Ist aber wahrscheinlich doch eher eine Ausnahme, dass dieser Fahrer zahlen musste. Manchmal denke ich mir aber auch, dass es alleine den Gesichtsausdruck des Dä*****ks wert sein müsste, einige Minuten für eine Anzeige zu investieren.
Nötigung im Straßenverkehr
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Re: @all
ZitatOriginal geschrieben von thorty
Nach gut 3 Monaten bekam ich Post. Das Verfahren wurde nach ( ich glaube § 153 a oder so ) eingestellt, nachdem der "Gegner" eine Zahlung von 500 DM geleistet hatte.Warum ich diesen Erfolg hatte weiß ich nicht.
Ich würde das nicht als "keinen Erfolg" bezeichnen. Für dieses eine Mal war es zwar ein relativ geringer Betrag (wenn man das Vergehen betrachtet, bei dem enorm viel hätte passieren können), aber wenn dem Herrn das häufiger passiert, wird er sich das in Zukunft vermutlich zweimal überlegen - ganz abgesehen davon, daß bei einer Häufung solcher Anzeigen eventuell doch mal eine drastischere Strafe ausgesprochen wird.
Wie gesagt, ich würd's machen, egal wie groß die Chancen auf Erfolg sind.
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Hallo,
da die Mitteilungen von "Anwalta" offensichtlich immer noch nicht ganz verdaut wurden, noch einmal der kurze Hinweis zum Thema Zeugen:
Wer Anzeige gegen einen anderen erstattet, weil dieser ihn in strafrechtlich relevanter Weise (Nötigung) belästigt hat, wird selbstverständlich in dem dann folgenden Verfahren als Zeuge gehört. Der "Täter" kann dann als Angeklagter natürlich kein Zeuge sein, er wird nur angehört. Dies hat dann zur Folge, dass er mit seinen Angaben höchstens die Glaubwürdigkeit des Anzeigenden/Zeugen erschüttern kann.In "unserem" Fall ist dies positiv, da man wegen dieses Mechanismus den anderen Fahrer eventuell zur Raison bringen kann. Allgemein gesehen ist dies meines Erachtens eine der größten Schwächen unseres Strafsystems, da so bei einer " Aussage gegen Aussage "-Situation tatsächlich häufig derjenige im Vorteil ist, der den anderen zuerst als Angeklagten vor Gericht bringt.
Jedenfalls in unserem schönen Strafgericht Moabit in Berlin hat jemand, der als Angeklagter durch die Türen geht, von vornherein schlechte Karten. Nur wenn es gelingt, die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu erschütterten, ist ein Freispruch zu erwarten. Wer also von einem geschickten Lügner angeschwärzt wird, muss durchaus damit rechnen, bestraft zu werden. (Zum Glück sind aber die meisten zu blöd um eine widerspruchsfreie Story zu kreieren.)
Meines Erachtens müsste die Situation dem Zivilrecht angeglichen werden, wo die Parteien beide nur angehört werden, aber nicht Beweismittel sein können (außer in dem seltenen Fall der Parteivernehmung).
So, das war jetzt etwas O.T., aber ich musste mir meinen (übrigens beruflichen, _nicht_ selbst betroffenen) Frust über die Situation mal kurz von der Seele schreiben.
Grüße, Harry
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Ich bin ja nicht mehr so oft auf der Autobahn über längere Abschnitte unterwegs, aber ich habe mir auch schon oft gewünscht, eine Videokamera hinten auf der Ablage montiert zu haben (möglichst auch nach vorne und zur Seite raus schwenkbar).
Neulich fuhr ein Ami (Kennzeichen HK) hinter mir, ich konnte nicht mal mehr das Nummernschild sehen. Und das bei ca. 130 im Feierabendverkehr, schon ich hielt im Grunde zu wenig Abstand zu meinem Vordermann. Auch gleichzeitiges Antippen des Bremspedals mit dem linken Fuß brachte da nix :mad: Da hätte ich nur zu gerne mal wieder auf "Record" gedrückt...Ich würde auf jeden Fall Anzeige erstatten! Im Grunde machen das viel zu wenige - wohl auch, weil eben nicht viel davon zu erwarten ist. Da es mit hoher Wahrscheinlichkeit immer die selben Idioten sind, stünden die Chancen nicht schlecht, dass ihr Name öfters mal bei der Polizei / Staatsanwaltschaft auftaucht. Und beim 3. mal wird dann vielleicht mal (endlich) jemand stutzig...
Das beste wäre natürlich, so jemand sofort aus dem Auto zu zercheln und auf der Stelle den Lappen weg. Nach Hause käme er dann auf dem Beifahrersitz des Abschleppwagens...
