Haus per Zwangsversteigerung gekauft

  • Hallo zusammen,


    wenn jemand was weiß, dann die Jungs und Mädels vom TT.
    Daher stelle ich meine Frage einfach mal hier, vielleicht ist ja ein Rechtspfleger oder Anwalt hier, der mir eine persönliche Einschätzung geben kann.


    Folgender Fall:
    Es wurde ein Haus per Zwangsversteigerung gekauft.
    Der bisherige Eigentümer bewohnt das Haus selbst (noch).


    Nach erfolgtem Zuschlag meldet sich ein Mieter, der in diesem Haus einen Raum zu Bürozwecken angemietet und bereits > 10.000 EUR Mietvorauszahlungen geleistet haben will.


    Was ich schon weiß:
    Da der "Mieter" seine Forderung der Mietvorauszahlung nicht vor dem Versteigerungstermin beim Amtsgericht angezeigt hat, muss der neue Eigentümer diese nicht übernehmen.


    Was ich nicht weiß:
    Gilt der Mietvertrag dennoch?
    Will sagen: steht dem "Mieter" nun eine 3-monatige Kündigungsfrist zu, oder kann der neue Eigentümer dieses Mietverhältnis als nicht existent ansehen?


    Vielleicht findet sich ja jemand mit Sachverstand?!
    Gruß
    PSR

  • Hallo!


    Bei uns hatten wir vor etwa 10 Jahren in etwa den gleichen Fall. Eigentümer und ein Mieter wohnte im ersteigerten Haus.


    Nach der Versteigerung musste der ehemalige Eigentümer sehr kurzfristig das Haus räumen. Ich glaube er hatte 14 Tage Zeit.


    Der Mieter allerdings hatte ganz normale Kündigungsfristen.


    Wusstet ihr denn vorher von dem Mietverhältnis?



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Mietverhältnis


    Hallo.


    Wir wussten nichts von diesem Mietverhältnis.
    Zumal - so denke ich - erst NACH dem ZVG-Termin geschlossen und rückdatiert wurde.
    Normale Kündigungsfrist wollen wir eigentlich gerne vermeiden.
    Zumal - so sieht es jetzt aus - wir schon den Eigentümer zwangsräumen lassen müssen.

  • Ich will dir ja nicht die Hoffnung nehmen, aber du weißt wie lange das Prozedere einer Räumungsklage dauert? Beim ehemaligen Eigentümer sollte das kein Problem werden, aber bei dem Mieter wird es ein Problem, wenn er sich stur stellt.


    Vor allem wirst du wahrscheinlich nicht beweisen können das der Mietvertrag erst nachträglich geschlossen wurde.


    Wir haben damals dem Mieter sogar Geld geboten, damit er auszieht. Hat aber leider auch nichts genutzt. :(



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!