Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • Hallo


    Ich möchte mein arbeitsverhältnis zum 01.08.2005 Kündigen. meine derzeitige Kündigungsfrist beträgt 4 wochen zum 15. oder zum Monatsende.



    Leider weis ich nicht genau was ich in die Kündigung reinschreiben soll. Ich möchte Kündigen da mir die arbeit keinen spaß mehr macht in dem unternehmen in dem ich jetzt beschäftigt bin un dich zum 01.08. in einem anderen unternehmen anfangen könnte.


    Die Kündigung mus ich morgen früh abgeben da ich meinen Chef erst wieder am mittwoch sehe und bis dahin die Zeit nicht mehr ausreicht.


    dobine

  • Du brauchst Deine Kündigung nicht begründen, kannst also einfach sachlich und nüchtern reinschreiben:


    "Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum 01.08.2005" Unterschrift und gut ist...


    CH


    EDIT:
    Ach ja und lass Dir den Empfang quittieren


    EDIT 2:


    Und hier noch ein Muster:


    Kündigungschreiben

  • Re: Kündigung des Arbeitsverhältnisses



    Zuerst einmal würde ich nicht einfach kündigen, sondern einen Abwicklungsvertrag aushandeln! Gerade in der heutigen Zeit kann man dafür, dass man seinen Arbeitsplatz freiwillig räumt, richtig Geld einsacken.


    Frag doch mal deinen disziplinarischen Vorgesetzten bzw. den Personalchef.


    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Re: Re: Kündigung des Arbeitsverhältnisses


    Zitat

    Original geschrieben von marlborolights


    Frag doch mal deinen disziplinarischen Vorgesetzten bzw. den Personalchef.


    ob das in ner Arztpraxis was bringt?
    Ich mein bei uns bei Big-T gibts ja Auflösungsverträge und ab und zu dann auch ne Abfindung, aber in ner Arztpraxis?


    CU
    Dennis

  • Re: Re: Re: Kündigung des Arbeitsverhältnisses


    Zitat

    Original geschrieben von dob
    ob das in ner Arztpraxis was bringt?
    Ich mein bei uns bei Big-T gibts ja Auflösungsverträge und ab und zu dann auch ne Abfindung, aber in ner Arztpraxis?


    CU
    Dennis


    Hi Dennis,


    das sie in einer Arztpraxis arbeitet, wußte ich ja nicht, sie schreibt ja nur "Unternehmen"!


    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Hallo,


    Zitat

    Zuerst einmal würde ich nicht einfach kündigen, sondern einen Abwicklungsvertrag aushandeln!


    Erstens heisst dies Aufhebungsvertrag und zweites gibt es Abfindungen nur dann, wenn Stellenabbau gemacht wird und dann jemand freiwillig geht.


    Wenn jemand kündigt, weil ihm der Job stinkt und die Stelle dann neu besetzt werden muss, gibt es einen feuchten Händedruck und tschüss.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Hallo,



    Erstens heisst dies Aufhebungsvertrag und zweites gibt es Abfindungen nur dann, wenn Stellenabbau gemacht wird und dann jemand freiwillig geht.


    Es gibt sowohl einen Aufhebungs- als auch einen Abwicklungsvertrag!


    Abfindungen gibt es übrigens auch bei betriebsbedingten Kündigungen, dafür muß man nicht freiwillig gehen.


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Wenn jemand kündigt, weil ihm der Job stinkt und die Stelle dann neu besetzt werden muss, gibt es einen feuchten Händedruck und tschüss.


    Aus genau diesem Grunde sollte sie ja eben nicht sofort kündigen, sondern verhandeln, in der heutigen Zeit sind viele Unternehmen einem solchen Deal nicht abgeneigt.

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Hallo,



    Erstens heisst dies Aufhebungsvertrag und zweites gibt es Abfindungen nur dann, wenn Stellenabbau gemacht wird und dann jemand freiwillig geht.


    Wenn jemand kündigt, weil ihm der Job stinkt und die Stelle dann neu besetzt werden muss, gibt es einen feuchten Händedruck und tschüss.


    Nicht ganz. Auch bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den AN kann ein Abwicklungsvertrag aufgesetzt werden. vor allem dann, wenn der MA entwede rSachleistungen (Wohnung, Dienstwagen o.ä.) von de rfirma erhalten hat, oder wenn der Mitarbeiter außerordentlich lange in de rfirma tätig war, woraus sich evtl. Nachforderungen - Urlaubsgeld, 13. Gehalt o.ä. ergeben könnten.


    du hast insofern aber doch recht, weil nämlich in den meisten Fällen keine Punkte offen bleiben. Wer kündigt geht, gibt die Schlüssel ab und gut, daher ist der Aufhebungsvertrag die günstiger Alternative.


    Grüße


    M.
    (der genau das auch schon durch hat!)

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