Inkasso-Ärger nach außerordentlicher 1&1-Kündigung. Was nun?

  • Hallo,


    nach der Erhöhung des VoIP-Tarifs (Wegfall 100 Freiminuten) habe ich meinen 1&1 DSL-Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich gekündigt und die Einzugsermächtigung widerrufen. 1&1 hat die Kündigung nicht mit sofortiger Wirkung anerkannt, sondern nur zu einem Termin 1,5 Monate später. Obwohl ich ein Recht zur sofortigen Kündigung hatte, habe ich mich - leider - nicht gewehrt, die 1,5 Monate Grundgebühr war mir der Stress nicht wert. Ich dachte, alles sei erledigt.


    Ich habe also daraufhin noch drei Rechnungen erhalten - die erste über knapp 14 Euro, einmal 0,45 cent und einmal 1,88 Euro. Auf der Rechnung mit den 14 Euro war vermerkt, dass das Geld von meinem Konto abgebucht wird, auf den anderen beiden (wie ich im Nachhinein festgestellt habe) nicht mehr. Obwohl zumindest auf der Rechnung mit den 14 Euro noch vermerkt war, dass sie von meinem Konto abgebucht wird, ist dies nicht geschehen. Ich hatte nicht daran gedacht, das auf dem Kontoauszug zu kontrollieren. Eine Zahlungserinnerung oder meinetwegen auch kostenpflichtige Mahnung habe ich von 1&1 niemals erhalten - bei irgendeiner Mitteilung von 1&1, dass es noch offene Beträge gibt, die nicht abgebucht werden, hätte ich die Summe natürlich sofort überwiesen.


    Eine Zeit später kam ein Brief von BFS finance Inkasso: 1&1 hätte ihre Forderung über insgesamt 15 Euro und 17 cent an sie abgetreten. Zusammen mit zusätzlichen Inkassogebühren in höhe von knapp 24 Euro sollte ich das Geld innerhalb einer sehr kurzen Frist an das Inkassobüro überweisen.


    Erst durch diesen Brief ist mir aufgefallen, dass es noch offene Rechnungen gibt, die 1&1 nicht von meinem Konto abgebucht hat. Da ich keine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten habe, war ich der Ansicht, mich nicht in Verzug befunden zu haben. Umgehend habe ich die Hauptforderung von 15,17 Euro an das Inkasso-Büro überwiesen und einen Brief per Einschreiben mit folgenden Punkten hinterhergeschickt:


    - "Ich stelle fest, dass dem schreiben keine Vollmacht oder Abtretungserklärung beilag und rüge dies. Unabhängig davon lege ich Ihnen gerne ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Sachverhalt dar."


    - Ich habe den Sachverhalt wie oben geschildert, insbesondere, dass ich niemals eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten habe und dass auf der Rechnung noch vermerkt war, dass das Geld von meinem Konto abgebucht wird.


    - Kopien der Rechnungen habe ich angehängt


    - "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht habe ich die 15,17 Euro umgehend nach Erhalt Ihres Schreibens angewiesen. Da ich niemals eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten habe und mir die 1&1 Internet AG auf der Rechnung vom 05.04.2005 mitgeteilt hat, dass sie die Summe von meinem Konto einzieht, weise ich die Inkasso- und Mahnkosten zurück. Hätte mich die 1&1 Internet AG darauf hingewiesen, dass sie nicht wie auf der Rechnung angekündigt die Summe von meinem Konto eingezogen hat, hätte ich das Geld sofort überwiesen."


    Dann habe ich auf Antwort gewartet, die am 16.06. hier ankam: Keine inhaltliche Äußerung zu den von mir angeführten Punkten, sondern nur die erneute Aufforderung, die Inkasso-Gebühren in Höhe von 23,78 Euro bis zu 26.06. zu überwiesen, sonst werde die Sache an einen Rechtsanwalt weitergegeben. Ich fühlte mich nach wie vor im Recht, weil ich allerdings zur Zeit viel zu tun und keine Zeit weitere Auseinandersetzungen un 20 Euro hatte, habe ich die 23,78 auch noch einfach hinterher überwiesen. Ich dachte, damit sei die Sache endgültig erledigt.


    Denkste: Als ich wenig später bei Quelle bestellen wollte, bekam ich von Quelle die Auskunft, eine Bestellung sei nicht möglich - wegen fehlender Bonität. Vorher waren Lieferungen von Quelle an mich kein Problem. Wegen dieser Sache bin ich offensichtlich in irgendeine Inkasso-Datei geraten. Obwohl alles bezahlt ist - und meiner Meinung nach sogar mehr, als an Forderungen berechtigt gewesen wäre, tauche ich jetzt offensichtlich in irgendwelchen Schulderdateien auf, die mich daran hindern, woanders Verträge abzuschließen oder etwas zu bestellen.


