ZitatOriginal geschrieben von Kai
Hat jemand eine Ahnung, ob auch nicht verbeamtete Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes das Angebot wahrnehmen können? Die Website ist da nicht ganz eindeutig.
Ich gehe mal davon aus, dass das Angebot auch für Angestellte gilt. In der Regel wird bei solchen Angeboten keine Unterschied gemacht. Probiere es einmal und frage mal nach.
Guido