Rückgaberecht Reichelt.de Porto

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    2. dir die Tragung der Rückversandkosten nicht vertraglich auferlegt wurde


    musst die auch keine Rückversandkosten übernehmen.

    ...geht das bei Privatkunden überhaupt?
    Und es ist doch sowieso so, dass der Händler IMMER die Versandkosten tragen muss; nur kann er diese bei einem Warenwart von 40 Euro und minder an den Kunden weitergeben. Steht aber nichts in der Widerrufsbelehrung oder in den AGBs (oder sind diese ungültig) muss er doch immer zahlen.

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Zitat

    Original geschrieben von Fockx
    ...geht das bei Privatkunden überhaupt?


    Das macht überhaupt NUR bei Verbrauchern Sinn, da Unternehmern bei Fernabsatzgeschäften überhaupt kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht!


    Und ja, natürlich geht es: Früher nur bis zu einem Preis kleinergleich 40€, heute auch darüber hinaus, sofern der Verbraucher im Zeitpunkt des des Zugangs der Widerrufserklärung den Kaufpreis bzw. eine vereinbarte Teilzahlungsrate noch nicht erbracht hat, und nur insoweit, als keine Lieferung einer anderen als der bestellten Sache vorliegt.


    Vgl. dazu § 357 II 2 BGB i.d.F seit 7.12.2004



    Zitat


    Und es ist doch sowieso so, dass der Händler IMMER die Versandkosten tragen muss; nur kann er diese bei einem Warenwart von 40 Euro und minder an den Kunden weitergeben.


    Ersetze "immer" durch "grundsätzlich". Zur Ausnahme bei einem Preis >40€ siehe oben und meine früheren posts. Im Übrigen gilt das nur für die Rückversandkosten, nicht für die "Versandkosten" im Ganzen.


    Zitat


    Steht aber nichts in der Widerrufsbelehrung oder in den AGBs (oder sind diese ungültig) muss er doch immer zahlen.


    I.d.R. dürfte es dann an einer vertraglichen Auferlegung fehlen. Diese kann aber natürlich auch mittels Individualvereinbarung erfolgen.


    Dann zahlt also der Händler in jedem Fall den Rückversand, genau wie wenn ein das Widerrufsrecht ersetzendes Rückgaberecht eingeräumt wurde.


    Edit: Verbaucher beseitigt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Jup, danke :top:

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr


  • Die normalen Versandkosten hab ich natürlich auch bezahlt..4.50 euro.
    Es geht um die Rücksendekosten..dafür wollen die auch 3.50 haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von hjanss
    Die normalen Versandkosten hab ich natürlich auch bezahlt..4.50 euro.
    Es geht um die Rücksendekosten..dafür wollen die auch 3.50 haben.

    D.h. Du sollst Maus + 4,50 € + 3,50 € bezahlen?


    Dann habe ich Dich leider falsch verstanden und dann sieht die Sache wieder anders aus. Aber in diesem Fall mach doch einfach am Montag einen Anruf bei der freundlichen Hotline und frag nach. ;)

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!