    Jetzt meine konkreten Fragen:


    1.) War ich mit der Zahlung überhaupt in Verzug, wenn ich von 1&1 niemals eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten habe und auf der Hauptrechnung noch vermerkt war, dass das Geld von meinem Konto abgebucht wird?


    2.) Kann 1&1 unter diesen Bedingungen die Sache einfach an ein Inkasso-Büro abgeben? Waren die - von mir ja bezahlten - Inkasso-Gebühren berechtigt?


    3.) Wie kann ich am besten herausfinden, in was für eine Inkasso-Datei oder sonsitiges ich geraten bin? Wer ist da der Ansprechpartner, 1&1 oder das Inkassobüro? Wie gehe ich am besten vor, um das herauszufinden?


    4.) Kann ich irgendwie dagegen vorgehen, dass ich offensichtlich durch den wie oben geschilderten Vorgang in eine solche Datei geraten bin? Wenn ja, wie sorge ich dafür, dass das wieder gelöscht wird?


    Ich weiss, dass das hier kein Forum zur Rechtsberatung ist, aber vielleicht kann mir dennoch jemand helfen.


    Viele Grüße & vielen Dank im Vorraus,


    PvD

  • Ich kann dir zwar nicht unbedingt weiterhelfen, aber meine LAG hat ein ähnliches Problem:
    Sie hatte von 1&1 einen Internet DSL Tarif. Hat diesen per E-Mail gekündigt. Darauf folgten 4 Monate schweigen (auch Abbuchungen wuren eingestellt). Plötzlich erhält Sie wieder Rechnungen und Mahnungen die in jeder Hinsicht unschlüssig sind.
    Nun bleibt Sie auf der Lauferei und den ggf. RA Kosten hängen.
    Für mich stehen die mittlerweile auf mobilcom Ebene.

    Was nicht auf Wahrheit aufgebaut ist, kann sich nur durch Gewalt und Tücke aufrecht erhalten.
    Henri Barbusse *1873

  • Re: Inkasso-Ärger nach außerordentlicher 1&1-Kündigung. Was nun?


    Zitat

    Original geschrieben von van Dusen
    Hallo,


    nach der Erhöhung des VoIP-Tarifs (Wegfall 100 Freiminuten) habe ich meinen 1&1 DSL-Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich gekündigt und die Einzugsermächtigung widerrufen. 1&1 hat die Kündigung nicht mit sofortiger Wirkung anerkannt, sondern nur zu einem Termin 1,5 Monate später. Obwohl ich ein Recht zur sofortigen Kündigung hatte, habe ich mich - leider - nicht gewehrt, die 1,5 Monate Grundgebühr war mir der Stress nicht wert. Ich dachte, alles sei erledigt.


    (...)

    Bin ich schizophren? ;) Der Beitrag hätte 1:1 von mir sein können. Mit der Abänderung, dass mein Vertrag noch bis Januar 2006 laufen soll.


    Ich habe mich daraufhin sofort gewehrt, nachdem mir dennoch Geld abgebucht wurde, ich das zurückbuchen lassen habe, da keine Ermächtigung mehr vorlag und darauf eine Mahung erhielt. 1&1 beharrt laut Hotline weiter auf dem Vertrag und will mir keine endgültige Abrechnung bis zum (außerordentlichen) Kündigungsdatum vorlegen, schriftlich erhielt ich eh nicht die von mir geforderte Kündigungsbestätigung. (Kann auch daran liegen, dass meine eMail-Adresse nicht aktiv ist. 1&1 ist dies aber bekannt). "Schriftlich" lässt zudem wenig Deutungsspielraum für juristisch geschulte Menschen. :rolleyes:


    Also habe ich nach 3maligem Hinundher-Schreiben per Einschreiben dann beschlossen, dass ich die Kosten für mich manuell ausrechne und diese denen noch überweise. Das waren glaub ich so ca. 10 Euro oder so.


    Das war vor 2 Wochen, seither kam (bisher) nichts mehr. Mal abwarten.


    P.S.: Juristisch hat dieser dubiose Laden für mich eh verloren. Wer regelmäßig Juradeppenbegriffe wie "Sonderkündigung" verwendet, "schriftlich" nicht versteht usw., dem ist nicht zu helfen.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Also Grundsätzlich bist du erst ab der ersten Zahlungserinnerung im Verzug, es sei denn, es ist ein fester Termin (sowas wie Überweisung immer am 12. des Monats). Bis zur ersten Mahnung musst du weder Verzugszinsen, noch Bearbeitungsgebühren oder sonstiges Zahlen! Die kosten die dir 1&1 via Inkassounternehmen in Rechnung stellt sind abzüglich der normalen Kosten in meinen Augen falsch! ich würde das gelt zurückverlangen sowie eine Korrektur dieser Inkassolisten sache fordern!


    Schau nach ob eine terminliche Zahlung vereinbart war, ansonsten fordere das Geld zurück!

