Handy bei amazon verkauft, ich soll jetzt nach nigeria schicken??

  • Zitat

    Original geschrieben von nokiafan76
    Wie meinst Du das denn nun Bongomann? Erklär mal....


    Ich denke mal so: Ursprünglich Bieterkreis eingeschränkt, d.h, es können nur Mitglieder aus Ländern mitbieten, in die tatsächlich verschickt wird, im konkreten Fall also nur welche aus Deutschland.


    Dann kommt der seriös wirkende Schweizer und bittet, mitbieten zu dürfen. Daher lockert Bongomann die Teilnahmebedingungen, so dass wieder jedes Mitglied aus jedem Land mitbieten kann (einzelne Länder, z.B. also die Schweiz kann man IMHO nicht freigeben).


    Da liegt der Verdacht nahe, dass die Schokos den Schweizer nur als Strohmann vorschicken, um an dieser - ursprünglich für sie unzugänglichen Auktion- teilnehmen zu können.



    Ich frage mich aber:


    1. Ob die Änderung der Bieterverwaltung bei einer bereits laufenden, bebotenen Auktion überhaupt greift


    2. Ob man dann, statt an der Bieterverwaltung zu hantieren, nicht einfach noch ein Land hinzufügen kann, in das versendet wird, hier eben die Schweiz.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • So sehe ich das auch Booner!
    Ich habe den Bieterkreis der eingeschränkt war auf Deutschland erweitern können gestern Abend. Wenn man es bearbeitet bzw. auf "Einstellungen bearbeiten" geht dann kann man es abändern.


    Ich werde diesen "seriösen" Schweizer auf jeden Fall mal anschreiben...

  • Ich glaube, man sollte hier nochmal ein kleines Missverstaendnis aufklaeren:


    WesternUnion ist keine Ueberweisung, sondern fuer den VERKAEUFER das absolut sicherste Zahlungsverfahren. Wenn der das Geld cash in der Hand hält, ist für ihn das Geschäft gelaufen und es kann nie und unter keinen Umständen zurückgeholt werden.
    Also kann er die Ware losschicken (oder auch nicht, ganz nach belieben).


    In vielen WU-offices (gerade in Afrika, denn da gibts oft keine Personaldokumente), kann man sein Geld ganz anonym, nur mit der Transaktionsnummer abholen (und behalten *lol*)


    Eine Banküberweisung kann in Deutschland zwar nicht zurückgerufen werden (Wenn die einmal gutgeschrieben ist, dann ist das unwiderruflich), allerdings gibts nen kleinen und gern verwendeten Trick:
    Man schreibt als Absender zwar die richtige Kontonummer, aber einen geringfügig falschen Empfängernamen auf. Das geht erstmal durch, allerdings kann sich der Absender die Ueberweisung später zurückholen (oder der Bankrechner merkt das nach ein paar Tagen mal).
    Dann ist der Empfänger seine Gutschrift wieder los und kann auch nichts machen.
    Sowas ist mir mal bei einem ebay-Verkäufer passiert: Der konnte seinen Konto-Namen in seiner Kontakt-mail nicht richtig schreiben und plötzlich nach zwei Tagen hatte ich das Geld wieder auf dem Konto. Der VK hatte schon losgeschickt und war beleidigt *lol*
    Ich habe ihm dann das Geld nochmal unter seinem richtigen Namen geschickt, aber warum manche sich gleich so aufregen müssen *gggg*


    Das wurde aber alles schon so oft gesagt.....

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