Homoehe im Vergleich zu "normalen" Ehe

  • Hallo,


    welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede gibt es zwischen Homoehe und normaler Ehe (Steuerlich etc.)?
    Habe im Internet mal rumgelesen und es hat wohl noch einige Änderungen nach der Einführung gegeben...


    Zustätzlich würden mich noch zwei Fragen interessieren:


    1. Muss wahrscheinlich bald zum Bund. Kann eine Homoehe auch verhindern, dass man eingezogen wird?


    2. Mein Freund ist Ausländer. Kann eine Homoehe verhindern, dass er abgeschoben wird?


    ps. Bitte keine Pros und Contras zu diesem Thema.


    gruß
    xon


    Edit:
    Ich erweitere nochmal meine Fragestellung: Welche Bundesland-bezogenen Unterschiede gibt es bei der Eheschließung?

    Tschüß!

  • Hallo Xon18,


    Hier findest du den genauen Gesetzestext. :)


    Es gibt zwar viele Gemeinsamkeiten zur Hetero-Ehe, aber auch ein paar Unterschiede. Steuerlich kann man da wohl einiges sparen. Zu deinen anderen beiden Fragen kann ich dir leider nichts sagen.


    Aber Google doch einfach mal nach "eingetragene Lebenspartnerschaft" oder "eingetragene Partnerschaft". Da findet man eigentlich alles was man zu dem Thema wissen muss. Damit dürftest du weiterkommen als mit "Homo-Ehe".


  • Für mich als Nicht-Jurist ist es bei so einem Text nur ziemlich schwierig, dort nun die Unterschiede rauszufinden. Habe Google schon genug beansprucht. Eine gute Seite mit Unterschieden und Gemeinsamkeiten konnte ich leider nicht finden.

    Tschüß!

  • 1) Ja (§11 Abs. 2 Satz 3b WPflG)
    2) Vermutlich (siehe §48 Abs. 1 S. 3 AuslG) - allerdings gibt es ja Unterschiede zwischen Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Abschiebehindernissen etc.


    Allerdings hat die Lebespartnerschaft ja auch erbrechtliche und unterhaltsrechtliche Konsequenzen, das sollte man auch wissen. Ich würde bei konkreten Fragen eine Beratungsstelle in Anspruch nehmen.

  • Probiere es doch mal mit dem Link. Da gibts auch Erklärungen zu dem Thema.


    Lässt sich alles mit Google herausfinden. ;)


    Ansonsten würde ich einfach mal beim zuständigen Amt (Standesamt?) nachfragen. Die müssten auch wissen wie die rechtliche Lage aussieht.

  • zu 1: Der Text des § 11 sagt aus das man auf Antrag befreit werden kann nicht muss. Hier wird das Kreiswehrersatzamt das schon genauer beleuchten.


    zu 2: Wenn eine Abschiebung schon bevor steht kannst Du ihn nicht einfach mit einer Lebensgemeinschaft davor "retten" hier gelten sinngemäß die Regelungen der Eheschließung (Stichwort: Scheinehe)


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    zu 1: Der Text des § 11 sagt aus das man auf Antrag befreit werden kann nicht muss. Hier wird das Kreiswehrersatzamt das schon genauer beleuchten.


    Klar, er fragt ja auch, ob die "Homo-Ehe" eine Einziehung verhindern kann - allerdings bei der derzeitigen Einziehungspraxis hätte ich kaum Zweifel, daß solche Anträge bewilligt werden. ;)


    Was Frage 2 betrifft ist der Link von katinkamaus wirklich sehr ergiebig und verständlich - aber bei konkreten Vorhaben würde ich mich dennoch nochmal individuell beraten lassen.

  • So isses - heute muss man die Jungs ja fast bestechen, um als Wehrpflichtiger überhaupt genommen zu werden... :D:D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Das würde ich ggf. auch mal in einem der zahlreichen Gay-Foren im Internet nachfragen. Es gibt schließlich auch genug schwule Rechtsanwälte, die dir da Antworten zu geben können und dies bestimmt auch gerne tun.

    Richard Rogler: "Bei der Fußball-WM habe ich mir Österreich gegen Kamerun angeschaut. Warum? Auf der einen Seite Exoten, fremde Kultur, wilde Riten - und auf der anderen Seite Kamerun!"

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