    Original geschrieben von addictivebn Ich kann nachwievor schmerzfrei telefonieren, toi, toi,toi.
    zu den scharfen Kannten am K700

  • Auf den beiden Rechnungen mit den Mini-Beträgen steht in der Tat: "Zahlungsbedingungen: 10 Tage netto ab Rechnungsdatum." Auf der "großen" Rechnung mit den 14 Euro stand noch nichtmal das, sondern, dass das Geld von meinem Konto abgebucht wird. Das ist nicht geschehen.


    1&1 hat mir auf eine Anfrage per Mail zurück geschrieben:


    "Bitte beachten Sie, dass nach dem § 284 Abs. 3 BGB eine Mahnung nicht mehr erforderlich ist. Der Schuldner kommt jetzt 30 Tage nach dem Erhalt der Rechnung AUTOMATISCH in Verzug. Somit können wir Ihrem Wunsch, die Inkassoforderung einzustellen, nicht nachkommen. Zahlungen leisten Sie bitte ebenfalls nur noch auf das Konto des Inkassounternehmens."


    Das verstehe ich garnicht, da in §284 BGB irgendwas von Ersatz vergeblicher Leistungen anstelle von Schadensersatz steht, und es auch keinen Abs. 3 gibt. Haben die das erfunden, sich nur eine falsche Belegstelle ausgedacht, oder was geht ab?


    An wen richte ich mich mit der Fordung nach Korrektur der Inkasso-Dateien? Wie finde ich raus, in was für eine Kartei ich reingeraten bin? Ist da 1&1 oder das Inkasso-Büro der Ansprechpartner? Wie formuliere ich eine solche Forderung am besten? Auf welcher (rechtlichen) Grundlage begründe ich die Forderung?


    Viele Grüße,


    PvD

  • Glaub die meinen §286 III BGB :) Mein Tipp, geh einfach zum RA. Der kümmert sich um alles und du hast deine Ruhe.


    BTW: Satz1, Teilabschnitt 2 des dritten Absatzes sagt das du nur in Verzug gerätst, wenn auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen wurde. Stand das in den Rechnungen drinnen?

  • Zitat

    BTW: Satz1, Teilabschnitt 2 des dritten Absatzes sagt das du nur in Verzug gerätst, wenn auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen wurde. Stand das in den Rechnungen drinnen?


    Nein, das Wort "Verzug" oder ähnliches kommt in der Rechnung nicht vor. Ich werde dort auf garnichts hingewiesen, bis auf, dass die Rechnung innerhalb 10 Tagen netto zahlbar ist.


    Da ich eine Rechtschutzversicherung habe (die noch nie benötigt wurde) wäre der Weg zum Anwalt denkbar. Was für ein Anwalt mit welchem Fachgebiet wäre dafür prädestiniert?


    Viele Grüße,


    PvD

  • Glaub solche Sachen übernimmt jeder Anwalt. Sind Basics. Allerdings würd ich garnicht an die RSV denken. Die Kosten müssten bei dem Streitwert überschaubar sein. Ist das nicht so, das man die Kosten dann auf den Gegner abwälzen kann?


    Aah, seh gerade das nach Termin vereinbart worden ist. 10 Tage nach Erhalt der Rechnung. Das ist blöd. Da gerätst du automatisch in Verzug nach §286 II Nr.1 Aber das stand nur auf der einen Rehcnung, der geringeren, drauf oder?

  • Wann hat sich Inkasso bei dir gemeldet?


    Jetzt wäre interessant, ob er diesen Irrtum (1&1 schreibt, sie buchen ab, haben aber keine Einzugsermächtigung) von ihm zu vertreten ist. Ist dies nicht der Fall §286 IV


    §286 III sagt ja nur, dass er ab Zugang der Rechnung 40 Tage hat um sie zu begleichen und erst dann ("30 Tage nach _Fälligkeit_ und Zugang..."


    sind bis die Inkasso sich bei dir gemeldet hat 40 Tage vergangen, ist 1&1 eigentlich auf der rechtlich sicheren seite. Sie _müssen_ doch keine weiteren Zahlungsaufforderungen schicken, oder?

    Original geschrieben von addictivebn Ich kann nachwievor schmerzfrei telefonieren, toi, toi,toi.
    zu den scharfen Kannten am K700

  • Soweit ich das versteh lag ja eine Einzugsermächtigung vor, oder? Bei bambi lag keine Ermächtigung mehr vor... Desweg nwürde mich auch interessieren inwiefern das zu van Dusens Lasten ausgelegt werden kann. Schließlich war eine andere Zahlungsweise vereinbart und 1&1 ist demnach selber schuld wenn sie nicht abbuchen.


    Farglich ist auch ob van Dusen überhaupt an das Inkasso Büro leisten muss. Solange er keine Abtretungserklärung von 1&1 schriftlich erhalten hat, bzw. das Inkasso die Unterlagen vorgelegt hat (§410)

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