Nötigung im Straßenverkehr

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi


    Zu deiner zweiten Behauptung: Es gilt auch in Berlin Moabit der strafrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo". Die Aussage, wer durch die Türen des Gerichts geht, ist quasi schon verurteilt, ist daher sehr polemisch und nicht sehr realistisch.


    So nun wieder BTT. Echt amüsant, Volkes Stimme zu juristischen Fragen zu hören...


    Zap


    Hi Zap,


    selbstverständlich gilt auch in Moabit der Grundsatz "in dubio pro reo".


    Ich möchte zu meinem Posting klarstellen, dass die dort geschilderten Zustände nicht mit der StPO in Einklang stehen, nicht für alle Richter gelten und wahrscheinlich von keinem Richter bewusst herbeigeführt werden.


    Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Richter in der Regel der Aussage des Zeugen mehr Gewicht beimessen als der des Angeklagten. Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Ich habe einmal eine Richterin erlebt, die so intensiv nach Entlastungsmomenten für meinen Mandanten (das zum Thema Beruf und juristischer Laie) gesucht hat, dass ich kaum noch etwas zu tun hatte.
    Der Grundsatz ist aber, dass man jedenfalls in Moabit grundsätzlich nicht erwarten kann, dass die Richter allzu intensiv nach entlastenden Momenten suchen, selbst von einer Großen Strafkammer habe ich schon mehrere Verhandlungstage mit fast ausschließlich suggestiven Fragen an die Zeugen erlebt (hat den Vorteil, dass man selbst auch unsauber arbeiten kann).
    Gar nicht selten sind auch Aussagen der Richter _vor_ der Verhandlung wie "wenn Ihr Mandant gesteht, bekommt er drei Jahre, ansonsten fünf Jahre ".


    Nun bin ich schon wieder die ganze Zeit mehr oder weniger OT, möchte aber noch anfügen, dass ich selbst strafrechtliche Mandate nur übernehme, wenn es sich gar nicht vermeiden lässt, ich aber einige durchaus angesehene Strafverteidiger kenne, die grundsätzlich nur noch Freispruchverteidigungen bzw. sog. "Konfliktverteidigungen" durchführen, da sie das Vertrauen in eine faire Zusammenarbeit mit dem Gericht verloren haben.


    Fazit: Im Großen und Ganzen halte ich unsere Rechtsordnung für gut, vor dem Strafgericht mit seinem Amtsermittlungsgrundsatz kommt es aber nun einmal auf die Überzeugung des Gerichts an und eine Überzeugung ist selbst dann auch subjektiv, wenn sie sich aus den in der Hauptverhandlung ermittelten Fakten ergibt. Das Wort "Schutzbehauptung" dürfte wohl eines der häufigsten in unserem Strafgerichtsurteilen sein, oft natürlich auch zu Recht.


    Grüße, Harry

  • Kurze Nachricht an alle, die ja meinen, es wird nie was draus:


    heute gerade die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Nötigung im Starßenverkehr nachrichtlich erhalten.


    Wir hatten für einen Mandanten Strafantrag gestellt.


    Im Ergebnis wird das Verfahrn wohl nach § 153 a StPO eingestellt, aber eben gegen Zahlung einer Geldbuße.


    Im Wesentlichen hängt die Lust zur Strafverfolgung der Behörden auch davon ab, wie detailliert und lebensnah, ohne zu schwafeln, dargestellt wird.


    Wenn also jemand so eine Anzeige fertigt, ruihig schriftlich fertigen, kurz halten, aber den wesentlichen Sachverhalt und vor allem KONKRETE Gefährdungsmomente schildern.


    Mit Aussage gegen Aussage hat das alles nichts zu tun. Wen die Staatsanwaltschaft für glaubwürdig hält, folgt sie auch.


    Und wer sich was hat zu Schulden kommen lassen im Straßenverkehr gibt meist recht eigenwillige Ansichten des Geschehens wieder :D


    Der Anzeigende IST Zeuge, anklagen tut der Staatsanwalt.

  • Desöfteren hat man dann auch mit Wiederholungstätern zu tun. Sind die schon einmal im Straßenverkehr oder auch woanders aufgefallen, so rückt eine Verurteilung immer näher an den Angeklagten, obwohl es ja im Verfahren nur im Strafmaß und nicht in der Wahrheitsfindung erheblich sein sollte.


