jopp, auf das die Frage: "Was hastn duuu für'n Handy" ... "kenn ich gar nich" ... wieder mehr werden
Sendo am Ende? Motorola übernimmt Entwickler
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Re: Garantie
ZitatOriginal geschrieben von Reiner39
Hallo Halloheute habe ich bei Bitronik nachgefragt wann ich mein sendo x zurückbekomme??
Ich hatte es eingeschickt Garantiefall !Tel. Auskunft.
Leider wird zur zeit kein sendo repariert weil die Firma Insolvenz ist.
Gegen eine Reparaturpauschale von ca 47 Euro bekomme ich es repariert zurück.
Wenn ich das nicht bezahlen möchte bekomme ich es unrepariert kostenfrei zurüchgesendet !
Schock schwerenot
und nun ????? :confused:Habt Ihr Erfahrung soll ich es auf eigene Kosten reparieren lassen??
oder noch etwas abwarten ob irgendjemand die Garantiefälle übernimmt ??Help Reiner
Also scheint sich zu bewahrheiten was ich vermutet habe. Wenn mein Handy defekt ist werde ich es wohl zum Händler zurückschicken.
Fraglich ist nur wer mir die Software bezahlt, die ja an die Geräte-Nr gebunden ist.Das muß ich dann wohl rechtlich prüfen lassen, wer in dem Fall welche Pflichten hat.
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Re: Re: Garantie
ZitatOriginal geschrieben von macros77
Das muß ich dann wohl rechtlich prüfen lassen, wer in dem Fall welche Pflichten hat.
Ganz einfach:
Die gesetzliche Gewährleistung. D.h. jeder der ein Sendo hat, welches älter als 6 Monate ist, kuckt dann ziemlich in die Röhre, da die FREIWILLIGE Herstellergarantie mit der Insolvenz des Unternehmens endet.
Zunächst ist der Händler verantwortlich, der das Gerät in Umlauf gebracht hat, danach würde die Garntie greifen, sofern es die Firma noch gibt oder ein alternatives Rep.Unternehmen welche die Garntieleistungen erbringt.
Michl
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Re: Re: Re: Garantie
ZitatOriginal geschrieben von Michl
Ganz einfach:Die gesetzliche Gewährleistung. D.h. jeder der ein Sendo hat, welches älter als 6 Monate ist, kuckt dann ziemlich in die Röhre, da die FREIWILLIGE Herstellergarantie mit der Insolvenz des Unternehmens endet.
Zunächst ist der Händler verantwortlich, der das Gerät in Umlauf gebracht hat, danach würde die Garntie greifen, sofern es die Firma noch gibt oder ein alternatives Rep.Unternehmen welche die Garntieleistungen erbringt.
Michl
Verwechselst du da nicht die Dauer der Beweislastumkehr mit der der Gewährleistung? Die gesetzliche Gewährleistung beträgt doch 2 Jahre...
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Tja das mit der Garantie ist schon ziemlich blöd. Mir wurde auch das Angebot gemacht, das Gerät für 47 Euro reparieren zu lassen. Da ich es dringend benötige (gerade wegen der Kalender-Funktion) bin ich auf den Vorschlag eingegangen. Die Dame am Telefon wollte nur noch Rücksprache mit einem Techniker halten und dann bekam ich die Info, das Handy sei irreparabel und Sie könnten es nicht mehr Austauschen (wegen Konkurs von Sendo).
Ganz Toll! Dadurch, daß Motorola Sendo nicht übernimmt, sondern sich nur die besten Stücke rauspickt bleibe ich auf dem Schaden sitzen. Den Händler kann ich auch nicht in Regress nehmen > Verweis auf die Herstellergarantie.Man bin ich Sauer!
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So leid es mir um die Betroffenen Handybesitzer tut bin ich doch heilfroh, dass das Sendo X als ich es vor einigen Wochen bestellte nicht lieferbar war...
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Zitat
Original geschrieben von TantoXic
So leid es mir um die Betroffenen Handybesitzer tut bin ich doch heilfroh, dass das Sendo X als ich es vor einigen Wochen bestellte nicht lieferbar war...
Trotz der ganzen Probleme ist mir das Sendo X das Geld wert gewesen. Hoffentlich hält es jetzt noch lange durch...
Mich nerven nur die ganzen Kratzer
:mad: -
Zitat
Original geschrieben von Sepp1234
Ich muß aber zugeben, die Taktik, jemanden zu engagieren, die Leute hier im Forum zu vertrösten und bei der Stange zu halten, hat dieses Ende sicherlich hinausgezögert.
Ganz genau :apaul: Die in die zehntausende, ach was sag ich hunderttausende gehenden zusätzlich verkauften Sendo X durch die Propaganda bei TT, haben Sendos 2004er Bilanz gerettet. :p
Du bist wirklich sehr clever dass du das aufgedeckt hast. Bist sicher BWL Student. :p
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Re: Re: Re: Re: Garantie
ZitatOriginal geschrieben von TantoXic
Verwechselst du da nicht die Dauer der Beweislastumkehr mit der der Gewährleistung? Die gesetzliche Gewährleistung beträgt doch 2 Jahre...Nö.
Die Beweislastumkehr ändert sich 6 Monate nach dem Kauf, d.h. wenn das Gerät älter ist dürfte es dem Kunden nahezu unmöglich sein, dem Händler nachzuweisen, daß das Gerät bei Übergabe schon Mängel aufgewiesen hat.
Michl
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Re: Re: Re: Re: Re: Garantie
ZitatOriginal geschrieben von Michl
Nö.Wieso nö? Die gesetzliche Gewährleistung beträgt nun mal zwei Jahre. Er hatte von Gewährleistung und sechs Monaten gesprochen -was ja falsch ist.
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