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Zitat
Allgemein gesehen ist dies meines Erachtens eine der größten Schwächen unseres Strafsystems, da so bei einer " Aussage gegen Aussage "-Situation tatsächlich häufig derjenige im Vorteil ist, der den anderen zuerst als Angeklagten vor Gericht bringt.
ZitatJedenfalls in unserem schönen Strafgericht Moabit in Berlin hat jemand, der als Angeklagter durch die Türen geht, von vornherein schlechte Karten. Nur wenn es gelingt, die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu erschütterten, ist ein Freispruch zu erwarten.
Nana, was bist du denn von Beruf, der dich nach eigenen Angaben so frustriert???
Das sind zwei Aussagen, die so sicher nicht korrekt sind. Es spielt keine Rolle, wer wen zuerst als Angeklagten vor Gericht bringt. Für den Dränglerfall würde das bedeuten, dass der Nötigende den anderen anzeigt und dieser dann bestraft wird, nur weil er als erstes angezeigt wird. Ich kann dir versichern, dass ein Staatsanwalt und meist auch die Polizeibeamten merken wie der Hase läuft und in den allermeisten Fällen trifft es auch den richtigen.
Zu deiner zweiten Behauptung: Es gilt auch in Berlin Moabit der strafrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo". Die Aussage, wer durch die Türen des Gerichts geht, ist quasi schon verurteilt, ist daher sehr polemisch und nicht sehr realistisch.
So nun wieder BTT. Echt amüsant, Volkes Stimme zu juristischen Fragen zu hören...
Zap
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Zitat
Original geschrieben von Zappi
Die Aussage, wer durch die Türen des Gerichts geht, ist quasi schon verurteilt, ist daher sehr polemisch und nicht sehr realistisch.So nun wieder BTT. Echt amüsant, Volkes Stimme zu juristischen Fragen zu hören...
Zap
So unrealistisch ist diese Aussage nicht. Sie gibt zutreffend die entsprechenden Statistiken wieder. Von allen Angeklagten (= Personen, gegen die das Hauptverfahren eröffnet wurde) werden ca. 80% auch verurteilt (Zahl aus 1999). Die Wahrscheinlichkeit ist also extrem hoch, daß derjenige, der ein Gerichtsgebäude als Angeklagter betritt, es als Verurteilter wieder verläßt. Diese Tendenz kann man übrigens auch ohne weiteres erkennen, wenn man regelmäßig Gerichtsverhandlungen besucht. Freisprüche sind selten!
Dieser Umstand weist jedoch nicht auf Schwächen des Strafrechtssystems hin. Im Gegenteil - er zeigt, daß es funktioniert. Denn zum "Angeklagten" wird man nur, wenn zuvor von StA (im Vorverfahren) und Gericht (im Zwischenverfahren) der hinreichende Tatverdacht bejaht wurde.
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Hallo SABIM,
mittlerweile hast Du ja eine Nacht drüber geschlafen und die erste Aufregung ist wohl auch verflogen.Ich kann es gut verstehen,daß Du erbost warst.Aber beim nächsten mal lache solche Typen doch einfach demonstrativ aus und lass Dich nicht provozieren!;)
Meistens denken diese Leute (sollten sie es können!:D ) dann erst an ihr unzivilisiertes Verhalten Anderen gegenüber nach!
Fühl Dich danach als Sieger und gib ein bemitleidendes Lächeln!:) -
Moin !
Tja, sowas passiert eben immer wieder!
Hatte gestern abend auf der Bundesstraße bei 120 auch so'n Affen hinter mir. Meißt hilft ja mal kurz den TDI auf Drehmoment zu bringen, aber zur Not ziehe ich dann mal etwas länger am Scheibenwischerhebel, weil die Scheiben ja soooo dreckig sind... wenn dann die Xenons noch an sind, wirft auch noch die Scheinwerferreinigungsanlage einen herrlichen Sprühnebel nach hinten und der Kamerad nimmt schon freiwillig Abstand...
Wish you Watt...
Tom. -
Wie schauts eigentlich aus mit so einer Videokamera im Auto?
Hier im Thread wurde ja schon mehrfach darüber gesprochen, aber wie siehts rechtlich damit aus? Kann man diese Aufnahmen dann als Beweis verwerten???
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Das mit Kamera im Auto hab ich auch schon immer gewünscht, weil ich nicht selten gedrängelt und genötigt werde. :flop: (Bin kein Dauerlinkespurfahrer!)
Wie schaut es rechtlich aus?
Und was kostet das ganze, wenn ich den Kamera hinten einbaue?cu Floh;)
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