    Xian

  • Hallo,


    so heute kam ein Brief von der Staarsanwaltschaft:



    Ermittlungsverfahren gegen Manfred XXXX wegen Nötigung



    Sehr geehrter Herr XXXXX,


    ich habe das Verfahren nunmehr endgültig eingestellt, nachdem die Auflage erfüllt worden ist. Die Tat kann hiernach gemäß § 153 a Abs. 1 Satz 4 Strafprozessordnung nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.


    Ihr etwaigen zivilrechtlichen Ansprüche werden durch die Einstellung des Verfahrens nicht berührt.


    Hochachtungsvoll



    Staatsanwältin



    Ein Anruf bei der Staatsanwalt hat ergeben, daß die Auflage eine Geldbuße war.


    Naja, dafür daß ich keinen Zeugen für die Tat hatte, ist das Ergebnis schon zufriedenstellend.



    SABIM !

    Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe stets auf morgen !

  • dann hats ja was gebracht... Weißt du zufällig, wie teuer die Strafe für den anderen war?

  • Vorgestern bin ich nach der Schule noch in die Stadt gefahren, da war eine 4 Spurige Straße jeweils 2 Spuren hin und zurück, ich fahre etwa mit 60 links an einem 306 vorbei (sonst alles frei) auf einmal setzt er den Blinker und zieht raus.
    Ich musste auf die entgegengesetzte Spur ausweichen weil der nette Opa mir sonst voll rein gefahren wäre.
    Wie gesagt zum Glück war alles frei. Ich überholte ihn dann.
    Etwas weiter an der Ampel fährt er neben mich, und fuchtelt mit den Armen und schreit rum.
    Da machte ich die Scheibe runter und fragte ihn ob er den einen Rückspiegel hätte (nicht Frech, ich musste mich wirklich beherrschen) und da schrie er nur noch " Ich habe dein Nummernschild aufgeschrieben, ich mache eine Anzeige" Dabei schaltet die Ampel auf Grün und ich lächelte nur und fuhr weiter.


    Jetzt meine Frage was kann passieren? Ich habe wirklich nichts gemacht. Ohne irgendwelche beweise kann der alte Herr doch nicht machen oder?
    Nur anders rum habe ich auch keine Beweise dass er mir beinahe Reingefahren ist.

  • ach da passiert nix der alte sack droht nur


    aber hey auto fahren is ja gar nix


    ich vor 1 jahr noch 70iger roller gefahren


    fahre abends mit freundin hinten drauf zum MacDOnald (landstrasse...)


    fahre mittig etwas links auf meiner spur bei 80kmh würde ich sagen kommt so ein scheiss vw bus und bremst hinter mir ab fährt dicht auf mit nebellampen fernlicht ... überhohlt mich danach und schneidet mich voll zwischen meinen aussenspiegel und seiner seite waren höchstens 5cm


    an der ampel muss er vor mir anhalten meine freundin meinte auch es wäre voll knapp gewessen da bin ich ausgerastet ...
    seitenständer raus und vormaschiert habe seine tür aufgerissen und ihn eine auf die nasse gegeben der hat vieleicht blöd geklotzt :p


    anzeigt hat er mich net
    2 aussagen gegen eine ;)


    scheiss drängler und idioten da draussen


    ne aber bei sowas wird beschützerinstikt oder sowas wach da raste ich eben mal aus ....


    cya

  • Zitat

    an der ampel muss er vor mir anhalten meine freundin meinte auch es wäre voll knapp gewessen da bin ich ausgerastet ...
    seitenständer raus und vormaschiert habe seine tür aufgerissen und ihn eine auf die nasse gegeben der hat vieleicht blöd geklotzt :p


    Wie bitte?! :mad:
    Selbstjustiz, oder was?! Bist Du da auch noch stolz drauf?! :confused: :flop:


    Zitat

    scheiss drängler und idioten da draussen


    Zu mind. einer der Gruppen scheinst Du zu gehören!


    *kopfschüttel*

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • ja selbstjustiz anosnsten bekommt so einer ja eh keine gescheite straffe


    ist genau so wie mit kinderfickern die 2jahre bewährung bekommen
    bin kein schläger aber bei sowas kriesch plack

  • Zitat

    Original geschrieben von ThaFUBU
    ja selbstjustiz anosnsten bekommt so einer ja eh keine gescheite straffe


    Genau dann wird der Spieß umgedreht, und du bist wegen einer dummheit z.B. vorbestraft.
    Sorry, aber sowas kann ich auch nicht verstehen.


    MfG
    André

    Wer oder was ist Schmidts Katze?
    Und warum ist sie so schnell?


    Smirnoff Vernichter und Nr. 18 im S///-Lampenbesiter-Club.

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