Autoversicherung - Jahresfahrleistung

  • Hallo,


    könnt ihr mir mal bei folgender Sache Durchblick verschaffen:


    heute vor genau 1 Jahr habe ich einen Gebrauchtwagen angemeldet, der Kilometerstand war 85.000 und ich habe als Jahresfahrleistung 15.000 km angegeben.
    Damit war ich dann ja auf der sicheren Seite bis zu einer Laufleistung von 100.000 km.


    Im Herbst zeichnete sich dann schon ab daß ich mit einer Jahresfahrleistung von 15.000 km nicht hinkomme. Also Versicherung informiert, Jahresfahrleistung auf die Höchstufe, also 50.000 km, geändert.


    Nachdem ich also erst bis zu einem Tachostand von 100.000 "freigeschaltet" war, die Laufleistung dann auf 50.000 hochgesetzt habe, dürfte ich dann also bis zu einem Kilometerstand von 135.000 km auf der sicheren Seite gewesen sein.


    Soweit eigentlich klar.


    So, und jetzt kommt das, was ich nicht kapiere:


    De facto hab' ich momentan 112.500 auf der Uhr, aufgrund beruflicher Änderungen ist meine jährliche Fahrleistung aber gesunken und ich habe jetzt, passend zum Jahrestag, wieder auf 15.000 km/Jahr herabgestuft. War auch kein Problem, hat die Versicherung erledigt.


    Meine Frage ist nun: bis zu welchem Kilometerstand bin ich nun versichert?


    In der Theorie hatte ich ja zuerst bis 100.000 "freigeschaltet", die Laufleistung dann auf 50.000 hochgesetzt - war also demnach bis 135.000 auf der sicheren Seite.


    Bin ich jetzt bis zu einem Tachostand von 150.000 versichert (135.000 + die neuen 15.000)?


    Ich bin bei der Veränderung jetzt nicht nach dem aktuellen Kilometerstand gefragt worden, man kann also nicht sagen daß jetzt einfach die realen 112.500 genommen werden und ich nun 15.000 Kilometer fahren kann, also bis zu einem Tachostand von 127.500.
    Denn die Vesicherung weiß gar nicht ob ich die 50.000 vom letzten Jahr verbraucht habe oder nicht, die kennen ja gar nicht meinen wirklichen momentanen Kilometerstand.


    Wie sieht's denn nun aus? Wie lange, wie weit bin ich jetzt versichert?

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Re: Autoversicherung - Jahresfahrleistung


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Wie sieht's denn nun aus? Wie lange, wie weit bin ich jetzt versichert?


    AFAIK ist man immer versichert, auch wenn man die angepeilte Km-Zahl überschritten hat. Die Versicherung darf im Schadensfall nicht die Leistung verweigern (gab es mal ein Urteil zu, ggf. googeln).


    Im Schadensfall wirst Du dann ggf. nachzahlen müssen, wenn Du den Km-Stand überschritten haben solltest.


    Ich würde an Deiner Stelle meinen Versicherungsberater kontaktieren, ihm die Situation schildern und den aktuellen Km-Stand durchgeben, damit es keine Mißverständnisse gibt.

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Geht es nicht um die Jahresfahrleistung? Also nicht um die Gesamtkilometerzahl auf deinem Tacho sondern jeweils um die aktuelle Laufleistung im Versicherungszeitraum?

  • Und wo liegt da der Unterschied, ob er die Jahreslaufleistung zum Gesamtstand addiert oder es extra hinschreibt? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Geht es nicht um die Jahresfahrleistung? Also nicht um die Gesamtkilometerzahl auf deinem Tacho sondern jeweils um die aktuelle Laufleistung im Versicherungszeitraum?


    Klar, es geht natürlich immer um die Fahrleistung in einem Jahr. Aber wenn ich angebe daß ich 15.000 km fahre müßte die Versicherung, um zu wissen daß ich die nicht wesentlich überschreite, daran interessiert sein bei jeder Veränderung den km-Stand abzufragen um zu wissen wieviel ich in dem Jahr gefahren bin.


    Ansonsten könnte man ja theoretisch 1 Monat eine Fahrleistung von 100.000 km angeben, 1x den entsprechenden Beitrag zahlen und dann in den nächsten 5 Jaren *angeblich* nur 5000 km fahren und den entsprechend niedrigen Beitragssatz zahlen obwohl man in Wirklichkeit viel mehr km abspult.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von zealot
    Und wo liegt da der Unterschied, ob er die Jahreslaufleistung zum Gesamtstand addiert oder es extra hinschreibt? ;)


    Man versichert doch nicht das Auto bis zu Kilometerstand sowieso, sondern man vereinbart eine Laufleistung im jeweiligen Versicherungsjahr. Der Tachostand dient dabei natürlich als Meßinstrument, das ist schon klar.


    Nur wenn ich z.B. für Versicherungsjahr 1 eine Laufleistung von 15.000km vereinbare und für Versicherungsjahr 2 von 50.000km, dann addiere ich doch nicht 65.000km auf den Tacho, sondern ich habe eben einmal 15.000km und einmal 50.000km in den jeweiligen Abrechnungszeiträumen!?


    Das wäre meine Frage, es ist keine Feststellung. ;)


    Ich denke/dachte eben, man ist nicht bis zu einem KM-Stand versichert, sondern innerhalb des vereinbarten Rahmens im jeweiligen Abrechnungszeitraum und das ist schon ein Unterschied, daher ja die Ausgangsfrage. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Ich denke/dachte eben, man ist nicht bis zu einem KM-Stand versichert, sondern innerhalb des vereinbarten Rahmens im jeweiligen Abrechnungszeitraum und das ist schon ein Unterschied, daher ja die Ausgangsfrage. ;)


    Wie gesagt man ist generell immer versichert, nur muss man eine Überscheietung der Jahresfahrleistung ggf. nachzahlen.


    Da die Versicherung nicht permanent den Km-Stand abfragt muss man dann schon Jahresfahrleistungen addieren.
    Angabe Jahr 1: 15.000 km
    Angabe Jahr 2: 50.000 km


    Im Dez. von Jahr 2 passiert nun ein Unfall. Der aktuelle Km-Stand wird von Vers. abgefragt. Annahme: 80.000.


    Dann ist man nach Adam Riese 15 TKM zu viel gefahren und muss dementsprechend nachzahlen.

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Ah, oui, j'ais compris. Mein Gedankengang ist also graue Theorie. ;)


    Aber wenn die Versicherung die Zwischenstände nicht abfragt/abgefragt hat, dann wiederum stellt sich doch die Ausgangsfrage gar nicht!? :confused:


    Ich steh' auf dem Schlauch. :D

  • OK, aber nehmen wir an Du schöpfst im 2. Jahr die 50.000 nicht voll aus, sondern fährst de facto nur 20.000 km.


    Dann hast Du eine unproblematische Freigabe ohne Nachzahlungen im Unfall-Fall ;) bis 65.000 km Tachostand, in Wirklichkeit bist Du aber ja nur 15.000 im 1. und 20.000 im 2. Jahr gefahren, hättest also real nur 35.000 verbraten.


    Jetzt könntest Du also im 3. und 4. Jahr angeben daß Du angeblich nur 1000 km fährst, obwohl es real womöglich 15.000 sind, denn Du hättest ja noch eine dicke "Reserve" aus dem 2. Jahr.


    Das kann aber ja nicht das Interesse der Versicherung sein. Die müßten doch wollen daß man sich für 15.000 km Fahrleistung versichert - und entsprechende Prämie zahlt - wenn man 15.000 km fährt...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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