Sparhandy: Kein Kontakt + keine Garantie

  • Hallo,


    hatte mein Handy schon zweimal in Reparatur geschickt, es war allerdings immer noch defekt. (Es waren gravierende Fehler, die dauerhaft aufgetreten sind, also von jedem überprüft werden konnten.)


    Wollte daher Ende Mai vom Kaufvertrag zurücktreten; Gerät war Mitte März gekauft - hatte also abzgl. Reparaturzeit nicht wirklich viel davon.
    Daher versuchte ich "Sparhandy" zu kontaktieren (per Mail - bei Hotline war immer Anrufbeantworter dran; Hatte es mehrmals zu unterschiedlichen Zeiten versucht).


    Die Antwort kam erst nach drei Wochen, nachdem ich mich nochmal direkt an Wilke Stroman gewandt hatte.
    Ich sollte das Gerät erstmal an die Degem GmbH schicken. Dies habe ich mit entsprechendem Schreiben gemacht. Das Gerät kam unfrei zurück. Habe daraufhin das Gerät nochmal dorthin geschickt - Natürlich wieder mit Aufforderung das Gerät nicht zu reparieren. Nun kam das Handy - wahrscheinlich repariert - wieder zurück. Habe daher dort angerufen und man sagte mir, dass dies eine reine Reparaturwerkstatt sei und dass für eine Rückerstattung der Kosten der Händler verantwortlich sei. Dasselbe teilte mir der Samsung-Support mit.


    Habe schließlich am 23.06 an Sparhandy ein Fax geschickt und vor einigen Tagen eine Email an Wilke. Beide melden sich nicht. (Die Verpackung habe ich natürlich nach der Reparatur nicht geöffnet (Handy nicht getestet)).



    Frage:


    Was ist mit Sparhandy los? Als ich den Vertrag abgeschlossen hatte, war sowohl die Hotline besetzt, als auch der Email-Support überaus nett und schnell. Aber jetzt ist kein Kontakt mehr möglich...


    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • Klartext: Der Beitrag hier wird nicht viel bewirken! Wenn du die Suche etwas benutzt hättest, würdest du sehen das ziemlich viele Probleme mit Sparhandy haben/hatten! Scheint typisch zu sein, dass Emails dann nicht beantwortet werden, wenn etwas kompliziertere Fälle auftreten.


    Solltest du jetzt ein heiles Gerät besitzen kann ich dir nur empfehlen es zu nutzen. Von einem Kaufvertrag zurückzutreten (nach 14 Tagen) ist so gut wie unmöglich... nicht nur bei SParhandy, eigentlich überall!


    Bei weiteren defekten würde ich an deiner Stelle das Gerät direkt mit Rechnungskopie an w-support.de schicken. Die reparieren ziemlich professionell und schnell...

  • Zitat

    Original geschrieben von Fahim
    Klartext: Der Beitrag hier wird nicht viel bewirken! Wenn du die Suche etwas benutzt hättest, würdest du sehen das ziemlich viele Probleme mit Sparhandy haben/hatten! Scheint typisch zu sein, dass Emails dann nicht beantwortet werden, wenn etwas kompliziertere Fälle auftreten.


    Solltest du jetzt ein heiles Gerät besitzen kann ich dir nur empfehlen es zu nutzen. Von einem Kaufvertrag zurückzutreten (nach 14 Tagen) ist so gut wie unmöglich... nicht nur bei Sparhandy, eigentlich überall!


    Bei weiteren defekten würde ich an deiner Stelle das Gerät direkt mit Rechnungskopie an w-support.de schicken. Die reparieren ziemlich professionell und schnell...


    Danke für deinen Beitrag. Habe nach "Sparhandy" gesucht, aber nichts Vernünftiges gefunden. Ist natürlich sehr unschön sowas zu lesen, zumal die Ihre angeblich "sehr guten" Support-Leistungen auf der Homepage nochmals hervorheben. Wollte mich aber auch gar nicht auf das 14-tägige Recht beziehen, sondern auf die zweimal gescheiterte Reparatur. Und ich vermute fast, dass die dritte Reparatur auch nix gebracht hat. (Die Fehler sind so gravierend, dass ich das Handy nicht wirklich nutzen kann).
    In solchen so hartnäckigen Fällen, ist es wohl doch nötig, gerichtliche Schritte in Anspruch zu nehmen. Einfach um Ihnen zu zeigen, dass Ihre Dienstleistung nach Verkauf des Handyvertrags nicht beendet ist...


