Ich habe nochmal einen Juristen gefragt. Die Aussage ist Folgende:
ZitatWas die da so machen bzw. schreiben ist natürlich "juristischer Quatsch" : Schweigen auf ein Angebot - hier Vertragsänderungsangebot von Debitel- gilt
- außer in Sonderfällen, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute sind - nicht als Annahme ! Kaufmann ist Dein Freund doch sicherlich nicht; auch dort gilt Schweigen übrigens nur bei sogenannten Kaufmännischen Bestätigungsschreiben als Annahme eines Angebots. Das alles liegt hier nicht vor.
Damit ist das -einseitige- Vertragsänderungsangebot durch Schweigen Deines Freundes darauf von ihm nicht angenommen worden: ein dementsprechender Änderungsvertrag ist damit nicht zustandegekommen. Auf das " Zeitmoment" - " wenn nicht innerhalb von 4 wochen widersprochen wird "- kommt es dabei nicht an.Man sollte die bislang gezahlte Pauschale auf jeden Fall
zurückverlangen; soweit sie vom Konto eingezogen wird, am besten durch Widerspruch gegen die Belastung.
Greetz
Chris