Hagelschaden bei PKW, wie gehts weiter ? Alles über die Versicherung regeln ?

  • Zitat

    Original geschrieben von jabrokoss
    hallo,


    jeder geschädigte hat das recht, seinen gutachter selber zu wählen! und wenn die versicherung ein gutachten möchte, dann zahlt die es auch.


    Genau, aber nicht den "Gegengutachter", sondern eben nur den bereits [von ihr] Beauftragten.

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Genau, aber nicht den "Gegengutachter", sondern eben nur den bereits [von ihr] Beauftragten.


    sorry, wenn es um ein gegengutachten geht, dann nicht.


    aber: den ersten gutachter darf imho der geschädigte bestimmen.


    bei mir war es letztes jahr so, dass die versicherung gefragt hat, ob sie einen schicken soll und ich verneint habe. wozu hat man freunde bei der dekra?

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Du darfst den Gutachter bei einem dir zugefügten Haftpflichtschaden selbst bestimmen. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.


    Im Kaskobereich wird der Gutachter von der Versicherung bestellt und bezahlt.

    Irren ist menschlich; aber wenn man richtigen Mist bauen will, braucht man einen Computer!!!

  • Sicherlich mußt Du solch einen Schaden angeben!!! Ansonsten könnte man Dich wegen arglister Täuschung belangen.


    Also im Kaufvertrag gibt es neben der Klausel Unfallwagen eigentlich immer noch auszufüllen, ob sonstige Beschädigungen wie Hagelschäden vorgelegen haben.

  • Hi,


    so die Schadenmeldung ist angekommen. Mein Autohaus hat mir erklärt wie es weiter geht. Die SV meldet sich bei mir und schaut den Wagen an, dann bekomme ich ein Schadensgutachten.


    Mit dem Schadensgutachten soll ich zum Autohaus kommen und die gehen das mit mir genau durch ob wirklich alles abgedeckt ist. Wenn nicht gibt es ein Gegengutachten.


    Also erstmal abwarten, kann sein das das Gutachten okay ist. Eine Wertminderung gibt es auch.


    Gruß


    Maretzky

  • Hi,


    so das Gutachten ist da und meine Werkstatt hat es sich auch schon angeschaut, sieht alles gut aus.


    Eine Wertminderung gibt es bei Kaskoschäden nicht, auch wenn der Wagen ca. 7 Tage bei der Werkstatt ist gibt es keinen Ersatzwagen. ( gibt es schon aber der muss selber bezahlt werden )


    Hätte nicht gedacht das es nur ein Schaden von 2300.-Euro ist, da der Wagen kompl. verbeult ist !


    Nun gut der Schaden wird repariert und gut. Da ich den Schaden beim Verkauf mit angeben muss habe ich wohl einen Verlust von ca. 500-1000 Euro.


    Gruß


    Maretzky

  • Zitat

    Original geschrieben von Rechtsupweg
    Da diese "Spezies" meistens "öffentlich bestellt und vereidigt" ist, würd' ich mir erstmal über eine mögliche Befangenheit keine Sorgen machen.

    Sei Dir da mal nicht zu sicher... ich habe das vor kurzem ganz anders erlebt.


    Im Prozess wegen des Motorschadens an meinem Auto hat der "unbefangene" DEKRA-Gutachter erst nach Drohungen durch den Richter zugegeben, daß die schadensverursachende Werkstatt in ihrem "Kostenvoranschlag" Dinge doppelt, unnötig und 40% teurer als regional üblich angegeben hat. Trotzdem gilt er immer noch als unparteiisch... :eek: :flop:


    Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    Da ich den Schaden beim Verkauf mit angeben muss habe ich wohl einen Verlust von ca. 500-1000 Euro.

    Wer sagt daß denn? Reparierte Schäden muss man nicht angeben, außer sie stammen von einem Unfall. ;)

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Hi,


    das stimmt so nicht. Es muss angegeben werden wenn ein Hagelschaden war. In den neuen Verträgen steht das schon mit drin.


    Gruß

  • Wir haben in der Familie eine ältere Mühle zum Einkaufen (VW Golf Variant). Das Teile ist fast 11 Jahre alt und natürlich nicht mehr viel wert (2000-2500€ vlt, aber eigentlich sehr gepflegt und hat erst 70tkm gelaufen.


    Gestern hatten wir Hagel von 4-5cm. Auf den ersten Blick hat der VW nun zwei "Dullen" im Dachbereich. Ich müsste ihn aber erst noch zum Waschen bringen und auf optimales Licht warten.


    TK ohne SB ist vorhanden. Der VW soll in absehbarer Zeit verkauft werden.


    Wie schätzt der Gutachter den Schaden? Zählt er die Dullen und deren Tiefe und danach berechnet er es?


    Zwei Dullen sind natürlich nicht die Welt, andererseite muss man den Schaden angeben und er ist sichtbar. Bringt auch in der Preisklasse bestimmt 100€ Einbuße beim Verkauf.


    Würdet ihr bei so einem Auto den Schaden melden oder nicht?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    ....


    Wie schätzt der Gutachter den Schaden? Zählt er die Dullen und deren Tiefe und danach berechnet er es?
    ...


    bei mir hatte er Dach, Front, Heck und die Seiten begutachtet. Dabei hatte ungefähr die Dellen geschätzt, ich glaub 100 Stück waren es, die Fahrzegdaten notiert und in seinen Computer gehackt. Ergebnis: Reparaturkosten übersteigen den Gebraucht-/Marktwert, ergo Totalschaden. Was auch nicht weiter verwunderlich ist bei einem Wert von 1000 Euro und einem Fahrzeugalter von mehr als 10 Jahren. Aber für einen Totalschaden siehts noch akzeptabel aus...

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

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