    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • Hi,
    ich glaube du bringst da etwas ein bisschen durcheinander. Bei dem Händler kannst du Ware immer innerhalb von 14 Tagen zurückgeben... anders sieht das bei defekter Ware aus.
    Du hast das Recht, ein neues Gerät zu erhalten, wenn deins nach 3x Reperatur wieder kaputt geht. Zurückgeben wird aber wohl unmöglich sein.


    Am besten du schreibst einen ernsten Brief (per einschreiben), dass du das Gerät gerne ausgetauscht haben möchtest und die sich bei dir melden sollen und gibst denen eine Frist von 2 Wochen oder so. Erwähne auch das du andernfalls gezwungen bist dein Rechtsschutz einzuschalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Fahim
    Hi,
    ich glaube du bringst da etwas ein bisschen durcheinander. Bei dem Händler kannst du Ware immer innerhalb von 14 Tagen zurückgeben... anders sieht das bei defekter Ware aus.
    Du hast das Recht, ein neues Gerät zu erhalten, wenn deins nach 3x Reperatur wieder kaputt geht. Zurückgeben wird aber wohl unmöglich sein.


    Am besten du schreibst einen ernsten Brief (per einschreiben), dass du das Gerät gerne ausgetauscht haben möchtest und die sich bei dir melden sollen und gibst denen eine Frist von 2 Wochen oder so. Erwähne auch das du andernfalls gezwungen bist dein Rechtsschutz einzuschalten.


    Studiere Wl. Afaik kann man das Geld zurückverlangen. Hatte das mal bei einem Computer gemacht und die haben mir auch das Geld erstattet. Werde mir die entspr. Paragraphen natürlich vorher nochmal durchlesen.
    Ein Neugerät wäre mir natürlich ebenfalls recht, weil ich das verkaufen könnte und exakt den gleichen Wert auf dem Konto hätte. Habe einen relativ geringen Betrag zurückverlangt und zwar den, den ich für das Neugerät bei Ebay verlangen könnte. Aber da bis jetzt gar kein Kontakt zustande kam, ist eine Mahnung über einen Geldbetrag wohl ohnehin kein Problem. Habe die Hoffung immer noch nicht aufgegeben, dass das ganze ohne Gericht geht.

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • Zitat

    Original geschrieben von Jens Groß
    Studiere Wl. Afaik kann man das Geld zurückverlangen.


    Jup, man nennt sowas Wandlung. Da hat man in der Tat Recht drauf. Die Frage ist aber, ob deswegen auch der Vertrag storniert wird, was ich zu bezwefeln wage.


    Ciao,
    fredl

  • Wandlung war früher, jetzt heißt es "Rücktritt vom Kaufvertrag" ;) Nach zweimaliger erfolgloser Reparatur auf den gleichen Fehler hin der nun ein drittes Mal auftritt, dürfte dem bei einem seriösen Händler nichts im Wege stehn. Und reproduzierbar ist der Fehler laut Deiner Angabe ja auch...

  • Hi there


    Das muss ich HPO recht geben. Habe das gleich gerade mit einem Laptop. 2x weggeschickt und kamm defekt zurück.


    Mein Anwalt sagt mir 2x Reperaturen reichten, obwohl die meisten Händler, wie auch der bei dem ich den Laptop gekauft habe, sagen das es das Geld erst nach 3 maliger Reperatur zurück gibt!


    Am besten sowas immer mit Anwalt regeln.......

    ______________________________________________


    Männer, die den Geburtstag ihrer Frau nicht beachten, wollen damit nur ausdrücken, daß sie nicht älter geworden ist.
    Willy Reichert

  • Exakt.


    2 x Reparatur, dann Wandlung, wenn der derselbe Fehler immernoch vorhanden ist.
    Wandeln kann man nur beim Vertragspartner = Händler.


    Dieser bekommt vom GH den vollen Betrag erstattet, den das Handy damals gekostet hat. (Nutzung könnte man wohl anrechnen, habe ich bisher noch nicht erlebt)


    Eine Wandlung macht sicher keinen "Spaß", ist aber immernoch besser, als wenn der Kunde unzufrieden ist und das Gerät alle paar Wochen leicht genervt zur Reparatur vorbeibringt. (wir haben auch ein Ladengeschäft)
    So sind beide Seiten zufrieden.


    Der Handyvertrag ist eine andere Baustelle. Hat mit dem Handykauf nichts zu tun. :top:

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