ZitatOriginal geschrieben von nutellatoast
IMHO seid ihr da etwas voreilig. In der Kaskoversicherung werden weder Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder gar die Wertminderung des Fahrzeugs erstattet. Zumindest nicht ohne ausdrückliches hinzubuchen dieses Services.
Gilt das sowohl für die Teilkasko als auch für die Vollkasko?
Ich bin dummerweise davon ausgegangen, dass dieser Schaden von dem VW Händler (bzw. seiner Versicherung) getragen wird....