Posts deuten ja einen gewissen juristischen Sachverstand an...


    Steht das nicht im Kommentar zum BGB (Pallandt oder so, den ich leider nicht besitze, da zu teuer)? Könnte mal jemand nachschaun?

  • Es ist folgendermaßen: Im BGB (Pararaph wird gesucht) steht, dass ein Händler innerhalb angemessener Zeit die Ware reparieren oder austauschen muss (freie Übersetzung mit klarem inhaltlichen Bezug). Da die Aussage "angemessen" nicht näher definiert ist und deshalb einer rechtl. Auslegung bedarf, hab ich mich im Internet etwas erkundigt und siehe da: 2-max 3 Wochen entsprechen nach meiner und der Definition anderer, einer angemessen Zeit. Eine eindeutige Auslegung kann man wohl nur dann im Einzelfall erziehlen, wenn man vor's Gericht geht;
    Der große Vorteil der Gewährleistung ist aber, dass dem Händler rechtliche Schritte angedroht werden können, deren Zulässigkeit durch das Gesetz geregelt sind, wenn die Reparatur zu lange Dauert: ein oder gar zwei Monat(e) find ich als durchaus überzogen und schlussendlich auch nicht hinnehmbar, was eben nicht einem angemessenen Zeitraum entspricht.
    Im Gegensatz zur Gewährleistung, ist die Garantie eine freiwillige Selbstverpflichtung, Schäden die trotz sachgemäßen Gebrauch entstanden sind, zu reparieren und/oder eine andere Ware gleicher Sorte mittlerer Art und Güte dem Kunden bereit zu stellen (entspricht: Austauschgerät). Da dies eben auf freiwilliger Basis geschieht, ist auch im Gesetz natürlich nichts geregelt - ergo kann ggü. dem Hersteller auch keine Frist gesetzt werden.


    Gewährleistung: rechtl. Pflicht des Händlers, dir innerhalb angemessener Zeit das reparierte Gerät oder ein anderes gleichwertiges Gerät zur Verfügung zu stellen.
    Garantie: Verpflichtung des Herstellers, Schäden an seinem Produkt zu reparieren oder auszutauschen. Wie lange das im Endeffekt dauern kann, ist (vgl. Nokia) völlig vom Hersteller abhängig - ein Anrecht auf Austausch innerhalb von 1,2,3,4 Wochen hast du nicht. Gemäß meiner Auslegung (siehe oben) des Gesetzestextes, hab ich aber einen Anspruch! -> Vorteil erkannt?


    --> Fazit: rechtl. Druckmittel bei Gewährleistung vorhanden - Händler kommt m.E. eher in die Gänge...

  • SE hat sich nun auch mal wieder meinen Unmut zugezogen! Ich hatte bis dato über 60 Mobiltelefone und genau drei Stück davon mußte ich einschicken lassen:


    1.) SE T610 ( Wandlung!)


    2.) SE K700i


    3.) SE K750i


    Beim aktuellen Gerät von mir funktioniert die Kamera nicht mehr, von einem Tag auf den anderen, was für ein Schrott. Beim letzten Mal habe ich 4 Wochen auf das K700i gewartet, ich hoffe, das K750i bekomme ich schneller zurück.


    Da lobe ich mir die Geräte von Nokia! :top:


    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von lasgo
    Okay, hab vor drei Tagen mir das Handy vorzeitig wieder zurückschicken lassen und warte noch, bis es ankommt. Gleichzeitig stell ich mir dann im Vorfeld die Frage, wo ich denn das gute Stück am besten reparieren soll. Zum einen könnte ich natürlich den Händler kontaktieren und diesem das Gerät zuschicken (habs über einen OnlineShop gekauft) und dabei die Gewährleistung in Anspruch nehmen, durch die ich sicher nicht länger als 2-3 Wochen warten muss, da diese ja gesetzlich geregelt ist. An anderer Stelle hab ich von einigen Usern im Forum gelesen, dass man bei Reparaturen den SE-Austauschservice telefonisch kontaktieren kann und innerhalb von 2-3 Werktagen Ersatz bekommt.


    Hat jemand Erfahrungen beim K750i bei einer defekten Tastaturbeleuchtung und der Reparatur dieses Defekts durch W-Support? Die Frage stellt sich bei mir nur, da ich nicht weiß, ob diese Teile aufgrund des Grades des Defekts evtl. ohnehin nicht repariert werden und durch ein Austauschgerät ersetzt werden - damit dürfte evtl. der SE-Austauschservice besser sein?! Hat vielleicht irgendjemand einen Tipp?


    also entweder ist der Fehler durch Feuchtigkeit im Gerät verursacht (was keine Garantie wäre) oder es hat sich vermutlich ein fehlerhaft verlöteter Widerstand gelöst.


    Also ein Mitarbeiter im Service Center sollte für die erfolgreiche Reparatur nicht länger als 20 Minuten benötigen. Das ist wirklich ein kleiner Fehler und mit kleinem Aufwand zu beheben.

  • Das hab ich mir eigentlich auch gedacht, als ich das Gerät zur Service-Stelle eingeschickt habe; zumindest dürfte es auch kein schwieriges Unterfangen sein, die Leuchteinheit gegen eine neue auszutauschen oder gar, wie led-store gemeint hat, mögliche Lötarbeit zu leisten, zumal das Gerät ja auch nagelneu und bereits am ersten Tag diesen Defekt aufwies - kein Feuchtigkeitsschaden!


    Zum Anruf mit bitte um vorzeitige Rücksendung:


    Das Gerät kam letzte Woche an und siehe da: ein Austauschgerät! Ganz ungefragt hab ich jetzt dieses Teil bei mir - erfreulich: die Tastaturbeleuchtung funktioniert, aber dafür knirscht das Handy exorbitant und ist wirklich kein Vergleich zu meinem alten Gerät. Auf der Schlussgeraden werde ich aber dennoch einen langen Atem beweisen müssen, da ich das Gerät und damit die schlechte Verarbeitung reklamieren werde. Schließlich verlängere ich nicht meinen Vertrag um nach weiteren 6 Monaten ein zerfallendes Telefon zu besitzen...

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Beim aktuellen Gerät von mir funktioniert die Kamera nicht mehr, von einem Tag auf den anderen, was für ein Schrott. Beim letzten Mal habe ich 4 Wochen auf das K700i gewartet, ich hoffe, das K750i bekomme ich schneller zurück.


    Das Problem mit der Kamera ist beim K750i leider häufig anzustreffen.
    Ist aber zum Glück "nur" ein loses Flexbandkabel.
    Reparaturaufwand ca. 8-9 Minuten.


    Dürftest also nicht lange auf dein Mobiltelefon verzichten müssen.

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