Rückgaberecht Reichelt.de Porto

  • Ich hab mir vor einer Woche bei Reichelt.de eine Fritz Box Fon 5050
    und eine Maus bestellt.Da mir die Fritz Box nicht gefallen hat,habe
    ich sie mit dem beigelegten Retoure Schein als Paket zurückgeschickt.
    Gutschrift ist auch erfolgt,abzüglich 3,50 Euro Porto für den
    "Rücksendeschein": Ist das eigentlich in Ordnung ?? Muss ich diese
    Gebühren bezahlen ?

  • Warenwert? Wohl über 40 EUR, falls ja, dann muss die Rücksendung von Reichelt bezahlt werden!


    edit: D.h. die Rücksendung war frei, aber die Zusendung des Rücksendeaufklebers kostete das?

  • Hattest Du schon bezahlt?


    EDIT: Reichelt schreibt in den AGB, dass sie die Rücksendekosten tragen, einfach mal nachfragen

  • Das Gesetz, welches besagt, dass bei Warenwert über 40€ der Verkäufer das Porto zahlt gibt es schon länger nicht mehr.


    MfG

    Ich hab grade mein Handy aufgeschraubt.
    Von wegen grundgebühr schon drin! Keinen Cent hab ich gefunden...

  • Der "Rücksendeschein"(Retourepaket) ist bei jeder Bestellung
    automatisch dabei..man braucht nur noch den Rücksendegrund
    angeben..in diesem Fall "Artikel gefällt nicht".

  • Zitat

    Original geschrieben von -CyberSlasher-
    Das Gesetz, welches besagt, dass bei Warenwert über 40€ der Verkäufer das Porto zahlt gibt es schon länger nicht mehr.


    MfG


    Nur halb wahr. Früher: Fernabsatzgesetzt, jetzt im BGB integriert. D.h. die Regelung selber gibt es defintiv noch!

  • § 357 BGB, der nach alter Fassung zwingend dem Unternehmer ab einem Warenwert von 40€ die Rückversandkosten tragen ließ gibt es schon noch.


    Jedoch wurde er durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen v. 7.12.2004 dahigehend geändert, dass der Unternehmer jetzt auch bei einem Preis der zurückgesandten Sache >40€ unter bestimmten Umständen dem Verbraucher die Tragung der Rückversandkosten vertraglich auferlegen darf.


    Im Falle von Reichelt fehlt es aber schon an einer solchen vertraglichen Auferlegung der Rücksendekosten (zumindest dann, wenn dies nicht noch in anderer Weise als durch die AGB des Onlineshops geschehen ist).

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich werd Montag da noch mal anrufen...mal sehen wie die reagieren.
    Sollten Sie mir die 3,50 nicht erstatten ist der Laden auch nicht mehr
    uneingeschränkt zu empfehlen.


    PS.
    Die Fritz Box hatte einen Wert von 159 Euro.Die Maus die ich
    behalten habe kostet 26 Euro.
    Also 1 Teil behalten..1 Teil zurück.Das kann sich aber doch nicht
    auf die Rücksendekosten auswirken...?


    AGB:
    5. Rückgabe-/Widerrufsrecht für Verbraucherverträge


    5.1. Wir gewähren ausschl. für Rechtsgeschäfte, die eine natürliche Person in Deutschland zu Zwecken abschliesst, die weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können das gesetzliche Rückgabe_/Widerrufsrecht. Solche Kunden sind an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn sie die Waren binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt (Warenwert über € 40,-) auf unsere Kosten und Gefahr (ohne Die Angabe von Gründen)zurücksenden. Ist die Ware nicht paketversandfähig, reicht ein entsprechendes schriftliches Rücknahmeverlangen auf einem dauerhaften Datenträger (Brief/Fax/E_Mail) ohne Angabe von Gründen innerhalb der Frist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an.


    Bitte verwenden Sie den beiliegenden Retourenaufkleber für den Rückversand per DHL (Post), da Ihnen die Kosten anderer Verkehrsträger nicht erstattet werden können. Wir erteilen Ihnen umgehend nach Eingang und Prüfung der Ware eine entsprechende Gutschrift unter Berücksichtigung aller Punkte unserer AGB. Der Gutschriftsbetrag wird erstattet, sofern die Zahlung bereits erfolgte.

  • Naja... Du hast ja auch die Maus behalten.


    Wenn da jetzt jeder kommen würde á la ein Teil behalten, ein Teil zurückschicken um so die Versandkosten zu sparen... :rolleyes:


    Hast es ja sowieso billiger bekommmen - die normalen Versandkosten sind inzwischen 4,50 €. ;)


    Von der Fairness her finde es das absolut O.K.!

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(


  • Die 3,50€ sind aber nicht die ursprünglichen Versandkosten von Reichelt --> dir?


    Das Gesetz ist ohenhin schon genauer geworden, es spricht von dem "Preis der zurückzusendenden Sache". Nach a.F. war umstritten, was bei einer Teilrücksendung für Maßstäbe anzulegen sind.


    Da bei dir aber


    1. der Preis der zurückgesandten Sache 40€ übersteigt (und du die Kaufpreiszahlung im Zeitpunkt des Widerrufes schon erbracht hattest) und


    2. dir die Tragung der Rückversandkosten nicht vertraglich auferlegt wurde


    musst die auch keine Rückversandkosten übernehmen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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