Aber sonst geht's Dir noch ganz gut?! :mad:
Nötigung im Straßenverkehr
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Zitat
Original geschrieben von ThaFUBU
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anzeigt hat er mich net
2 aussagen gegen eine
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scheiss drängler und idioten da draussen
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ne aber bei sowas wird beschützerinstikt oder sowas wach da raste ich eben mal aus´
....
Was nützen Dir denn Deine 2 Aussagen gegen eine bei einer Körperverletzung? :kopfschüttel:
Hast Du damit etwas erreicht? Ich würde sagen nein. Du hast lediglich bewiesen, dass Du auf einem noch niedrigeren Level spielst als er, weiter nichts.Die Frage sollte hier echt sein, wer da der grössere Idiot war.
Vor allem "Beschützerinstinkt". Woher hast Du das Wort denn? Wen willst Du denn mit so einer Handlung wann beschützen? Es war doch längst alles vorbei.
Das Verhalten Deines Gegenübers war sicher nicht ok, wahrscheinlich sogar arg verkehrsgefährdent, aber es rechtfertigt sicher keine solche Reaktion Deinerseits.
Fühl Dir nicht auf den Schlips getreten, ist nur meine Meinung.
Gruß, Sven
edit: schon wieder zu lahm
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Zitat
Original geschrieben von ThaFUBU
ja selbstjustiz anosnsten bekommt so einer ja eh keine gescheite straffeist genau so wie mit kinderfickern die 2jahre bewährung bekommen
bin kein schläger aber bei sowas kriesch plackDu bist dir aber im Klaren darüber, das bei Selbstjustiz im Strassenverkehr ziemlich sicher ein langjähriger Führerscheinentzug, viele Punkte (die 5 Jahre bleiben, da wegen Straftat) und eine MPU folgen?!
Ich halte deine Schilderung übrigens für übertrieben, sollte das so gewesen sein, frage ich mich, wiso dich dein Gegener nicht angezeigt hat!Und wenn du das öfters machst, fehlt dir sehr schnell demnächst der Führerschein. Denn gerade bei Selbstjustiz spart der Staat nicht an hohen Strafen!#
Achso:
Wäre ich derjenige gewesen, den du eine reingehauen hättest, hätte ich sofort eine attestierte Verletzung (Nase, etc), das wäre über den Hausarzt das kleinste Problem. Und dann nützt dir deine Freundin auch nicht viel! Die Indizien würden zu 70% für eine Verurteilung reichen....... -
Zitat
Original geschrieben von OnRoP
Die Indizien würden zu 70% für eine Verurteilung reichen.......Das reicht nicht - es wäre zu 99,99% ...
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