Hallo zusammen,
wenn jemand was weiß, dann die Jungs und Mädels vom TT.
Daher stelle ich meine Frage einfach mal hier, vielleicht ist ja ein Rechtspfleger oder Anwalt hier, der mir eine persönliche Einschätzung geben kann.
Folgender Fall:
Es wurde ein Haus per Zwangsversteigerung gekauft.
Der bisherige Eigentümer bewohnt das Haus selbst (noch).
Nach erfolgtem Zuschlag meldet sich ein Mieter, der in diesem Haus einen Raum zu Bürozwecken angemietet und bereits > 10.000 EUR Mietvorauszahlungen geleistet haben will.
Was ich schon weiß:
Da der "Mieter" seine Forderung der Mietvorauszahlung nicht vor dem Versteigerungstermin beim Amtsgericht angezeigt hat, muss der neue Eigentümer diese nicht übernehmen.
Was ich nicht weiß:
Gilt der Mietvertrag dennoch?
Will sagen: steht dem "Mieter" nun eine 3-monatige Kündigungsfrist zu, oder kann der neue Eigentümer dieses Mietverhältnis als nicht existent ansehen?
Vielleicht findet sich ja jemand mit Sachverstand?!
Gruß
PSR