Da mein Beitrag im "o2-Bonusprogramm"-Thread etwas untergegangen ist, bin ich mal so frei, ein neues Thema zu eröffnen.
Habe Mitte Juli 2004 im Bonusprogramm 5000 Punkte gegen Gesprächsguthaben eingetauscht. Das Guthaben tauchte dann auf der Rechnung mit einer Gültigkeitsbegrenzung bis Mitte Juli 2005 auf. Habe mich nur gewundert, aber nichts weiter unternommen, da ich dachte, dass ich das Guthaben innerhalb eines Jahres schon kleinkriegen werden. Nun ist aber zum jetzigen Zeitpunkt immernoch ein Restguthaben von ca. 44 € übrig.
Eine Emailanfrage bei o2 bzgl. Verlängerung des Guthabens ergab diese Antwort: "Wie haben Ihr Anliegen geprüft. Das Gesprächsguthaben kann laut unseren AGBs nicht weiter verlängert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. "
In den AGBs ist solch ein Passus nicht zu finden. Auf meine Nachfrage per Email, auf welchen Teil der AGB sich o2 denn bei der o.g. Aussage bezöge, bekam ich gestern Abend von o2 einen Anruf, wo man mir sagte, dass es halt nicht ginge, das Guthaben zu verlängern. Begründen konnte man mir das nicht. Nachdem ich mich mit der Aussage nicht zufrieden gab, meine die Mitarbeiterin, sie könne meine Gutschrift jetzt beenden und mir aus Kulanz 20 € gutschreiben. Nachdem ich sie darauf hinwies, dass mir 44 € zustünden, meinte sie nur, dass sie dann nichts für mich tun könne. Ich würde die Absage dann nochmal schriftlich bekommen
Nun frage ich mich natürlich, ob das denn mit rechten Dingen zugeht? Ist vielleicht jemand in der selben Situation wie ich? Bin noch am Überlegen, wie ich weiter verfahre. Zum Anwalt wegen 44 € ist lächerlich. Und das weiss wahrscheinlich auch o2. Vielleicht Verbraucherzentrale?