ZitatOriginal geschrieben von booner
2. dir die Tragung der Rückversandkosten nicht vertraglich auferlegt wurde
musst die auch keine Rückversandkosten übernehmen.
...geht das bei Privatkunden überhaupt?
Und es ist doch sowieso so, dass der Händler IMMER die Versandkosten tragen muss; nur kann er diese bei einem Warenwart von 40 Euro und minder an den Kunden weitergeben. Steht aber nichts in der Widerrufsbelehrung oder in den AGBs (oder sind diese ungültig) muss er doch immer zahlen.